Der Praktische Tierarzt 87, 704-705
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG. 2006
Publiziert: 09/2006
Zusammenfassung
Die Aufklärung vor einemtiermedizinischen Eingriffist ein sensibles Thema.Es stellt sich die Frage,wann der Tierarzt den Tierbesitzeraufklären muss.
Die meisten alltäglichen Eingriffeam Tier bergen nur ein geringes Risiko.Wenn aber doch etwas passiert, dannstellt sich die Frage, ob vorher über diesesRisiko gesprochen wurde oder nicht.Auf der einen Seite steht das berechtigteInteresse des Tierbesitzers, vondem behandelnden Tierarzt möglichstdetailliert über Art, Umfang und Risikendes Eingriffes sowie entstehende Kostenund eventuell zur Verfügung stehendeBehandlungsalternativen informiert zuwerden. Auf der anderen Seite ist die Forderungnach einer umfassenden Aufklärungvor jeder einzelnen Maßnahmedes Tierarztes unrealistisch und praxisfern.
In Streitfällen wird dann versucht,den Tierarzt zunehmend in die Verantwortungzu ziehen. Die Vorgaben aus derHumanmedizin sind hierbei jedoch nichtohne weiteres zu übernehmen.
Um den Tierärzten in der Praxis eineOrientierungshilfe zu geben, erarbeitetedie Gesellschaft für Pferdemedizine. V. in Zusammenarbeit mit der Bundestierärztekammerim Jahre 2002 die „Leitlinienzur Aufklärungspflicht in der Pferdepraxis“.Teilnehmer waren Dr. Blobel, Prof.Dr. Deegen, Dr. Ende, Dr. Eversfield, Prof.Dr. Ferguson, Prof. Dr. Gerhards, Prof. Dr.Grabner, Prof. Dr. Hertsch, Prof. Dr. Huskamp,Prof. Dr. Litzke, Prof. Dr. Schatzmann,Dr. Schüle, Prof. Dr. Schusser undDr. Stadtbäumer.
Die von diesem Arbeitskreis zusammengestelltenHinweise zur Aufklärungspflichtbei den in der Pferdepraxisüblichen Maßnahmen werden im Folgendenwiedergegeben.