Jeder Tierarzt möchte seinen Patienten möglichst schonend von seinem Leid erlösen. Die Euthanasie soll für Pferd und Besitzer stressfrei ablaufen, ebenso muss der Tierarzt seine körperliche Unversehrtheit schützen. Um all dies zu gewährleisten, sollten die Abläufe der Euthanasie gut geplant und eingespielt sein. So sind zum Beispiel Wege zum Abtransport des toten Tieres zu überlegen, bevor der Patient eingeschläfert wird.
Empfehlungen der FVE und der FEEVA zur Euthanasie des Pferdes
Um eine möglichst schonende Euthanasie von Pferden zu gewährleisten, hat die Federation of Veterinarians of Europe (FVE) nun gemeinsam mit der Federation of European Equine Veterinary Associations (FEEVA) Handlungsempfehlungen für die Euthanasie des Pferdes für praktische Tierärzte veröffentlicht. In dem Best-practice-Protokoll wird dringend empfohlen, einen intravenösen Katheter zu schieben und die Sedierung mit Alpha-2-Agonisten (Detomidin, Romifidin, Xylazin) einzuleiten, bevor die Euthanasie mit Barbituraten bzw. die Anästhesie mit Ketamin erfolgt. Das Mittel zur letztlichen Euthanasie (z. B. Pentobarbital) sollte erst gegeben werden, wenn das Tier bereits tief sediert ist. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Blutdruck senkende Wirkung der Sedativa die Wirkung des Tötungsmittels verzögern kann.
Sicherheit der Tierärzte gewährleisten
Auch der eigene Schutz ist wichtig. Barbiturate sollten nie ohne vorherige Prämedikation verabreicht werden, da dies zu Exzitationen und einem plötzlichem Umfallen der Pferde führen kann. Dies ist für den Besitzer unangenehm und für den Tierarzt gefährlich. Ebenso ist die Kombination von Pentobarbital und einer neuromuskulär blockenden Substanz (NMBA) inakzeptabel, da letzteres eine Paralyse vor dem Eintritt der Bewusstlosigkeit verursachen kann.
Empfehlungen für die medikamentöse Schmerztherapie beim Pferd hat die Initiative tiermedizinische Schmerztherapie (ITIS) verfasst. Jetzt registrieren und weiterlesen!