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Foto: S. Bergmann

Inhaltsverzeichnis

Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift

Die Haltung von Japanwachteln unter Tierschutzgesichtspunkten und Beurteilung der Tiergerechtheit anhand tierbezogener Indikatoren

Animal welfare aspects for Japanese quail husbandry and assessment of welfare via animal-based indicators

Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift 133

DOI: 10.2376/1439-0299-2020-7

Publiziert: 07/2020

Zusammenfassung

Für die landwirtschaftliche Haltung von Japanwachteln (Coturnix japonica) zu Erwerbszwecken gibt es aktuell weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene spezielle rechtsverbindliche Vorgaben. Es gelten die Anforderungen des Deutschen Tierschutzgesetzes und wenn sie zu Erwerbszwecken als Nutztier gehalten werden, die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Die Aufzucht und Haltung von Japanwachteln in unstrukturierten Käfigen auf Gitterboden ist derzeit gängige Praxis. Strukturierte Abteile mit Einstreu, Staubbad, Rückzugsmöglichkeiten und Nester zur Ausübung arteigener Verhaltensweisen werden mangels Nachfrage und aus ökonomischen Gründen von den Stalleinrichtungsunternehmen nicht angeboten. Die Besatzdichten sind nicht geregelt und basieren in der Regel auf Praxiserfahrungen und Optimierung der Wirtschaftlichkeit. Die Batteriekäfighaltung von Legehennen ist als Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 6. Juli 1999 – 2 BvF 3/90 – zur Hennenhaltungsverordnung (HennenhaltungsV) seit dem 01. Januar 2010 in Deutschland verboten. Auf die Haltung von Japanwachteln, die als kleinste domestizierte Hühnervögel sowohl zur Eier- als auch zur Fleischproduktion genutzt werden, hatte dieses Verbot bisher keine Auswirkungen, obwohl diese Vögel ähnliche Verhaltensweisen wie Legehennen haben. Verhaltensstörungen, wie Federpicken und Kannibalismus, kommen wie bei Legehennen auch bei der Japanwachtel vor und verursachen Schmerzen, Leiden und Schäden bei den Tieren. Im Nachgang zu eigenen Kontrollen und aufgrund zahlreicher Anfragen hat sich gezeigt, dass klare einheitliche Empfehlungen zu Haltungsanforderungen auch in Bereichen der Nischenproduktion sinnvoll und erforderlich sind. Da belastbare und aktuelle Daten zu angereicherten und ausgestalteten Haltungssystemen mit unterschiedlich hohen Besatzdichten unter Einbeziehung der Tiergerechtheit in der Literatur fehlen, besteht dringender Forschungsbedarf, um auf wissenschaftlicher Basis Leitlinien erarbeiten zu können, die eine tiergerechte Haltung von Japanwachteln gewährleisten. Diese Haltungsempfehlungen mit Mindeststandards sollten aus Wettbewerbsgründen EU-weit implementiert werden.

Leitlinie
Käfighaltung
alternative Haltung
Coturnix japonica
Japanwachtel

Summary

At present there are no legal requirements especially for the husbandry of the Japanese quail (Coturnix japonica) neither at national nor at European level. Solely the general requirements of the German Animal Welfare Act and if quails are kept for commercial purposes of the German Regulation for Productive Livestock are effective. It is common practice to rear quails in cages without the provision of environmental enrichment on mere wire-grid. Structured compartments with litter, dust bathing and retreat possibilities or nests for the performance of species-specific behaviours are usually not provided by the industry of poultry equipment mainly because of a low demand and out of economic reasons. Stocking densities are not regulated and are based on practical experience and optimizing efficiency. Battery cage husbandry of laying hens was banned in Germany as of January 1st 2010 as the result of the judgement by the Federal Constitutional Court in 1999. Although Japanese quails have similar basic needs as laying hens, the ruling had no impact on the husbandry of the smallest gallinaceous birds used for the production of eggs and meat. Behavioural disorders, such as feather pecking and cannibalism can occur in quails as in laying hens and cause pain, suffering and harm. In follow-up to own monitoring cases and due to many requests it has been seen how important clear recommendations are for the husbandry of quails even in niche production. Since reliable and current data regarding an enriched husbandry are scarce for the evaluation of quail well-being, there is an urgent need for further research. Scientific based guidelines are needed to guarantee an animal-friendly husbandry of quails. To prevent distortion of competition these guidelines should be implemented contemporaneous across the EU.

guidelines
cage husbandry
alternative husbandry
Coturnix japonica
Japanese quail

Einleitung

Wachteln (Coturnix spp.) gehören zu den kleinsten Vertretern der Hühnervögel (Galliformes). Sie werden zur Familie der Fasanartigen (Phasanidae) gezählt und bilden die Gattung der Erdwachteln (Coturnix) mit insgesamt aktuell noch sechs existierenden Arten (Gill und Donsker 2020). Hierzu zählt neben der europäischen oder gemeinen Wachtel (Coturnix coturnix) auch die Japanwachtel (Coturnix japonica). Letztere wird hauptsächlich für die Produktion von Fleisch und Eiern in menschlicher Obhut gehalten. Sie werden aber auch zur Hobbyhaltung durch Rassegeflügelzüchter, von Greifvogelhaltern zum Zwecke der Verfütterung und als Versuchstiere gezüchtet und gehalten. Ursprünglich ist sie in Asien beheimatet. Wachtellinien wurden für die kommerzielle Gewinnung von Fleisch und Eiern auf Legeleistung und Wachstum selektiert und gehen ausnahmslos auf die Japanische Wachtel zurück (Damme 2011). Wenn nicht anders beschrieben, handelt es sich im Folgenden um die Zuchtform dieser Art und wird im Text als Japanwachtel oder kurz als Wachtel bezeichnet. Obwohl in neuerer Literatur (Lukanov 2019) vorgeschlagen wird, die Zuchtform als Coturnix japonica domestica zu bezeichnen, um Verwechslungen mit der Wildform zu vermeiden, wird in diesem Manuskript weiterhin die aktuell anerkannte zoosystematische Bezeichnung Coturnix japonica verwendet.

Eine nennenswerte ökonomische Bedeutung hat die Haltung von Wachteln zum Zweck der Mast oder der Eierproduktion in Deutschland nicht. EU-weit sollen 100 Millionen Wachteln produziert werden, aber es gibt weder offizielle Statistiken zur Wachtelhaltung noch zum Konsum von Wachteleiern und -fleisch (Compassion in world farming 2020). In EU-Ländern mit nennenswerter Produktion an Wachteleiern und Schlachtwachteln wie Spanien, Frankreich und Italien werden Japanwachteln aus ökonomischen Gründen überwiegend in mehr-etagigen, unstrukturierten Käfiganlagen gehalten (Damme 2011). Solche Anlagen werden auch in Deutschland verwendet. Eine weitere Haltungsform ist die Bodenhaltung, die häufig schon in der Aufzucht und Mast von Japanwachteln umgesetzt wird (Wehlitz 2010). Hier werden die Wachteln auf Einstreu (z. B. aus Hobelspänen) gehalten, die zum einen als Beschäftigungsmaterial und zum Scharren dient und zum anderen die Ausscheidungen der Tiere bindet. Bei der Bodenhaltung erfolgt in der Regel eine Strukturierung durch Staubbäder und ggf. Rückzugsmöglichkeiten und Legenester (Damme 2011). Manchmal werden Legenester in Form von Boxen eingebracht, die ein offenes oder teilperforiertes Dach besitzen können und so die Nestakzeptanz erhöhen können (Schmid und Wechsler 1998a). Auch eine Bodenhaltung ist im Prinzip in mehreren Etagen übereinander möglich. Zur Fütterung kommen entsprechende Tröge zum Einsatz. Die Wasserversorgung erfolgt über Stülp-, Rund- oder Nippeltränken. Die Bodenhaltung im Stall lässt sich durch einen Außenklimabereich (Voliere, Wintergarten) erweitern. Diese Bereiche werden so gestaltet, dass die Tiere vor Wind und Wetter durch eine zumindest teilweise Überdachung und vor plötzlichen Beunruhigungen mittels eines Sichtschutzes geschützt sind (Damme 2011). Da Japanwachteln bei Störungen rasant hochfliegen können und dann Verletzungen an Kopf und Rücken durch Anflug am Volierendach drohen sollte unterhalb des Daches ein zusätzliches Netz gespannt werden, das die Tiere im Bedarfsfall sanft abfängt. Eine zusätzliche Strukturierung dieses Bereiches mit Rückzugsmöglichkeiten kann sinnvoll sein.

