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Afrikanische Schweinepest: Kleine Betriebe und Hobbyhalter scheinen besonders gefährdet.

Tierseuche

Afrikanische Schweinepest bei Hausschweinen: Biosicherheit in Kleinstbetrieben

Die Afrikanische Schweinepest trat Mitte Juli 2021 erstmals auch bei Hausschweinen in Deutschland auf. Betroffen sind neben einem Ökobetrieb zwei Kleinsthaltungen mit nur zwei bzw. vier Schweinen.

In einem ökologischen Betrieb im Landkreis Spree-Neiße verendete eine Sau an der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Der Betrieb liegt innerhalb der wegen des ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen eingerichteten Kernzone. Weitere Infektionen wurden in zwei kleinen Schweinehaltungen in Letschin im Landkreis Märkisch-Oderland festgestellt – in einer bisher Schweinepest-freien Zone.

Wirklich überraschend kam die Nachricht aus Brandenburg nicht: Laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unterliegen Hausschweinbestände, in deren Nähe ASP-infizierte Wildschweine gefunden wurden, einem höheren Risiko für einen ASP-Ausbruch. „Mit einem Eintrag in deutsche Hausschweinbestände musste spätestens seit dem Nachweis der Infektion bei Wildschweinen in Deutschland im September 2020 gerechnet werden“, sagte der Präsident des FLI, Thomas Mettenleiter. 

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Auslauf- und Freilandhaltung im ASP-Gebiet


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Da die Infektionen in einem Ökobetrieb auftraten, wurde schnell eine mögliche Ansteckung über Kontakt zu Wildschweinen beim Freilauf diskutiert. Doch der Betrieb hat sich anscheinend an die im Kerngebiet gültige Pflicht zur Aufstallung gehalten und die vorhandenen Ausläufe nicht mehr genutzt. Auch die Schweine in den Kleinstbetrieben hatten nach bisherigen Berichten keinen Auslauf.

Generell ist die Schweinehaltung im Freiland oder mit Auslauf im Seuchengebiet umstritten. Schweinehalter, die Fleisch unter dem Bio-Siegel der EU verkaufen wollen, müssen die vorgeschriebenen Mindestmaße für den Auslauf bzw. die Freilauffläche einhalten. Verlieren die Betriebe aufgrund behördlicher Vorschriften ihren Bio-Status, müssen sie mit wirtschaftlichen Einbußen rechnen. In einer Freilandhaltung mit doppelter Einfriedung, die den Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung genügt, sollte ein Kontakt zu Wildschweinen grundsätzlich nicht möglich sein.

Das FLI sieht dennoch ein erhöhtes ASP-Risiko: insbesondere in Bezug auf mögliche Mängel in der Einfriedung sowie auf Vögel, Raubtiere und Aasfresser, die Kadaverteile oder Speisereste einschleppen können. Das Institut hat bereits im April 2021 Stellung bezogen: Im Kerngebiet und gefährdeten Gebiet könne nur die Aufstallung empfohlen werden. Dieser Empfehlung folgte die in Spree-Neiße gültige Verordnung: Dem Ökobetrieb im ASP-Kerngebiet war die Auslaufhaltung verboten.

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Knackpunkt Biosicherheit: Kleinstbetriebe als Risiko

Gerade bei Kleinhaltungen ist laut FLI von niedrigeren Biosicherheitsstandards auszugehen. In Estland, wo man diese Art von Betrieben größtenteils eliminiert hat, sei schon seit Langem kein Fall von ASP beim Hausschwein mehr aufgetreten. In Polen hingegen, wo regelmäßig Fälle bei Hausschweinen auftreten, sind in erster Linie kleine Betriebe betroffen. Daher gibt es von Seiten verschiedener Tierhalterverbände bereits seit einiger Zeit die Forderung, Hobby-Bestände im Risikogebiet „freizukaufen“, also die Besitzer über finanzielle Anreize dazu zu bringen, die Schweinehaltung aufzugeben.

Das Land Brandenburg berichtete tatsächlich bei der Tagung des Zentralen Krisenstabs Tierseuchen am 22. Juli 2021, dass gerade bei Kleinstbetrieben Biosicherheitsmaßnahmen nur mangelhaft eingehalten würden. Fazit war zunächst eine Aufforderung an die Länder, verstärkt zu kontrollieren.

Welches Schlupfloch das Virus in den aktuellen Fällen für sich nutzen konnte, ist noch unbekannt. Knackpunkt ist aber wohl die Biosicherheit der Betriebe. Denkbar wäre zum Beispiel eine Übertragung über Futter, zu dem Wildschweine Kontakt hatten.

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