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Fische im Wasser
Waterline with small air bubbles and gold fish

Verordnung BMEL

Stärkere Kontrollen für Zoofachhändler?

Im Sommer 2021 soll eine neue Verordnung des BMEL in Kraft treten. Thema: Handelsbeschränkung für tierführende Zoofachmärkte. Es scheint, als herrsche auf allen Seiten Unzufriedenheit.

  • Auf einer Pressekonferenz im Dezember hat Julia Klöckner (CDU) einen Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Handelsbeschränkung für tierführende Zoofachmärkte vorgestellt. Ziel: Eine bessere Sachkunde für Menschen, die mit Tieren handeln.
  • Der Arbeitskreis Heim- und Zootiere der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) hat eine Stellungnahme an das BMEL gesendet.
  • Aus amtstierärztlicher Sicht ist der Verordnungsentwurf zu unpräzise und wenig zielführend, eine präzisere Überprüfung der Sachkunde von Zoofachhändlern jedoch "überfällig". Der erste stellvertretende Vorsitzende des TVT, Prof. Dr. Thomas Blaha, findet neben der Sachkundeerteilung auch eine verpflichtende, regelmäßige, nach mindestens acht Jahren zu absolvierende Auffrischung der Sachkunde  für die sachkundigen Zoofachhändler wichtig.
  • Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) fürchtet, die Verordnung nehme ihnen die "Planungssicherheit" und gefährde damit Arbeitsplätze.

Auf einer Pressekonferenz im Dezember hat Julia Klöckner (CDU) einen Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Handelsbeschränkung für tierführende Zoofachmärkte vorgestellt. Ziel: eine bessere Sachkunde für Menschen, die mit Tieren handeln. Der Arbeitskreis Heim- und Zootiere der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) hat eine Stellungnahme an das BMEL gesendet. Der erste stellvertretende Vorsitzende des TVT, Prof. Dr. Thomas Blaha, findet neben der Sachkundeerteilung auch eine verpflichtende, regelmäßige, nach mindestens acht Jahren zu absolvierende Auffrischung der Sachkunde für die sachkundigen Zoofachhändler wichtig.


(K)Ein Schritt in die richtige Richtung?


Top Job:


Auf den ersten Blick scheint die Verordnung ein Schritt in die richtige Richtung zu sein. Tatsächlich sind aber sowohl Amtstierärzte als auch Tierschutzbeauftragte und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) unzufrieden mit dem Entwurf des BMEL, der ab nächstem Sommer in Kraft treten soll und eine Handelsbeschränkung von tierführenden Zoofachhandlungen auf acht Jahre vorsieht.

Amtstierärztin Daniela Rickert, die das Feedback des Arbeitskreises Zoofachhandel und Heimtiere der TVT für die gemeinsame Stellungnahme  zusammengetragen hat, kritisiert, dass Handel mit Tieren aller Art in einer Verordnung abgehandelt werden solle. Ein Fisch sei nun mal keine Kuh!
Ebenso reiche es nicht aus, wenn in einer großen Tierhandlung nur eine Person die Verantwortlichkeit für die Tiere hätte. „Diese Läden haben sechs Tage die Woche offen, da brauche es mindestens zwei Zuständige.“ Viele Punkte in der Verordnung seien zu unpräzise formuliert: So müsse doch festgelegt sein, wer Zoofachhändler aus- und weiterbilden darf. Gute Ausbildungsstätten gebe es zum Beispiel mit dem Bundesverband für Natur-, Tier- und Artenschutz e. V. und dem Zusammenschluss der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde mit dem Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde zur DGHT/VDA Sachkunde GbR ja durchaus. Deren Sachkundenachweise, die in Anwesenheit eines Amtstierarztes abgenommen werden und auch eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten beinhalten, sollten wieder bundesweit anerkannt werden.

Auch die in der Verordnung vorgesehene Handelsbeschränkung sei wenig alltagstauglich: Wenn aus amtstierärztlicher Sicht tierschutzrelevante Zustände festgestellt würden, fände eh eine engmaschige Kontrolle statt und es würden zusätzliche Auflagen gemacht.

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Weiterbildung ist Pflicht

Der ZZF hingegen moniert aufgrund der Achtjahresintervalle den Verlust der Planungssicherheit für Zoofachhändler. Diese Sorge teilt Blaha nicht: Wer tierschutzrechtliche Vorgaben einhalte und sich nachweislich weiterbilde, müsse auch keine Angst haben, seine Handelserlaubnis zu verlieren. An den Handel mit Tieren müssten nun einmal höhere Ansprüche als an den Handel mit unbelebten Waren gestellt  werden. Bei Berufsgruppen wie Ärzten und Tierärzten sei sogar eine jährlich nachzuweisende Weiterbildung Pflicht. Die TVT hat ihre Bedenken in einer ausführlichen Stellungnahme erläutert. Ob das Ministerium die Anmerkungen des TVT beherzigt, bleibt abzuwarten. Im bisherigen Entwurf der Verordnung wurde bspw. der Online-Handel nicht berücksichtigt, der laut Rickert „ein großes Problem darstelle“. Ebenso fehlten in der Aufzählung der fachlichen Expertise Punkte wie „Kenntnisse zur Aufzucht“ oder präzise Angaben, wie ein Tierbestandsbuch zu führen sei. Gerade in Bezug auf artgerechte Haltung und Fütterung, insbesondere auch von Heimtieren, sowie den florierenden Online-Handel sind auch praktizierende Tierärzte in der Verantwortung, Aufklärungsarbeit zu leisten.
 

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Foto: Schlütersche Verlagsgesellschaft

Gabrisch/Zwart

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