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Mitte Juni fand die erste Anhörung der Verbände zur Überarbeitung des Tierarzneimittelgesetzes statt.
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Mitte Juni fand die erste Anhörung der Verbände zur Überarbeitung des Tierarzneimittelgesetzes statt.

bpt | BMEL-Verbändeanhörung

Entwurf zur Überarbeitung des TAMG liegt vor

Fachliche Hinweise wurden berücksichtigt, aber der Streitpunkt über den bürkratischen Mehraufwand zur Meldepflicht durch den Tierarzt bleibt bestehen.

Auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fand am 22. Juni d.J. eine Verbändeanhörung zur ersten Überarbeitung des (nationalen) Tierarzneimittelgesetzes statt. Der aktuell diskutierte Referentenentwurf basiert auf einem Eckpunktepapier, das im Vorfeld vom bpt kritisch kommentiert wurde. Für den bpt nahm an der Anhörung PD Dr. Andreas Palzer teil. Die vom BMEL angedachten Änderungen betreffen in erster Linie die Überarbeitung/Ausweitung der Monitoringsysteme für die Anwendung antimikrobieller Wirkstoffe. Zu unterscheiden ist hier das Monitoring im Bereich der „Reduktion“, wie es zum Beispiel schon für Mastschweine existiert, von der neu einzuführenden Erfassung im Rahmen der „Beobachtung“.

Fachliche Hinweis berücksichtigt

bpt, BTK und BbT haben zu dem Gesetzentwurf eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, die unter www.tieraerzteverband.de abrufbar ist. Darin wird insbesondere der (neuerliche) erhebliche zusätzliche bürokratische Aufwand der vorgesehenen Regelungen kritisiert. Erfreulich ist hingegen, dass einige unserer Kritikpunkte zum Eckpunktepapier übernommen wurden. So soll die umfangreiche mikrobiologische Diagnostik nun doch nicht im Gesetz detailliert geregelt werden. Derzeit ist eine gesetzliche Verordnungsermächtigung vorgesehen, die etwas Zeit verschafft, um über sinnvolle Maßnahmen, die bei Betrieben mit anhaltend hohem Einsatz von Antibiotika zur Anwendung kommen sollen, fachlich diskutieren zu können. Aus unserer Sicht muss hier vor allem die Stärkung der tierärztlichen Bestandsbetreuung im Vordergrund stehen. Auch wurden Änderungen bei den Faktoren zur Ermittlung der Therapieindizes vorgenommen. U.a. wurden die fachlichen Hinweise der Verbände bei der Berechnung von Long-Acting Präparaten berücksichtigt.

Streitpunkt: Meldeverpflichtung durch Tierarzt?


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Größter Kritikpunkt von Seiten der Tierärzteverbände ist die vorgesehene Regelung, wonach in Zukunft nicht der Tierhalter für die Meldung der Daten zuständig sein soll, sondern diese Meldeverpflichtung auf die Tierärzte/innen übertragen werden soll. Dies führt dazu, dass in Zukunft für jede Antibiotikaanwendung der komplette Datensatz in eine Datenbank übertragen werden muss, also zum Beispiel auch für die Behandlung von einzelnen Hühnern. Neben dem zusätzlichen Dokumentationsaufwand (in Zeiten von Tierärztemangel!) stellt sich hier aus unserer Sicht auch weiterhin die Frage nach der Rechtssicherheit für die meldenden Tierärzte/innen. Weiteres daraus resultierendes Problem ist, dass die Tierärzteschaft hier nun nicht mehr, wie bisher, im Auftrag der Tierhalter/innen tätig wird, sondern aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung. Das hat u.a. zur Folge, dass kein Gebührenposten für die Meldetätigkeit in der Gebührenordnung geschaffen werden kann, sich somit also die Frage nach einer Regelung zur Bezahlung des zusätzlichen Aufwands stellt. Auch wenn der Vorschlag nachvollziehbar ist, haben die Tierärzteverbände die angedachte Übertragung der Meldeverpflichtung in der Anhörung nochmals mit Nachdruck abgelehnt.

Aufschlussreich waren im Übrigen die Anmerkungen der beiden teilnehmenden NGOs (DUH, Germanwatch), die alle schon ergriffenen und auch angedachten Maßnahmen für nicht ausreichend halten und deshalb erhebliche Verschärfungen fordern. Immer wieder wurde ein pauschales Verbot von Wirkstoffen gefordert, was ja gerade auf europäischer Ebene abgelehnt wurde. Aus Sicht der Tierärzteverbände würden die von diesen Organisationen geforderten Verbote die korrekte arzneiliche Versorgung von Tieren gefährden und damit Tierschutzprobleme verursachen.

Neues Monitoringsystem ‚Beobachten‘ vs ‚Reduzieren‘

Die Tierarzneimittelverordnung 2019/06 schreibt vor, dass in den nächsten Jahren eine komplette Erfassung der Anwendung von antibakteriellen Wirkstoffen erfolgen muss. Dies betrifft Tierarten wie Rinder, Schweine, Geflügel, aber in den nächsten Jahren auch z. B. Pferde, Hunde und Katzen. Dabei geht es um die „Beobachtung“, bei der jede Anwendung mit Menge erfasst und gemeldet werden muss. Für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe sieht das Gesetz überdies eine Erfassung im Rahmen des Antibiotikaminimierungssystems vor (Reduktion). Dieses System ist analog der bereits existierenden Reduktionssysteme, wie z. B. beim Mastschwein, gestaltet. Wegen der geltenden Bestandsuntergrenzen werden hier nur bestimmte Betriebe im Rahmen der Reduktion erfasst. (PD Dr. Andreas Palzer)