Aufgrund fehlender rechtsverbindlicher Vorgaben speziell für Wachteln, die in landwirtschaftlicher Haltung zu Erwerbszwecken gezüchtet und gehalten werden, soll mit dem vorliegenden Manuskript eine Bewertung unter Tierschutzgesichtspunkten durchgeführt werden. Eine Beurteilungsunterstützung der Tiergerechtheit soll anhand von tierbezogenen Indikatoren mittels bebildertem Boniturkatalog erfolgen. Da belastbare und aktuelle Daten zu angereicherten und ausgestalteten Haltungssystemen mit unterschiedlich hohen Besatzdichten unter Einbeziehung der Tiergerechtheit in der Literatur fehlen, besteht dringender Forschungsbedarf, um auf wissenschaftlicher Basis Leitlinien erarbeiten zu können, die eine tiergerechte Haltung von Wachteln gewährleisten.


Top Job:


Rechtliche Grundlagen

Für die Haltung von Wachteln in Deutschland gelten die allgemeinen Vorschriften des Tierschutzgesetzes (TierSchG 2006) sowie der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV 2006), wenn Japanwachteln in landwirtschaftlicher Haltung zu Erwerbszwecken gehalten werden. Es gibt keine speziellen Rechtsvorschriften für die Wachtelhaltung, sodass sich in der Praxis die Frage nach der Beurteilungsgrundlage zur Konkretisierung des § 2 Tierschutzgesetz für Wachteln stellt.

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Nach den §§ 1 und 2 TierSchG darf „niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“. Er darf weiterhin die „Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“. Schließlich muss er über die „für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen“ (Lorz und Metzger 2008, § 2 Rn. 32).
Für neuartige Nutztiere wie auch die Japanwachteln gibt es aktuell keine allgemein gültigen Kriterien für ein tierschutzkonformes Züchten und Halten. Ihre gewerbsmäßige Zucht und Haltung fällt daher unter die Erlaubnispflicht nach § 11 Abs. 1 Nr. 8a TierSchG. Im Rahmen der Erlaubniserteilung muss der Halter einen Sachkundenachweis erbringen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob die Tiere in anderen Ländern als Nutztiere gehalten werden.

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)

Sofern Japanwachteln als landwirtschaftliche Nutztiere zu Erwerbszwecken gehalten werden, gelten ergänzend die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (2006), die in der Tabelle 1 gelistet wurden.

Gutachten und Fachliteratur

Für die landwirtschaftliche Haltung von domestizierten Japanwachteln zu Erwerbszwecken gibt es auf nationaler Ebene keine speziellen rechtsverbindlichen Vorgaben bzw. Auslegungshilfen in Form von Gutachten oder Leitlinien. Zur Konkretisierung der Haltungsanforderungen können daher nur die Fachliteratur, die Rechtsvorgaben der Schweiz [Richtlinie 800.111.15 (2) Tierschutz: Gewerbsmäßige Haltung von Wachteln (Coturnix japonica) zur Eier- und Fleischproduktion; Bundesamt für Veterinärwesen 2000] und Österreichs [Kundmachung der Stellungnahmen und Richtlinien des Tierschutzrates (TSR) gemäß § 42 Abs. 9 TSchG „Empfehlung zur Haltung von Wachteln“, GZ BMGF-74800/0158-IV/6/2006], das DLG-Merkblatt 340 „Haltung von Spezialgeflügel“ (2007) sowie ergänzend die Vorgaben der Ökoverbände (Naturland, Bioland) herangezogen werden. Auch in der Versuchstierhaltung gibt es Vorgaben zur Haltung von Wachteln (Empfehlung der Europäischen Kommission 2007/526/EG, Richtlinie 2010/63/EU). Eine Übersicht über die vorhandenen Haltungsempfehlungen für Legewachteln findet sich in Tabelle 2. Hier wird offensichtlich, dass die Besatzdichten für Legewachteln in den einzelnen Empfehlungen von 15 Tieren/m² (Bio/Naturland) über max. 22 Tiere/m² (Schweizer RL) bis hin zu 50–66 Tiere/m² (DLG-Merkblatt 340) sehr stark differieren. Außerdem wird im Platzbedarf nicht nach Körpergewicht und Nutzungsrichtung der Tiere differenziert. Diese Umstände können in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Rechtsprechung: Das Legehennenurteil des Bundesverfassungsgerichts

Wachteln sind Hühnervögel und haben in vieler Hinsicht mit Legehennen vergleichbare Bedürfnisse und zeigen ähnliche Verhaltensweisen. Zur Auslegung des § 2 TierSchG für die Haltung von Legewachteln liegt es daher nahe, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) vom 6. Juli 1999 („Legehennen-Urteil“) heranzuziehen, das eine höchstrichterliche Auslegung dieser Forderungen für die Legehennenhaltung enthält. In dem Urteil ging es formal um die damalige Hennenhaltungsverordnung, die eine Haltung der Tiere in nicht strukturierten Legebatterien, vergleichbar den häufig für die Haltung von Wachteln verwendeten Käfigen, erlaubte. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil Feststellungen getroffen, die sich allgemein auf die Auslegung des § 2 TierSchG beziehen. Danach sind die den Oberbegriffen „Ernährung“, „Pflege“ und „verhaltensgerechte Unterbringung“ des § 2 Nr. 1 TierSchG zuzuordnenden Bedürfnisse als Grundbedürfnisse umfassend geschützt, während der Gesetzgeber in § 2 Nr. 2 TierSchG die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung „als einziges seiner Bedürfnisse“ weitergehenden Einschränkungsmöglichkeiten unterworfen hat. Aus dem „Legehennen-Urteil“ ergeben sich folglich weitreichende Konsequenzen für die Anwendung von § 2 Nr. 1 TierSchG, die jede Form der Tierhaltung betreffen. Lässt sich ein unter naturnahen Bedingungen vom Tier gezeigter Verhaltensablauf den Oberbegriffen „ernähren“, „pflegen“ oder „verhaltensgerecht unterbringen“ zuordnen, so darf das entsprechende artgemäße Bedürfnis nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Geschieht dies dennoch, so verstößt die Haltungsform gegen § 2 Nr. 1 TierSchG. Darauf, ob die Unterdrückung des jeweiligen Verhaltens zu Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier führt, kommt es bei diesen Grundbedürfnissen nicht an. Zu diesen Grundbedürfnissen gehören zumindest alle diejenigen Verhaltensabläufe, die sich den Funktionskreisen „Nahrungserwerbsverhalten“ (= ernähren), „Eigenkörperpflegeverhalten“ (= pflegen) und „Ruheverhalten“ (= ruhen) zuordnen lassen. Zum Ruheverhalten ist anzumerken, dass „das erhöhte Sitzen auf Stangen“ wie es bei Legehennen dazu gehört, auf Japanwachteln nicht zutrifft (siehe auch Damme 2011). Aus der Aufzählung durch das Bundesverfassungsgericht und der verwendeten inhaltsgleichen Terminologie geht weiterhin hervor, dass das Gericht auch das Fortpflanzungsverhalten („die ungestörte und geschützte Eiablage“) sowie das Sozialverhalten und Erkundung zum Schutzbereich des § 2 Nr. 1 rechnet. Für die Feststellung, ob die Zurückdrängung eines Verhaltensbedürfnisses aus § 2 Nr. 1 „unangemessen“ ist, ist wesentlich, dass das BVerfG es nicht zugelassen hat, diese Grundbedürfnisse mit wirtschaftlichen, wettbewerblichen oder ähnlichen Erwägungen zu verrechnen. Nach Wilhelm (2006) ist eine unangemessene Behandlung eine Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht unerheblich beeinträchtigt. Lässt sich die Unangemessenheit bejahen, so muss die jeweilige Haltungsform als gesetzwidrig eingestuft werden, ohne dass noch der Nachweis für Schmerzen, Leiden oder Schäden geführt zu werden braucht (Hirt et al. 2016, § 2 Rn. 43). Dagegen hat der Gesetzgeber in § 2 Nr. 2 das Bewegungsverhalten des Tieres „als einziges seiner Bedürfnisse“ (BVerfG 101, 1, 37 = NJW aaO 3255) weitergehenden Einschränkungsmöglichkeiten unterworfen – insofern nämlich, als Einschränkungen in diesem Bereich erst tierschutzrelevant werden, wenn sie nachweislich zu Schmerzen, vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

