Der Praktische Tierarzt 91, 477-482
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. 2010
Publiziert: 06/2010
Zusammenfassung
Nur durch den erschreckenden geschichtlichenHintergrund im Jahr 1892 zu erklären, kam es in Deutschland zurAnzeigepflicht und amtlichen Bekämpfung der bei Papageienvögelndurch Chlamydophila psittaci verursachten Psittakose. Aufgrundihrer besonderen Biologie ist eine sichere Elimination dieser obligatintrazellulären Bakterien, die wahrscheinlich in allen Vogelartenpersistieren können und bisher aus über 460 Arten einschließlichdes Nutzgeflügels nachgewiesen wurden, ausschließlich über einein der Psittakose-VO vorgeschriebene Behandlung mit Antibiotikajedoch nicht zu erreichen. Die moderne Labordiagnostik ist zwarhochsensibel, liefert aber dennoch möglicherweise falsch positive(Therapiekontrolle) sowie falsch negative Befunde (stumme Persistenz).Eine klinisch apparente aviäre Chlamydiose lässt sich jedochbei Mensch und Tier wie viele andere bakterielle Infektionen auchschnell und sicher diagnostizieren und mit sehr guter Prognose zurklinischen Heilung führen. Aus klinischen sowie volkswirtschaftlichenGründen und unter Beachtung des Tierschutzgedankenssind Anzeigepflicht und vorgeschriebene antibiotische Bekämpfungausschließlich der Psittakose (insbesondere nur in Verdachtstehender Psittazidenbestände) und nur in Deutschland nicht zurechtfertigen. Um diese bei zunehmend vielen Vogelarten vorkommendebakterielle Infektion angemessen zu behandeln, sollte nachVorschlag von Krauss und Schmeer (1992) statt von Psittakose/Ornithose von Aviärer Chlamydiose gesprochen werden.