- NRW verbietet die private Anschaffung giftiger Tiere.
- Private Halter exotischer Haustiere sind nicht selten schlecht über deren Bedürfnisse informiert.
- Ein Verbot birgt die Gefahr, dass die Haltungsbedingungen von Exoten gar nicht mehr kontrolliert werden können.
- Experten empfehlen einen abgestuften Sachkundenachweis, der für jeden Halter beim Erwerb eines Tieres Pflicht wäre.
Ende August letzten Jahres kroch in einem Mietshaus in Herne eine Monokelkobra über den Flur. Fast eine Woche suchten Feuerwehr und Reptilienexperten nach dem gefährlichen Tier, Anwohner wurden evakuiert. Als Reaktion auf diesen Vorfall wurde in Nordrhein-Westfalen jetzt ein Gifttiergesetz verabschiedet, das die Neuanschaffung besonders giftiger Tiere ab dem 01. Januar 2021 grundsätzlich verbietet. Wer bereits Giftschlangen, Skorpione oder Giftspinnen hält, darf den Bestand behalten, muss diesen aber innerhalb eines Jahres anzeigen. In einigen anderen Bundesländern wie Bayern, Berlin oder Hessen ist die Gefahrtier-Haltung bereits jetzt genehmigungspflichtig.
Informations-Defizit bei den Haltern von Exoten
Viele Tierschutz-Organisationen, zum Beispiel der Deutsche Tierschutzbund e. V., lehnen nicht nur die Haltung giftiger Tiere, sondern die private Haltung aller Exoten grundsätzlich ab. Sie sehen zum einen Probleme beim Artenschutz und glauben zum anderen, dass Exoten in privater Hand nicht bedürfnisgerecht gehalten werden können. Tatsächlich brachte die Exopet-Studie ans Licht: Tierhalter sind häufig schlecht informiert und werden im Handel nicht selten falsch beraten.
Markus Baur, der Leiter Deutschlands größter Auffangstation für exotische Tiere, kennt dieses Problem sehr gut. In der Münchener Kaulbachstraße landen viele unüberlegt angeschaffte oder ausgesetzte Schildkröten, Echsen und Co. sowie Tiere, die an haltungsbedingten Schäden und Erkrankungen wie Rachitis, Stoffwechselstörungen (zum Beispiel Diabetes bei Affen) oder Verhaltensstörungen leiden. Ein Verbot der privaten Exotenhaltung halten die Kollegen von der Auffangstation dennoch für ganz und gar nicht zielführend. Es stünde zu befürchten, dass sich die Tierhaltung in den Untergrund verlagern und jede Möglichkeit zur Einflussnahme des Gesetzgebers verloren gehen würde. Baur sagte der Redaktion von Der Praktische Tierarzt im Februar: „Positiv- und Negativlisten von Arten, deren Haltung erlaubt bzw. verboten wäre, hätten dieselbe Folge, das zeigt das Beispiel der Beneluxstaaten.“ Bereits jetzt seien „Tier-Dealer“ im Internet nicht kontrollierbar.
Zudem würde ein Verbot auch gute Tierhaltungen treffen, die laut Baur für einen Zugewinn an Wissen sorgen und Erhaltungszucht betreiben. Über fast alle in Privathaltung gepflegten Tiere existiere durchaus ein Schatz an fundiertem Wissen. Baur meint: „Die Exopet-Studie zeigt auch, dass ein großer Teil der Exotenhalter überaus fachkundig ist und hier sehr gute Arbeit – basierend auf fundiertem Wissen – leistet.“ Probleme gäbe es vor allem bei Spontankäufern und Mode-Haltern.
Sachkundenachweis statt Haltungsverbot
Das Tierschutzgesetz verlangt in Paragraph 2.3 von allen Tierhaltern die „erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten“ zur angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere. Baur und Kollegen plädieren dafür, diese Pflicht zur Sachkunde mit Leben zu füllen – durch einen beim Erwerb eines Tieres verpflichtenden, abgestuften Sachkundenachweis nach Vorbild der Schweiz. Die Autoren der Exopet-Studie messen der Sachkunde der Tierhalter ebenfalls große Bedeutung für die Verbesserung des Tierwohls der hierzulande gehaltenen Exoten zu. Angesichts der immer wieder auftretenden Haltungsmängel sollten fundierte Kenntnisse über eine Tierart verpflichtende Voraussetzung für Erwerb und Haltung sein. „Im Umgang mit Lebewesen sollte Sachkunde nicht nur eingefordert, sondern durchaus auch belegt werden“, meint Markus Baur.
Weitere Informationen:
Positionspapier der Auffangstation für Reptilien München e. V. zur Tierhaltersachkunde
Der Praktische Tierarzt veröffentlichte im Februar 2020 einen Blickpunkt-Artikel zum Thema Sachkundenachweis für Tierhalter, mit Fokus auf der Haltung von Exoten.