Domestikation und züchterische Bearbeitung

Die Domestikation der Japanwachtel fand ursprünglich um das 12. Jahrhundert in Japan statt (Nunome et al. 2017). Dort wurde sie zunächst als Singvogel semi-domestiziert (Mizutani 2003). Fitzgerald bezeichnete 1969 die Coturnix japonica ebenfalls noch als semi-domestiziert. Denn erst Anfang des 20. Jahrhunderts, ca. 1910, begann man in Japan Wachteln auf Legeleistung und Fleischansatz zu züchten (Appleby et al. 2004) und kommerziell zu nutzen (Mizutani 2003). Züchterisch selektierte Japanwachteln legen mit 10–14 g heutzutage größere Eier (Wildform: 7,5–8 g; Damme 2011) und können deutlich schwerer werden als die Wildform. Es gibt verschiedene Zuchtlinien, die in der Regel anhand des Gewichtes adulter Vögel eingeteilt werden (Tab. 3). Dabei lassen sich die „normalen“, mittelschweren Legewachteln auch zur Fleischproduktion einsetzen womit sie als Zweinutzungsrasse gut geeignet sind und deswegen heute am häufigsten gehalten und gezüchtet werden. Die Legeleistung der Zuchtform liegt bei ca. 280–300 Eiern pro Jahr (Bhat und Yadav 2018), während Vertreter der Wildform der Japanwachtel höchstens zehn bis 15 Eier pro Jahr legen (Damme 2011). Domestizierte Wachteln erreichen mit vier bis fünf Wochen eine früher einsetzende sexuelle Reife, unter anderem abhängig vom praktizierten Lichtregime (Cheng et al. 2010). Hess et al. (1976) geben das Erreichen der sexuellen Reife mit 40 Tagen nach dem Schlupf an. Hennen nehmen die Legetätigkeit ab der sechsten Lebenswoche auf (Cheng et al. 2010).
Auch wenn Wachteln mittlerweile einige Domestikationsmerkmale, wie phänotypische Veränderungen in der Körpergröße und unterschiedliche Farbgebungen des Gefieders zeigen sowie Veränderungen in der Leistung und früher einsetzende sexuelle Reife, haben sich ob der relativ kurzen Domestikationszeit die Charakteristika von Wildtieren bei den Wachteln in vielen Merkmalskomplexen erhalten (Compassion in world farming 2020). Dies betrifft vor allem die Verhaltensmerkmale, wie Schreckhaftigkeit, den Scharrtrieb, das Fluchtverhalten und das Komfortverhalten (Staubbaden). Unterschiede gibt es auch in der Art der Lautäußerung, dem Paarungs- und Aggressionsverhalten (Chang et al. 2009). Domestizierte Japanwachteln scheinen das Zugverhalten beinahe oder sogar vollständig verloren zu haben (Compassion in world farming 2020) weshalb im folgenden nicht näher auf diesen Punkt eingegangen wird.

Biologie und Verhalten von Japanwachteln

Um beurteilen zu können, ob ein Haltungssystem den Anforderungen des § 2 TierSchG entspricht und tiergerecht ist, sind Hintergrundinformationen zu Biologie und Verhalten der betreffenden Tiere unerlässlich. Wo Angaben in der Literatur speziell zu Wachteln als kleinste Hühnervögel fehlen, wurden alternativ Untersuchungen und Ergebnisse von Legehennen und Broilern, die ähnliche Verhaltensweisen besitzen, herangezogen.

Biologie

Die Wildform der Japanwachtel (Coturnix japonica) kommt im ostasiatischen Raum (östliches Russland, Mongolei, China, Nord-/Südkorea, Japan) vor. Diese Japanwachteln sind überwiegend Zugvögel, die im südlichen China, in Indien und Südostasien überwintern (Damme 2011). Die Gefiederfärbung ist bräunlich mit grauen und rötlichen Anteilen. Die Federn besitzen weiße Schaftstreifen. Die Körperlänge der Wildform beträgt ca. 20 cm bei einem Körpergewicht von 80–100 g, wobei die Hähne leichter sind als die Hennen (Baer et al. 2015, Bhat und Yadav 2018, Damme 2011, Mills et al. 1997). Während in der Vergangenheit Versuche, sich die Europäische Wachtel (Coturnix coturnix) nutzbar zu machen, fehlschlugen, wird heute die domestizierte Form der Japanwachtel in verschiedenen Nutzrichtungen und Farbschlägen als Nutzgeflügel (Hauswachtel) gehalten. Über die Lebenserwartung von Japanwachteln in freier Wildbahn scheint es keine belastbaren Daten zu geben, während domestizierte Japanwachteln in Gefangenschaft und in Abhängigkeit der Haltungsbedingungen, Genetik und Ernährung eine Lebenserwartung von 1,5–2,5 Jahren haben (Cheng et al. 2010).

Verhalten

Das Verhalten einer Tierart wird durch ein Ethogramm (Aktionskatalog) beschrieben, das eine möglichst detaillierte Bestandsaufnahme der vorkommenden Verhaltensweisen darstellt (Immelmann 1982) und üblicherweise in Funktionskreise unterteilt ist. Unter Funktionskreisen werden die sich unterscheidenden Aktionsklassen des Verhaltens verstanden, wobei Verhaltensweisen, die einem ähnlichen übergeordneten Zweck dienen, zusammengefasst werden (Tembrock 1980). Für fast alle Funktionskreise ist es notwendig, dass die Tiere Bewegungsverhalten zeigen. Hier werden in der Literatur zwei Verhaltensaspekte kombiniert: fast jedes Verhalten erfordert sogenannte Aktionen in kleinem Umfang und dann gibt es noch die Bewegung im größeren Umfang (Appleby et al. 1992), wobei hier die Lokomotion (tatsächliche Ortsveränderung) bezeichnet wird.

Allgemeines zum Verhalten der Japanwachtel

Die Japanwachtel ist in ihrer Wildform ein sehr scheuer Vogel, der in seinem natürlichen Habitat bezüglich seines Fortpflanzungs- und Nestverhaltens nur selten beobachtet wurde. Deshalb beruhen quantitative Verhaltensbeobachtungen bezüglich der Japanwachtel fast ausschließlich auf Studien, die mit in Gefangenschaft gehaltenen domestizierten Japanwachteln durchgeführt wurden. Dabei wurden die Tiere meistens in Käfighaltungssystemen aufgestallt. Verhaltensstudien über Wachteln in strukturierten Gehegen wurden in der Schweiz von Schmid und Wechsler (1997) durchgeführt. In diesen insgesamt acht verwendeten Gehegen mit je einer Grundfläche von 19,1 m2, wurden acht bis neun Tiere auf Naturboden mit Vegetation sowie künstlichen Unterschlüpfen über die Sommermonate gehalten. Zwei Gruppen bestanden aus reinen Hennengruppen, sieben Gruppen wurden gemischtgeschlechtlich eingestallt (Schmid und Wechsler 1997). Nach Schmid und Wechsler (1997, 1998a) weicht das Verhalten der domestizierten Wachtel im Vergleich zur wild lebenden Wachtel nicht grundlegend ab. Nach Chang et al. (2009) kam es bei Untersuchungen zu Verhaltensunterschieden zwischen der Wildform der Japanwachtel und der domestizierten Form als auch deren gemeinsamen F1-Generation insbesondere zu Abweichungen in Vokalisation, Aggressions-, Fortpflanzungs- und Eiablageverhalten. Diese Tiere wurden allerdings in Käfigsystemen gehalten. Im Folgenden sollen die essentiellen Verhaltenskreisläufe der Wachteln und die Möglichkeit sie im Haltungssystem „Käfig“ auszuleben zu folgenden Funktionskreisen kurz beschrieben werden:

