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Milchkühe: Bestandsbetreuung kann Erkrankungen vorbeugen.
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Milchkühe: Bestandsbetreuung kann Erkrankungen vorbeugen.

Bestandsbetreuung

Tiergesundheitsmanager im Milchviehbetrieb

Tiergesundheitsbesuche im Milchviehbetrieb werden in Zukunft vorgeschrieben sein. Rinderpraktiker sollten ein gutes Beratungsangebot parat haben!

Seit April 2021 legt das Animal Health Law der EU die Rahmenbedingungen der europäischen Gesetzgebung zur Tiergesundheit fest. Neu ist dabei vor allem, dass Prävention und Biosicherheit in den Fokus rücken. „Vorbeugung ist die beste Strategie“ – in diesem Sinne schreibt die Verordnung 2016/429 zum einen Tierärzten eine Mitverantwortung für die Tiergesundheit zu und zum anderen Tiergesundheitsbesuche durch den Tierarzt auf den Betrieben verpflichtend vor. Auf dem bpt-Kongress 2021 DIGITAL diskutierte unter dem Titel  “Farbe bekennen – der Tierarzt als Tiergesundheitsmanager” eine Runde aus Tierärzten, Landwirten und anderen Stakeholdern über die Rolle von Tierärzten auf dem Milchviehbetrieb von morgen.

Prävention durch Bestandsbetreuung

Wie häufig diese Tiergesundheitsbesuche stattfinden und wie sie ausgestaltet sein sollen, ist im EU-Recht nicht festgelegt, dazu wird es noch eine nationale Verordnung geben. Prof. Dr. Rolf Mansfeld, Professor für Bestandsbetreuung und Euterkunde an der Ludwig-Maximilians-Universität München, ist aber überzeugt: „Die Ziele des Animal Health Laws werden nur durch ein Hinterlegen der Tiergesundheitsbesuche mit ITB erreichbar.“ Tierärztliche Bestandsbetreuung (auch Integrierte Tierärztliche Bestandsbetreuung, ITB) folgt nach der Definition der bpt-Leitlinien  einem ganzheitlichen Ansatz. Sie besteht aus einem systematischen Monitoring der Gesundheits- und Leistungsentwicklung einer Herde in Verbindung mit detaillierter Diagnostik. Der bestandsbetreuende Tierarzt geht strategisch vor, analysiert Risikofaktoren und berät den Betriebsleiter. 

Es steht noch nicht fest, ob mit den Tiergesundheitsbesuchen wirklich eine Bestandsbetreuung gesetzlich vorgeschrieben wird. Aber Jan Heusmann, Milcherzeuger aus Niedersachsen, wünscht sich, dass das Gesetz kein Papiertiger bleibt: „Für die Betriebe ist es wichtig, dass wir das mit Leben erfüllen.“  Die Daten, welche die neue Technik im Stall liefert, bieten feine Stellschrauben für das Management. Für Heusmann haben diese das Potenzial, die Betriebe ökonomisch voran zu bringen. 


Top Job:


Dr. Siegfried Moder, Rinderpraktiker und Präsident des bpt, sieht die Rolle der Veterinäre als politische Frage: „Der Tierarzt muss zentral als Ansprechpartner für Tiergesundheit auf den Betrieben installiert werden.“ Und auch Dr. Iris Fuchs, Amtstierärztin und Vizepräsidentin der Bundestierärztekammer, fordert, dass mit den Tiergesundheitsbesuchen eine risikoorientierte Bestandsbetreuung auf Grundlage der bpt-Leitlinien gesetzlich vorgeschrieben wird.

Geld verdienen mit gesunden Tieren

Das tierärztliche Angebot ist ausbaufähig: Momentan bietet wohl etwa die Hälfte der Rinderpraktiker Bestandsbetreuung an, wie viele Landwirte sie nutzen, ist regional sehr unterschiedlich. Dr. Michael Schmaußer, Tierarztpraxis Freising und BESTandsbetreuung Bayern, sagt: „Viele Landwirte wissen nicht, ob der eigene Tierarzt ITB anbietet und was das ist.“ Und laut Amtstierärztin Fuchs sind sich viele Landwirte noch nicht bewusst, dass man nur mit gesunden Tieren Geld verdienen kann. Sie wünscht sich, dass der Faktor Tiergesundheit und die Leistung von Tierärzten  in der Diskussion um den Tierschutz einen höheren Stellenwert bekommen.

Fort- und Weiterbildung zur Bestandsbetreuung

Damit Rinderpraktiker ein gutes Angebot zur Bestandsbetreuung machen und auf Augenhöhe mit den Betriebsleitern sprechen können, müssen sie sich in Richtung Tiergesundheitsmanagement spezialisieren. Im Animal Health Law ist vorgesehen,  dass die Mitgliedsstaaten entsprechend ausgebildete Tierärzte bereit stellen sollen. Landtierärzte sind jedoch Mangelware, es gilt also, jungen Leuten Lust auf den Beruf zu machen. An den tiermedizinischen Ausbildungsstätten gibt es inzwischen die Möglichkeit, einen klinischen Schwerpunkt „Bestandsbetreuung“ zu setzen.

Mehr zum Thema

Der vollständige Artikel ist in Ausgabe 12/2021 von Der Praktische Tierarzt zu lesen.

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