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Der Praktische Tierarzt

Die Verfassungsprüfung am Beispiel eines Fahrturniers

Der Praktische Tierarzt 87, 371-375

Publiziert: 05/2006

Zusammenfassung

Die Verfassungsprüfung wird nach dem Grundsatz„nur gesunde Pferde dürfen an den Prüfungen teilnehmen“durchgeführt. Dadurch sollen die Pferde vorSchaden und Schmerzen bewahrt und ihre Überforderungverhindert werden.

Verfassungsprüfungen sind nachder Leistungs-Prüfungs-Ordnung(LPO), dem Regelwerk der DeutschenReiterlichen Vereinigung (FN), entwederals Teil einer Gesamtprüfung obligat vorgeschriebenoder sie können auf demTurnier jederzeit von einem Richter angeordnetund gemeinsam mit dem Turniertierarzt(TTA) vorgenommen werden.Letzteres gilt z. B. bei Verdacht einerLahmheit auf dem Vorbereitungsplatzoder als Folge zweifelhafter Befunde anlässlicheiner Pferdekontrolle/Fitnesskontrolle.Die Verfassungsprüfung ist ein entscheidendes,aber auch geeignetes Instrument,den Grundsatz „nur gesundePferde sollen an den Prüfungen teilnehmen“,zu verifizieren. Dadurch sollen diePferde vor Schaden und Schmerzen bewahrtund ihre absolute oder relativeÜberforderung (fit to compete?) verhindertwerden. Voraussetzung für dasFunktionieren des Instruments „Verfassungsprüfung“ist die fachliche Kompetenzdes TTA, sein logisch begründetesUrteil und seine Unabhängigkeit vonReiter, Pferdebesitzer, Ausbilder, Turnierorganisationetc. Erst hierdurch wirddie neutrale und einheitliche Beurteilungdes Gesundheitszustandes der Pferde ermöglicht.Die Anzahl der vorgeschriebenenKontrollmaßnahmen steigt mit demSchwierigkeitsgrad der Prüfungen undweist daher zahlreiche, auch disziplinspezifischeUnterschiede auf, derenkomplette Aufzählung den Umfang undSinn dieser Arbeit sprengen würde (siehedazu LPO § 67 und das Merkblatt „DieAufgaben des Turniertierarztes“).

 

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