  • Sozialverhalten
  • Feindvermeidung
  • Erkundungs- und Ernährungsverhalten
  • Fortpflanzungsverhalten
  • Komfortverhalten
  • Ruheverhalten
  • Fortbewegungsverhalten (Lokomotion)
  • Ausscheidungsverhalten (nicht berücksichtigt)

Sozialverhalten

Wachteln zeigen sich manchmal saisonal monogam (Mills et al. 1997), sind in der Regel aber polygam. Ein Männchen paart sich somit während der Balzzeit mit verschiedenen Weibchen. Ansonsten leben Wachteln einzeln oder paarweise. Alle Geflügelarten sind hoch sozial, allerdings sind soziale Gruppierungen von Wachteln der Wildform weniger stabil. Die Zusammensetzung von Gruppierungen ändert sich nach der Brutsaison oder Abwanderung (Mench 2009). Beobachtungen im Freiland zeigen, dass die Hähne territorial sind und sowohl die Paarung als auch das Brutgeschehen in ihrem Territorium stattfinden. Domestizierte Wachtelhähne zeigen in Gruppenhaltung aggressives (agonistisches) Verhalten (Damme 2011) und können sich durch gegenseitiges Bepicken tödlich verletzen (Gerken und Mills 1993). Auseinandersetzungen zwischen den Hähnen beinhalten Drohen, gefolgt von gerichteten Pickaktionen gegen den Kopf, die Augen und den Nacken des Gegners (Damme 2011, Edens et al. 1983, Ramenofsky 1984, Sachs 1966). Unter Bedingungen einer strukturierten Haltungsumwelt wurden in gemischtgeschlechtlichen Gruppen 67 % aller Pickaktionen und Verfolgungsjagden zwischen Hähnen beobachtet (Schmid und Wechsler 1997). Das Angebot von Sichtschranken hatte keinen signifikanten Effekt auf die Pickinteraktionen zwischen den in strukturierten Gehegen gehaltenen Wachtelhähnen in Zuchtgruppen (Schmid und Wechsler 1998a, c). Aggressive (agonistische) Verhaltensweisen unter Hennen wurden bisher noch nicht beschrieben.

Feindvermeidung

Als typisches Fluchtverhalten wird bei der Wildform der Japanwachtel das vertikale Hochfliegen angesehen (Buchwalder und Wechsler 1997). Es wird auch bei den domestizierten Japanwachteln, in unterschiedlicher Ausprägung je nach Linie, beobachtet (Buchwalder und Wechsler 1997). Durch das Hochfliegen kann es in fest überdachten Haltungseinrichtungen zu nicht unerheblichen Kopfverletzungen kommen (Schmid und Wechsler 1997). Nach Bessei (1979) kann eine strukturierte Haltungsumwelt dazu beitragen, insbesondere in Käfigsystemen Unruhe und Stress bei der Wachtel zu reduzieren. Insbesondere erscheinen die Tiere dann weniger furchtsam zu sein (Jones et al. 1991). Bei Fokustierbeobachtungen in strukturierten Gehegen befanden sich 48 % der Wachteln in Deckung und 15 % während der Beobachtungszeit außer Sicht (Schmid und Wechsler 1997). Deckungsmöglichkeiten, die partiell oder ganz zu den Seiten offen waren, wurden von den Wachteln gegenüber Möglichkeiten, die partiell oder ganz nach oben offen waren, bevorzugt. Die Wachteln der Studie suchten kaum erhöhte Strukturen während der Nacht auf (0,5 %) (Schmid und Wechsler 1997).
Im Käfig können Wachteln keine Deckung aufsuchen oder sich vor Artgenossen zurückziehen. In der Käfighaltung wird die Käfighöhe auf 20–30 cm (Schweiz: 50 cm) begrenzt, um ein Hochfliegen zu vermeiden.

Erkundungs- und Ernährungsverhalten

Die Nahrung von Wachtelküken der Wildform besteht überwiegend aus Insekten, Ameiseneiern und Larven, adulte Wachteln bevorzugen Sämereien (z. B. Grassamen, Getreidekörner) und sonstige Pflanzenteile (Damme 2011). Wachteln nehmen während des gesamten Tages Futter und Wasser auf, wobei das Nahrungsaufnahmeverhalten eng an die Fotoperiode gebunden ist und am häufigsten zu Beginn und Ende des Tages auftritt. In naturnaher Umgebung erfolgt die Futteraufnahme scharrend und pickend. Ein markanter Rückgang der Nahrungsaufnahme wird drei Stunden vor der Eiablage beobachtet. Unter strukturierten Haltungsbedingungen verbrachten die domestizierten Japanwachteln 8 % der Beobachtungszeit mit Nahrungssuch- und Erkundungsverhalten (picken, scharren) und 4 % mit Futteraufnahme (Schmid und Wechsler 1997). Im Käfig ist kein Scharren nach Futter möglich.

Fortpflanzungsverhalten

Unter intensiven Haltungsbedingungen zeigen die Hähne einen häufigen Partnerwechsel (Kovach 1974). Paarungsversuche beginnen durchschnittlich in einem Alter von 35 Tagen. Unter strukturierten Haltungsbedingungen wurden vorübergehende Paarbildungen beobachtet, wobei es zwischen diesen zu häufigeren Paarungsakten kam als zwischen nicht verpaarten Tieren. Es wurden dabei keine bestehenden Paarbildungen über eine Saison hinaus beobachtet (Schmid und Wechsler 1997). Für den Akt der Paarung (Abb. 2) besteigt der Wachtelhahn die Henne und ergreift mit dem Schnabel Kopf- oder Nackenfedern der Henne und spreizt seine Flügel (Mills et al. 1997). Chang et al. (2009) untersuchten Verhaltensunterschiede zwischen der wilden Japanwachtel und der domestizierten Form und kamen zu dem Ergebnis, dass adulte domestizierte Wachtelhähne erfolgreiche Kopulationen insbesondere am frühen Nachmittag vollziehen. Dabei haben die domestizierten und die F1-Generation von Kreuzungen aus wilden und domestizierten Wachteln eine höhere Kopulationsfrequenz als die wilden Wachteln. Wilde Wachteln kopulierten demnach seltener und am häufigsten zwischen 9:00 und 10:00 Uhr sowie zwischen 11:00 und 12:00 Uhr. Bei ungünstigem Geschlechterverhältnis, insbesondere in Zuchtgruppen, können bei den Wachtelhennen Federverluste und Verletzungen an Kopf, Nacken und Rücken durch übermäßig ausgeführte Tretakte durch die sexuell sehr aktiven Wachtelhähne auftreten. Für Japanwachteln, die in reinen Zuchtgruppen gehalten werden, wird ein Anpaarungsverhältnis von einem Hahn zu zwei bis drei Hennen empfohlen (Cooper 1987). Die Geschlechtsbestimmung kann bei adulten Wachteln durch geübte Spezialisten über den Geschlechtshöcker an der Kloake erfolgen. Der Hahn besitzt eine sogenannte Schaumdrüse, die oberhalb der Kloake ertastet werden kann (Cheng et al. 1989). Ab der sechsten Lebenswoche erlaubt zudem das Sexualverhalten (Treiben, Treten, Ruf – als „Wachtelschlag“ bezeichnet) eine sichere Zuordnung (Damme 2011).

