Die Aufklärungspflicht des Tierarztes
In einem Urteil vom Januar 2020 kam das Oberlandesgericht (OLG) München zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen an die tierärztliche Aufklärung höher sind, je weniger indiziert die Behandlung ist.
In einem Urteil vom Januar 2020 kam das Oberlandesgericht (OLG) München zu dem Ergebnis, dass die Anforderungen an die tierärztliche Aufklärung höher sind, je weniger indiziert die Behandlung ist.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat entschieden, dass die Vorschriften über die humanärztliche Aufklärung nicht bei einer tierärztlichen Behandlung anzuwenden sind.
Marco Werhahn Beining von der Klinik für Kleintiere Sottrum wünscht sich besser informierte Tierbesitzer.