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Der Praktische Tierarzt

Dokumentations- und Informationssysteme für die präventive Veterinärmedizin zur Optimierung von Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz

Der Praktische Tierarzt 92, 1009-1014

Publiziert: 11/2011

Zusammenfassung

Vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung eines hohen Maßes an Lebensmittelsicherheit, aber auchdes Tierwohls rücken immer mehr in den Vordergrund.

Stand nach dem zweiten Weltkrieg einzig eine Steigerung derProduktion von tierischen Lebensmitteln im Mittelpunkt, kam inden 60er Jahren zusätzlich der Anspruch auf ein hohes Maß anLebensmittelsicherheit hinzu. Zu diesen Quantitäts– und Qualitätsansprüchenwurde seit den 80er Jahren ein drittes Kriterium, dasdes Tierwohlergehens, hinzugefügt.

Auf der Ebene der landwirtschaftlichen Bestände spiegelte sichdiese Entwicklung v. a. in der Anzahl produzierender Beständeund den Bestandsgrößen wider. In den Nachkriegsjahren gab eseine große Anzahl an kleinen Tierbeständen mit einem geringenProfessionalitätsgrad. Darauf folgte ein Anstieg der Bestandsgrößeund ein Absinken der Anzahl produzierender Bestände mit einemhohen Maß an Professionalität. Konnte bis zu diesem Zeitpunkteine einheitliche Entwicklung der Nutztierbestände für Deutschlandbeschrieben werden, ist dies seit der Forderung nach mehrTierwohlergehen nicht mehr der Fall. Das Vorhandensein vonkleinen, ökologisch wirtschaftenden Beständen und großen, konventionellwirtschaftenden Beständen stellt zwei in ihrer Intensitätunterschiedliche Möglichkeiten dar, mit dem Anspruch aufmehr Tierwohlergehen umzugehen. Versucht der eine Ansatz soviel Tierwohlergehen wie möglich auch durch in Kauf genommeneLebensmittelsicherheits- und Quantitätseinbußen umzusetzen(1. Tierwohlergehen, 2. Qualität der Lebensmittel, 3. Quantität derLebensmittel), setzt der andere Ansatz vordergründig weiterhin aufeine Steigerung der Quantität und der Qualität der produziertenLebensmittel mit einem Mindestmaß an nötigem Tierwohlergehen(1. Quantität, 2. Qualität, 3. Tierwohlergehen).

Während der beschriebenen Entwicklungsstufen nahm dieAgrargesetzgebung im Allgemeinen sowohl ihre Rolle im Vorantreibeneiner von der Gesellschaft geforderten Entwicklung durchgesetzliche Neuanforderungen (z. B. vorgeschriebene Gruppenhaltungbei Sauen ab dem Jahr 2013) als auch im Reglementiereneines Ist-Zustands (z. B. Schweinehaltungshygieneverordnung)wahr.

Dies war im Falle des nationalen Fleischhygienegesetzes nichtoder nicht im vollen Umfang der Fall, da beispielweise das Verlangender Gesellschaft nach Tierbeständen mit einem hohen Niveauan Tiergesundheit zu keinen relevanten gesetzliche Neuanforderungeninnerhalb des Fleischhygienegesetzes führte.

Auch der bereits real vorhandene strukturelle Wandel in derNutztierhaltung mit bestandsweise einheitlichen Tiergruppen mündetenicht in spezifisch darauf angepasste Reglementierungen wieein auf die jeweilige Bestandsproblematik abgestimmter Fleischuntersuchungsgang.So war in der Vergangenheit die Hauptaufgabeder amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, im Folgenden„traditionelle Schlachttier- und Fleischuntersuchung“ genannt, dieFeststellung der Genusstauglichkeit der tierischen Lebensmittel anhandvon zu erfüllenden Mindestanforderungen, welche mit einemfür alle Schlachttiere einheitlichen Untersuchungsgang im Rahmeneiner Endproduktkontrolle festgestellt wurde. Das Manko des fehlendenVerbesserungsansporns und des mangelnden Eingehensauf relevante Lebensmittelsicherheitsrisiken erkennend, wurdenseit dem Jahr 2002 europaweite Verordnungen erlassen, die einekontinuierliche Steigerung der Tiergesundheit, der Lebensmittelsicherheitund des Tierschutzes einfordern und über risikoorientierteÜberwachungs- und Untersuchungsmechanismen kontrolliertwerden. Das Kernelement dieser neuen Überwachung ist dieRisikobewertung von Tierbeständen hinsichtlich dem Tiergesundheits-,dem Lebensmittelsicherheits- und dem Tierschutzniveau,die risikoorientierte Untersuchung und die Rückmeldung sämtlicherrelevanter Informationen an den Herkunftsbestand, umkontinuierlich Verbesserungsprozesse auszulösen. Um diese dreiKriterien zu quantifizieren und damit vergleichbar zu machen,wurden innerhalb dieses Teilprojektes praktikable und zuverlässige„Messinstrumente“ entwickelt und validiert.

Im Weiteren werden die rechtlichen Grundlagen auf europäischerund nationaler Ebene, die grundlegend für die „risikoorientierteSchlachttier- und Fleischuntersuchung“ sind, zusammenfassendund am Beispiel der Tierart Schwein dargestellt.

 

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