Wachteln sind Bodenbrüter, die Küken Nestflüchter, d. h. sie verlassen das Nest unmittelbar nach dem Schlupf. In der Regel produzieren Wachteln der Wildform nur ein Gelege pro Jahr, selten zwei. Die natürliche Brutzeit der Japanwachtel ist von April bis August. Dabei werden von einer Henne fünf bis zehn Eier in eine spärlich mit Nistmaterial (z. B. Grashalmen) gepolsterte Nestmulde am Boden gelegt und bebrütet (Orcutt und Orcutt 1976, Taka-Tsukasa 1967). In einer strukturierten Haltungsumwelt wurden die Eier von domestizierten Wachteln vorzugsweise in Deckung (91%) und davon 14,9 % in den Ecken der Gehege gelegt (Schmidt und Wechsler 1998b). In der Studie von Buchwalder und Wechsler (1997) mit je zehn Zweinutzungshennen in insgesamt 16 Abteilen wurden Deckungsmöglichkeiten, die einen schmalen Eingang ohne das Vorhandensein von anderen Öffnungen hatten, zur Eiablage von den Wachteln gegenüber offenen Nestern bevorzugt. Nur das Weibchen brütet und zwar erst wenn das Gelege vollständig ist. Die Brutdauer beträgt ca. 17–18 Tage. In der Literatur gibt es wenig zum Brutverhalten bei wilden Wachteln und es wird beschrieben, dass domestizierte Wachtellinien außer Balzverhalten, Kopulation und gelegentliche Nestbauversuche kaum Fortpflanzungsverhalten zeigen (Orcutt und Orcutt 1976), sich eher zurückhaltend beim Brüten verhalten beziehungsweise den natürlichen Bruttrieb verloren haben (Damme 2011). In eigenen Untersuchungen mit domestizierten Wachtelpaaren in Volieren mit Bewuchs konnten Orcutt und Orcutt (1976) beobachten, dass unter den gegebenen Bedingungen zwei Wachtelhennen komplette und erfolgreiche Reproduktionszyklen zeigten. Der Schlupf aller Küken erfolgt in einem relativ kurzen Zeitfenster (Schlupfsynchronisation) und schon bald darauf verlassen die Küken das Nest und folgen der Henne, welche die Jungen führt. Die Küken verlassen im Alter von zwölf Tagen die Mutterhenne. Junge Wachteln wachsen rasch. Im Alter von kaum drei Wochen sind sie flugfähig, mit sechs bis acht Wochen werden sie geschlechtsreif. Im Käfig ist eine geschützte Eiablage nicht möglich. Da die Eier künstlich erbrütet werden, ist auch kein natürliches Aufzuchtverhalten möglich. Die Nestakzeptanz in Bodenhaltung war bei mit Heu eingestreuten Nestern, die nach oben offen waren (geschlitztes Dach), besser als in geschlossenen Nestern mit Kunststoff (Rasenteppich). Dennoch lag die Verlegerate zwischen 11–73 % (Schmid und Wechsler 1998a). Zudem waren die Verlegeraten geringer, wenn pro Henne mehr Nestfläche zur Verfügung stand (Schmid und Wechsler 1998b). Bei einem Linienvergleich an der LfL zeigten sich genetische Unterschiede in der Nestakzeptanz von 58–78 % (Damme 2005), d. h. es wurden 22–42 % der Eier in die Einstreu verlegt. Der Einsatz eines automatischen Austriebssystems mit Nestverschluss in den ca. zehn Dunkelstunden zur Reduktion des Schmutzeianteils scheint bei Japanwachteln nicht möglich. Die Fortpflanzung von Japanwachteln hängt sehr von der Beleuchtung ab. Dabei ist die Tageslichtlänge von großer Bedeutung für den Fortpflanzungsapparat von Geflügel (Khalil et al. 2016). Die Wildform der Japanwachtel brütet saisonal im Frühjahr und Sommer, während in menschlicher Obhut gehaltene Japanwachteln das ganze Jahr über mit einem künstlichen Lichtprogramm über zwölf Stunden pro Tag in Fortpflanzungsstimmung gehalten werden können (Cheng et al. 2010). Dieselben Autoren empfehlen für Wachteln ab dem Alter von zwei bis sechs Wochen ein Beleuchtungsprogramm im Verhältnis acht Stunden Licht zu 16 Stunden Dunkelheit. Dies soll einen frühzeitigen Legebeginn mit einhergehenden Problemen bei Wachtelhennen verhindern. Adulte Tiere können dann mit einem Lichtprogramm von zwölf bis 18 Stunden gehalten werden.

Komfortverhalten

Wesentliches Komfortverhalten bei der Wachtel ist wie bei Hühnern das Staubbaden (Abb. 1). Es dient der Gefiederpflege, der Regulierung des Fettgehaltes im Gefieder und der Entfernung von Ektoparasiten (Borchelt 1977, Borchelt et al. 1979, Healy und Thomas 1973). Domestizierte Japanwachteln in Mauser staubbaden signifikant weniger (Bliss und Heppner 1977). Dies mag daran liegen, dass bei unvollständigem Gefieder, insbesondere bei Fehlen der Konturfedern, weniger Zeit benötigt wird, um Lipide aus dem Gefieder zu entfernen (Bliss und Heppner 1977). Staubbaden folgt einem festen Verhaltensmuster. Dabei werden harkende Bewegungen mit dem Schnabel und kratzende bzw. scharrende Bewegungen mit den Füßen ausgeführt, Staub bzw. loses Substrat wird mit den Flügeln aufgewirbelt und mit dem Körper wellenförmig aufgefangen, Kopf und Körper werden in den Staub gerieben, gefolgt von heftigem Gefiedersträuben und -schütteln (Borchelt 1977, Gerken und Petersen 1987, Mench 2009). Bei Vorhandensein von geeignetem Substrat zeigen Wachteln mehrere Staubbadesequenzen am Tag. Ein Entzug bzw. das Fehlen einer Staubbademöglichkeit führt zu Pseudostaubbaden z. B. auf dem Bodengitter. Dieses Pseudostaubbaden kann als Verhaltensstörung angesehen werden. Unter strukturierten Haltungsbedingungen verbrachten domestizierte Japanwachteln 14 % der Gesamtbeobachtungszeit mit Komfortverhalten wie Putzen und Staubbaden. Dabei wurde das Staubbaden hauptsächlich auf natürlichem Untergrund (91 %) und manchmal auf Hobelspänen (9 %) durchgeführt (Schmid und Wechsler 1997). Miller und Mench (2005) boten in ihrer Studie zur angereicherten Haltungsumwelt von Japanwachteln unter anderem in allen Versuchsgruppen an 2,5 Tagen die Woche ein Staubbad mit 1,5 cm tiefem Sand in einem transparenten Kunststoffcontainer an. Dabei nutzten die Wachteln das angebotene Staubbad extensiv und durchweg über die Dauer des Versuchs und zeigten eine Reihe von Verhaltensweisen wie Picken, Gefiederpflege und Staubbaden. Die Autorinnen schlussfolgerten, dass das Angebot eines Staubades eine wichtige Ressource für Japanwachteln darstellt.

Ruheverhalten

Domestizierte Japanwachteln verbrachten 35 % der Beobachtungszeit mit passiven Verhaltensweisen, wie Stehen, Sitzen, Ruhen und auf der Seite liegen (Schmid und Wechsler 1997, 1998a). Das Aufsuchen erhöhter Strukturen während der Nacht, als sogenanntes Aufbaumen bezeichnet, wie es andere Hühnervögel praktizieren spielt bei den Japanwachteln keine Rolle (Damme 2011, Schmid und Wechsler 1997). Siehe auch unter Feindvermeidung.

Fortbewegungsverhalten

Nach Aschoff (1962) wird Fortbewegung als „die aktive Ortsveränderung frei beweglicher Lebewesen aus eigener Kraft“ verstanden. Mohammed et al. (2017) fassten Gehen, Laufen und Fliegen bei der Wachtel unter dem Überbegriff Aktivität zusammen. Bei Hühnern dient Fortbewegungsverhalten insbesondere der Futtersuche (Fölsch und Vestergaard 1982) und der Feindvermeidung (Schütz et al. 2001). 24 % der Beobachtungszeit verbrachten domestizierte Wachteln in einer strukturierten Haltungsumgebung in Außenvolieren mit Fortbewegung, wie Gehen, Rennen und Fliegen (Schmid und Wechsler 1997, 1998a).

