Der Praktische Tierarzt 92, 319-322
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. 2011
Publiziert: 04/2011
Zusammenfassung
Gerade bei Beschlagsfehlervorwürfen ist die enge und vertrauensvolleZusammenarbeit von Hufschmieden und Pferdetierärzten zur Minderungund Heilung von Schäden am gemeinsam betreuten Patienten vongrößter Bedeutung.
Rechtsstreitigkeiten nehmen im Alltag ständig zu. Human- undTiermediziner sind besonders dann von Vorwürfen und Schadenersatzklagenbetroffen, wenn eine medizinische Untersuchungund Behandlung zu einer Verschlechterung des Zustandes desPatienten geführt hat. Oft ist auch nur ausgebliebener Erfolg einerBehandlung Anlass für Vorwürfe und Klagen gegen Mediziner.Nach eigenem Eindruck anhand von Gutachten verhält es sichinzwischen bei Hufschmieden ähnlich wie bei Medizinern: Trittnach einer Beschlagshandlung eine Verschlechterung auf, z. B.Lahmheit, oder führen Beschlagsarbeiten nicht zu einer erhofftenVerbesserung, sind Vorwürfe und Schadenersatzklagen wegen vermeintlichem„Pfusch am Huf“ nicht mehr weit. Insbesondere wenndie Verschlechterung zu einer teuren veterinärmedizinischen Behandlung,zur Unbrauchbarkeit oder gar zum Verlust des Pferdesgeführt hat, sind Versuche, den Verlust beim Schmied auf demKlageweg zu kompensieren, eher gewöhnlich als ungewöhnlich.Pfusch-Vorwürfe und Schadenersatzforderungen werden von Betroffenenals sehr belastend und bedrückend empfunden.