Der Praktische Tierarzt 86, 348-351
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG. 2005
Publiziert: 05/2005
Zusammenfassung
Die Herstellung bestandsspezifischer Impfstoffe erfolgtauf der Grundlage des § 17c des Tierseuchengesetzes inVerbindung mit dem § 17d, der die Herstellungserlaubnisregelt. In Deutschland sind nur Inaktivate zugelassen. Aktuellbedeutsame Indikationsgebiete für bakterielle Bestandsvakzinenwerden diskutiert. Weiterhin werden Fragender Kombinierbarkeit von Antigenen sowie der Bewertungder Wirksamkeit besprochen. BestandsspezifischeVakzinen sind ein nützliches Instrument im Rahmender tierärztlichen Bestandsbetreuung.