Khalil et al. (2016) untersuchten das Verhalten von Japanwachteln unter unterschiedlichen Beleuchtungsstärken (Lux) mit Kunstlicht (10, 50, 250, 500 Lux) sowie Tageslicht. Dabei zeigten die Tiere, die unter höheren Beleuchtungsintensitäten gehalten wurden, auch mehr Aktivität, wie das Gehen im Vergleich zu Tieren, die unter niedrigeren Intensitäten gehalten wurden.

Wachtelgesundheit

Verhaltensstörungen, Gefiederschäden, Technopathien

Federpicken bei Geflügel kann in allen Haltungssystemen beobachtet werden, ist aber oftmals ausgeprägter in Käfigsystemen (Appleby et al. 1992). Wenn Tiere in reizarmer Umgebung (Nicol 1995) sowie hohen Besatzdichten (Mench 2009, Pizzolante et al. 2006) gehalten werden, tritt Federpicken verstärkt auf. Nordi et al. (2012) verglichen die Batteriekäfighaltung von weiblichen Japanwachteln der Legelinie mit einem angereicherten Volierensystem. Hier zeigten sich in der Batteriekäfighaltung 15,6 % der untersuchten Tiere mit Federverlusten hauptsächlich am Kopf während Tiere im Volierensystem ein intaktes Gefieder aufwiesen. Federpicken ist ein tierschutzrelevantes Problem, insbesondere bei Legehennen, wobei zwei Formen von Federpicken unterschieden werden: zum einen das „gentle feather pecking“ (GFP, sanftes Federpicken) und das „severe feather pecking“ (SFP, starkes Federpicken), wobei Letzteres als die problematische Variante angesehen wird, da es dem Opfer durch kräftige Pickschläge und Federrupfen Schaden zufügt (Rodenburg et al. 2013). Es kann dabei zu kahlen Hautstellen kommen, in dessen Folge schweres Federpicken in Kannibalismus übergehen kann (aber nicht muss) und es zu Verletzungen bis hin zum Tod des betroffenen Tieres kommen kann (Keppler 2010¸ Rodenburg et al. 2013). Von Keeling (1994) wurde Kannibalismus als „Picken und Ziehen an Haut und Gewebe eines anderen Tieres“ definiert. Bis dato wurden für das Auftreten von Federpicken und Kannibalismus, insbesondere bei Legehennen unterschiedliche Einflussfaktoren identifiziert. Somit handelt es sich um ein multifaktorielles Geschehen, dessen Entstehung letztendlich auch für die Japanwachtel noch nicht abschließend geklärt werden konnte.

Unabhängig von der Besatzdichte hat die Gruppengröße Einfluss auf das Sozialverhalten (Mench 2009). Vögel, die in großen Gruppen gehalten werden, haben größere Schwierigkeiten Individuen zu erkennen (Appleby et al. 1992, Mench 2009). Bei hoher Besatzdichte reagieren die Tiere mit einem höheren und gleichmäßigeren Abstand zueinander. Dies wurde insbesondere bei Legehennen in Käfigen beobachtet (Appleby et al. 1992). Mögliche Schwierigkeiten ein artgemäßes Sozialverhalten auszuüben und eine stabile Rangordnung auszubilden könnten darin begründet liegen. Rangordnung spielt auch bei Japanwachteln eine Rolle. So fanden Boag und Alway (1981) heraus, dass Nachkommen von Wachtelelterntieren mit einem hohen Dominanzrang ebenfalls eher einen hohen Dominanzstatus aufweisen als dies bei Nachkommen von Eltern mit niedrigerem Rang der Fall ist. Nol et al. (1996) untersuchten Erblichkeit und phänotypische Korrelationen von Verhalten und Dominanzrang. Dabei wurde ebenfalls herausgefunden, dass der Dominanzrang erblich bedingt beeinflusst sein kann, aber aufgrund von Genotyp-Umweltinteraktionen nicht der natürlichen Auslese folgt. Fehlende Ausweich- und Deckungsmöglichkeiten können zu aggressiven Auseinandersetzungen mit Pickschlägen gegen den Kopf und in Folge zu Erscheinungsformen von Kannibalismus führen. Kannibalismus verursacht schweres Leiden (Appleby et al. 1992). Häufig betroffen sind Augen und Rücken, da von Wachtelhähnen häufig Pickaktionen gegen den Kopf, die Augen und den Nacken des Gegners ausgeführt werden. Dies konnte auch von Schmid und Wechsler (1998a) beobachtet werden. In Gruppenhaltung verhalten sich Hähne aggressiv (Damme 2011). Aus diesem Grund sollten zur Konsumeierproduktion keine Hähne in den Gruppen gehalten werden. Alle Verletzungen sind für die Tiere mit Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden und kann insbesondere in Zuchtgruppen zu großen tierschutzrelevanten Problemen führen (Schmid und Wechsler 1998a). Schädliches Sozialverhalten wird nach Appleby et al. (1992) sehr stark durch die Haltungsumwelt beeinflusst. Dieses könnte deshalb durch ein optimiertes Haltungsmanagement reduziert werden.

Mit zunehmendem Alter entwickeln viele Tiere ein aufgespleißtes, stumpfes Gefieder und Federverlust. Der Ausprägungsgrad der Gefiederdefekte kann unterschiedlich stark sein und von abgebrochenen Federn über kleine federlose Stellen bis zu ausgedehnten kahlen Stellen in Kopf,- Hals-, Brust-und Rückenbereich und im Extremfall zu vollständiger Federlosigkeit reichen (siehe Supplementary Material). Ursächlich für den schlechten Gefiederzustand von Wachteln, die in engen Käfigen gehalten werden, kann u. a. die fehlende Möglichkeit des Staubbadens sein (Healy und Thomas 1973). In Käfigbatterien ist bei Vollperforation des Bodens aufgrund fehlender Einstreu kein Staubbaden möglich. Diesen Zusammenhang zwischen einem besseren Gefiederzustand bei bereitgestelltem Staubbad konnten Robertson et al. (1989) in der Käfighaltung von Legehennen nachweisen. Mohammed et al. (2017) konnten im Vergleich unterschiedlicher Einstreumaterialien, wie Sägemehl, Sand, getrockneter Lehm, Weizen- bzw. Reisstroh, ein besseres Gefieder bei Wachteln auf Sägemehl, gefolgt von Sand, beobachten. Healy und Thomas (1973) führten das verbesserte Brust- und Schwanzgefieder bei ihren Untersuchungen zu Wachteln auf das Staubbaden zurück. Staubbaden ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefiederpflege aller Vögel. Die Funktion dieses Verhaltens besteht darin, das Gefieder sauber und in funktionstüchtigem Zustand zu halten. Als weitere Ursache für den schlechten Gefiederzustand kommen neben der reduzierten Möglichkeit der Eigenkörperpflege auch Fehl- und Mangelernährung, Parasitenbefall, Technopathien bzw. mechanische Belastung (Healy und Thomas 1973), u. a. Abstoßen der Federn durch Anstoßen an feste Einrichtungsgegenstände, Federpicken und Kannibalismus als multifaktorielle Geschehen sowie die Beleuchtungsstärke bzw. die Lichtqualität im Haltungssystem (Khalil et al. 2016) infrage. Unter Tageslicht gehaltene Japanwachteln wiesen dabei zu den Vergleichsgruppen, die unter Kunstlichtbeleuchtung unterschiedlicher Intensitäten gehalten wurden, ein intakteres Gefieder auf. Ein Gefieder in schlechtem Zustand kann seine Schutzfunktion vor Hitze, Kälte, und als Hautschutz nicht mehr erfüllen. Bei geringer Stalltemperatur ist es unbefiederten Tieren zu kalt, da nur ein intaktes Gefieder gut isoliert und die Einhaltung der hohen Körpertemperatur der Vögel (über 40 °C) gewährleistet. Dies ist für die Tiere mit Leiden verbunden. Derartige Gefiederschäden (außerhalb der Mauser) sind zudem als Schäden im Sinne des Tierschutzgesetzes zu werten.

