Kapitalmehrheit bei Kammerfremden?
Noch immer ist es durch die Rechtsprechung nicht geklärt, ob die Beteiligung von kammerfremden Berufen an einer in Form einer GmbH ausgestalteten Tierarztpraxis rechtlich zulässig ist.
Noch immer ist es durch die Rechtsprechung nicht geklärt, ob die Beteiligung von kammerfremden Berufen an einer in Form einer GmbH ausgestalteten Tierarztpraxis rechtlich zulässig ist.
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beantworten. Diesem Aspekt haben sich nun Forscher in einer Übersichtsarbeit angenommen.
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