Der Praktische Tierarzt 89, 834-839
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. 2008
Publiziert: 10/2008
Zusammenfassung
Die arzneimittelrechtliche Situation in der Pferdepraxishat mit Inkrafttreten des „Verzeichnisses der zur Behandlungvon Equiden wesentlichen Stoffe“ (VO (EG) Nr. 1950/2006)am 22. Dezember 2006 eine entscheidende Änderung erfahren.Diese EU-Liste essentieller Arzneimittel für Equiden, kurz „Positivliste“genannt, ist nicht für die Behandlung aller Equiden vonBedeutung, sondern nur für Einhufer, die laut Equidenpass zurSchlachtung bestimmt sind. Dieser Beitrag soll einen Überblick zuraktuellen Rechtslage für die Arzneimittelanwendung bei Einhuferngeben.