Des Weiteren können Tiere in allen Haltungssystemen Veränderungen und Verletzungen erleiden, die sich zu haltungsbedingten Erkrankungen (Technopathien) entwickeln und mit Infektionen einhergehen können. Dazu gehören beispielsweise überlange Schnäbel und Krallen. Ursächlich können dafür mangelnde Abnutzungsmöglichkeit und fehlende Pickmöglichkeiten sein.

Durch zu lange Schnäbel werden die Tiere in ihrer artgemäßen Futteraufnahme behindert und zu einer unphysiologischen Stellung beim Fressen gezwungen. Dadurch wird eine physiologische Futteraufnahme erschwert. Diese Umstände führen ggf. zu einem reduzierten Ernährungszustand. Tiere, die die artgemäße Nahrungsaufnahme nicht ausführen können, leiden. Des Weiteren ist mit einem überlangen gebogenen Schnabel auch die Ausübung der Gefiederpflege nicht mehr möglich. Zur Pflege gehört bei Wachteln das Kürzen sichtbar zu langer Schnäbel z. B. bei der täglichen Tierkontrolle bzw. das Anbieten von Abriebmöglichkeiten z. B. in Form von Picksteinen unabhängig vom Haltungssystem.

Bei Haltung auf Drahtgitterböden, wie in Batteriekäfigen üblich, können Beinschwächen und Fußprobleme bei Wachteln auftreten (Gerken und Mills 1993). Fußballendermatitis ist ein weitverbreitetes Problem in der Geflügelhaltung. Hier werden Veränderungen im Bereich der Zehen- und Sohlenballen unterschiedlicher Ausprägungsgrade festgestellt. Sie reichen von geringgradigen Hornhautzubildungen (Hyperkeratosen) über ausgeprägte Hyperkeratosen mit nekrotischen Veränderungen bis zu massiven tiefgreifenden Entzündungen mit Abszessbildung im Umfang des gesamten Fußballens (Shepherd und Fairchild 2010). Makroskopisch ist anfangs eine proliferative Hyperkeratose mit oberflächlichen Epithelläsionen zu erkennen. In der Folge entwickeln sich Millimeter tiefe Nekrosen mit vollständigem Verlust des Oberflächenepithels (Ulzeration). Diese Veränderungen sind mit Schorf und Borken bedeckt und stellen sich als dunkle, fast schwarz gefärbte Areale dar (siehe unter Supplementary Material). Von einer Pododermatitis (Fußballenentzündung) ausgehende tiefergehende Veränderungen werden als Ballenabszess oder „Bumble Foot“ bezeichnet. Der betroffene Fuß ist deutlich geschwollen (siehe unter Supplementary Material). In schwerwiegenden Fällen einer sogenannten Foot Pad Dermatitis (FPD) sind außerdem auch die Zehenballen betroffen (Hafez et al. 2005).

Rönchen et al. (2007) kamen in ihrer vergleichenden Studie zwischen Legehennen in Bodenhaltung und Legehennen in Kleingruppen mit Drahtgitterböden zu dem Ergebnis, dass stark ausgeprägte Hyperkeratosen und Läsionen der Zehenballen signifikant häufiger in Kleingruppenhaltung auftraten als in der Bodenhaltung. Als Hauptursache in eingestreuten Haltungssystemen, insbesondere bei Broilern und Puten, wird eine (zu) feuchte Einstreu angesehen (de Jong et al. 2014, Martland 1984, Mayne et al. 2007, Meluzzi et al. 2008, Wu und Hocking 2011). Auftreten, Art, Lokalisation und Ausprägungsgrad von pathologischen Fußballenveränderungen stehen auch in der Wachtelhaltung aufgrund unterschiedlicher prädisponierender Faktoren in unmittelbarem Bezug zum Haltungssystem bzw. dem Einstreumanagement. So zeigten die Ergebnisse der Untersuchungen von Mohammed et al. (2017) mit auf unterschiedlichen Einstreumaterialien (Sand, Weizenstroh, Reisstroh, getrocknetem Lehm und Sägemehl) gehaltenen Wachteln, dass die Tiere, die auf Sägemehl gehalten wurden im Vergleich eine bessere Fußgesundheit hatten. Bei der Verwendung von Einstreumaterialien sollte dies in alternativen bzw. eingestreuten Haltungssystemen für Wachteln Beachtung finden. Hinsichtlich der für die Entstehung von Fußballenläsionen ursächlichen Faktoren bei Wachteln besteht noch Forschungsbedarf.

Haltung von Wachteln in Drahtgitterkäfigen

§ 1 TierSchG verbietet es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Leiden sind ein eigenständiger Begriff des Tierschutzrechts. Sie werden in der Kommentarliteratur (Hirt et al. 2016, § 1 Rn. 19; Lorz und Metzger, 2008, § 1 Rn. 33) als alle nicht bereits vom Begriff des Schmerzes umfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden definiert, die über schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern. Nach dem allgemein anerkannten Bedarfsdeckungs- und Schadensvermeidungskonzept von Tschanz (Bammert et al. 1993) ist ein Haltungssystem nur dann tiergerecht, wenn es dem Tier erlaubt, die ihm angeborenen Verhaltensweisen auszuleben und wenn das Tier erhält, was es zum Gelingen von Selbstaufbau und Selbsterhaltung benötigt. Ist dies nicht der Fall, entstehen Leiden. Leiden setzt also nicht voraus, dass Tiere krank oder verletzt sind (Hirt et al. 2016, § 1 Rn. 23). Nach Kluge (2002, § 17 Rn. 67) ist ein typischer Einzelfall von Leidenszufügung die Einschränkung der artgemäßen Bewegungsmöglichkeit. Nach Hirt et al. (2016, § 17 Rn. 91) liegen erhebliche Leiden dann vor, wenn ein Ausfall an Verhalten (z. B. Unmöglichkeit von Komfortverhalten, Unmöglichkeit zu Scharren, Unmöglichkeit der geschützten Eiablage, fehlendes Sozialverhalten) eintritt, insbesondere, wenn dies haltungsbedingt ist. Hinweise auf erhebliche Leiden können Verhaltensänderungen (z. B. Apathie) oder Verhaltensstörungen (z. B. Federpicken, Kannibalismus) geben.

In unstrukturierten Käfigen gehaltenen Wachteln entstehen folglich Leiden, weil die Tiere ihre angeborenen Verhaltensweisen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht ausleben können, obwohl das Bedürfnis dazu nach wie vor besteht. Dies erklärt sich daraus, dass sich Wachteln als Hühnervögel in der Wildform einer hohen Bewegungsnotwendigkeit angepasst haben. Wachteln müssen z. B. täglich viele Stunden intensiv nach Futter suchen, um satt zu werden. Die im Laufe der Evolution erworbene hohe Handlungsbereitschaft der Tiere (also ihr angeborenes „Bedürfnis“) zu den genannten Verhaltensformen besteht jedoch unvermindert fort, denn Verhalten, das sich über Jahrtausende hinweg herausgebildet hat, lässt sich in der Regel nicht binnen weniger Jahrzehnte abbauen oder „wegzüchten“ (Hirt et al. 2016, § 17 Rn. 74). Das zur Verfügung stehende Platzangebot (Fölsch und Vestergaard 1982) und die Strukturierung der Haltungseinrichtung (Odén et al. 2002) bestimmen bzw. begrenzen dabei das Maß der Lokomotion. Ebenso wenig ist in derzeit angebotenen Käfigen mit Vollperforation der Böden eine Befriedigung der Bedürfnisse hinsichtlich Staubbaden, Scharren, geschützter Eiablage, sich vor überlegenen Artgenossen zurückziehen sowie Sicherheit in Form von Deckung aufsuchen möglich.

