Der Praktische Tierarzt 84, 372-377
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. 2003
Publiziert: 06/2003
Zusammenfassung
Seit der Schuldrechtsreform vor etwa einem Jahrhaben sich wesentliche Aspekte des Pferdekaufrechtsgrundlegend geändert. Davon ist auch die tierärztlicheKaufuntersuchung betroffen. Im ersten Teil dieses Artikels,der im Februar erschienen ist, wurden die Hintergründeder Gesetzesänderung und die wesentlichenNeuerungen beschrieben. Dabei wurden die Auswirkungender Rechtsänderung auf den Pferdekauf ausführlichdargestellt. Der zweite Teil des Artikels beschäftigtsich nunmehr mit der Rolle des neuen Werkvertragsrechtsals Grundlage der tierärztlichen Kaufuntersuchung.Die Kaufuntersuchung ist rechtlich ein Gutachtenüber den Gesundheitszustand des Pferdes. Auchhier greift ein neuer Mangelbegriff mit einer Dreistufenregelung.Wenn die Kaufuntersuchung mangelhaft war,können Schadensersatzansprüche sowohl vom Käufer,als auch vom Verkäufer auf den Tierarzt zukommen. DieOrientierung an Standards, wie dem Röntgenleitfadenoder Protokollen zum Untersuchungsgang, gewinnendabei immer mehr an Bedeutung. Die Verjährungsfrist istvon dreißig auf drei Jahre verkürzt worden, kann aber unterbestimmten Umständen immer noch bis zu dreizehnJahre betragen. Der Versuch des Tierarztes, sich durch einenHaftungsausschluss oder das Vereinbaren von Haftungshöchstsummenzu schützen, ist problematisch undzumeist unwirksam. Umso wichtiger wird in Zukunft eineumfangreiche Dokumentation und die Aufklärungder beteiligten Parteien sein.
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