Nach § 17 Nr. 2b TierSchG macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Nach Hirt et al. (2016, § 17 Rn. 97), werden erhebliche Leiden, besonders, wenn sie durch die Art der Haltung der Tiere bedingt sind, unter anderem durch Verhaltensstörungen angezeigt. Wie bereits dargelegt, können Wachteln in konventionellen Käfighaltungssystemen ihr arttypisches Verhalten nur eingeschränkt, viele Verhaltensweisen aber gar nicht ausüben. Hierdurch kann es zu Frustration (Appleby et al. 1992), Leerlaufhandlungen, Stereotypien und weiteren Verhaltensstörungen, wie Federpicken und Kannibalismus bei den betroffenen Tieren kommen, die Ausdruck einer tierschutzrelevanten Belastung im Sinne von Leiden sind. Bei Wachteln in unstrukturierten Käfigen treten insbesondere bei Hähnen Federpicken am Rücken und am Kopf sowie Kannibalismus an den Augen auf. Starkes Federpicken stellt für Gentle und Hunter (1991) ein tierschutzrelevantes Problem dar. Kannibalismus verursacht nach Appleby et al. (1992) schweres Leiden. Das Staubbaden bei Hühnervögeln ist eine essentielle und demzufolge hauptsächlich endogen gesteuerte Verhaltensweise, deren Motivation fast unabhängig von äußeren Faktoren ist. Kann dieses Verhalten nicht ausgeführt werden, kommt es zu Frustration und zu Leerlaufhandlungen (Pseudostaubbaden).

Nach Hirt et al. (2016, § 17 Rn. 109) kann auch schon das bloße Ausmaß der Verhaltensrestriktionen, denen ein Tier unterworfen wird, ausreichen, um erhebliche Leiden anzunehmen. Je stärker ein angeborener Verhaltensablauf durch eine Tierhaltungsform oder eine sonstige Einwirkung unterdrückt oder zurückgedrängt wird, desto eher muss das dadurch verursachte Leiden jenseits der Bagatellgrenze angesiedelt und als erheblich eingestuft werden; das gilt erst recht, wenn mehrere Verhaltensbedürfnisse oder Bedürfnisse aus unterschiedlichen Funktionskreisen betroffen sind. Insgesamt werden die arteigenen Verhaltensweisen von Japanwachteln bei einer Haltung in gänzlich unstrukturierten Käfigen unangemessen zurückgedrängt bzw. können nicht ausgeübt werden. Artgemäße Bedürfnisse in diesem Sinne sind insbesondere das Scharren und Picken, das Staubbaden zur Eigenkörperpflege und die ungestörte Eiablage. Es handelt sich um essentielle Verhaltensweisen, die den Wachteln angeboren sind, also unabhängig vom Alter oder Produktionsstatus mit hoher Motivation ausgeübt werden wollen. Diese Bedürfnisse werden in unstrukturierten Käfigen nicht nur erheblich eingeschränkt, sie können vielmehr mangels der erforderlichen Ressourcen (Nestbereich, Einstreubereich,) gar nicht erst ausgeübt werden. Diese Bedürfnisse unterliegen dem Schutz von § 2 Nr. 1 TierSchG (verhaltensgerechte Unterbringung).

Wird ein Bedürfnis, das dem Schutz von Nr. 1 untersteht, zurückgedrängt, so bleibt allein zu prüfen, ob dies „unangemessen“ ist. (Hirt et al. 2016, § 2 Rn. 30). Wird ein zum Schutzbereich des § 2 Nr. 1 TierSchG gehörendes artgemäßes Bedürfnis unterdrückt oder stark zurückgedrängt, so lässt sich dies auch nicht mit anderen Gesichtspunkten, insbesondere nicht mit Erwägungen der Wirtschaftlichkeit oder Wettbewerbsgleichheit verrechnen (Hirt et al. 2016, § 2 Rn. 35).

Der Schutzumfang von § 2 Nr. 1 TierSchG lässt sich auch nicht dadurch mindern, dass einzelne Verhaltensbedürfnisse herausgenommen werden dürften, etwa mit der Begründung, das Tier benötige das jeweilige Verhaltensmuster nicht, um zu überleben, gesund zu bleiben und die erwünschten Leistungen zu erbringen. Nach dem fachlich allgemein anerkannten Bedarfsdeckungs- und Schadensvermeidungskonzept ist alleiniger Maßstab das Normalverhalten, das von Tieren der betreffenden Art, Rasse und Altersgruppe unter naturnahen Haltungsbedingungen bei freier Beweglichkeit und vollständigem Organgebrauch gezeigt wird (so auch für § 17 Nr. 2b TierSchG OLG Frankfurt/M., 4 Ws 22/79, NJW 1980, 409). Das Gesetz fordert die verhaltensgerechte Unterbringung - nicht etwa nur die gesunde, das Überleben sichernde oder die leistungsgerechte Unterbringung (Hirt et al. 2016, § 2 Rn. 36).

Durch die aufgrund der genannten Einschränkungen bestehende Unmöglichkeit die Verhaltensweisen auszuüben, entspricht die Haltung von Wachteln in unstrukturierten Drahtgitterkäfigen nicht einer angemessenen artgemäßen Unterbringung. In dieser Haltungsform entstehen den Tieren erhebliche Leiden, die auch als länger anhaltend anzusehen sind, da die Tiere ihr gesamtes Leben im Käfig verbringen. Grundsätzlich können vorhandene Anlagen umgebaut werden (siehe ausführlicher unter: Anforderungen an eine tiergerechte Wachtelhaltung), wenn sie dann den Anforderungen für eine tiergerechte Haltung von Wachteln entsprechen. Dazu gehört die Bereitstellung von Ressourcen, wie z. B. mehr Platz, ruhiger Nestbereich, Staubbad, Rückzugsmöglichkeit, Beschäftigungsmaterial und Krallenabriebvorrichtung.

Beurteilung der Wachtelhaltung bezüglich ihrer Tiergerechtheit anhand von tierbezogenen Tierschutzindikatoren

Seit der Novellierung des deutschen TierSchG zum 13. Juli 2013 ist der Tierhalter nun über die bisherige Verpflichtung hinaus, seine Tiere täglich zu kontrollieren und in Augenschein zu nehmen, nach § 11 Abs. 8 zu einer tierschutzbezogenen Eigenkontrolle anhand von Tierschutzindikatoren verpflichtet: „Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen des § 2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten.“ Die Eigenkontrollpflicht anhand „geeigneter tierbezogener Merkmale“, die dem Tierhalter obliegt, wird im TierSchG nicht näher ausgeführt und ist neu im Vergleich zur bisherigen Gesetzgebung, die hauptsächlich aus Vorgaben über management- bzw. ressourcenbezogene Indikatoren bestand. In der Begründung des Bundesrates vom 25. Mai 2012 zum Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des TierSchG auf der Seite 54, Drucksache 300/12, soll das „Ziel der tierschutzbezogenen betrieblichen Eigenkontrolle sein, eine Einschätzung des Wohlergehens der Tiere, zum Beispiel anhand geeigneter Indikatoren wie etwa der Fußballengesundheit, der Mortalität oder der Organbefunde am Schlachthof, vorzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung zu planen und umzusetzen“.

Damit (Nutz-)Tierhalter ihre Tiere selbstständig bezüglich des Wohlergehens beurteilen können, um daraus direkte Konsequenzen für das Haltungssystem und Management zu ziehen, benötigen sie Prüfgrößen, die sich in der Praxis möglichst objektiv, einfach und reproduzierbar sowie kostengünstig anwenden lassen.

Ein mittlerweile anerkannter und wichtiger Tierschutzindikator ist beim Geflügel die Fußballengesundheit (Allain et al. 2009, Meluzzi et al. 2008), die bereits an Schlachthöfen von Broilern und Puten auch mittels Kamerasystemen ermittelt und bewertet wird. Mithilfe dieses Indikators kann Tierwohl sowohl im Stall als auch im Schlachthof nachvollziehbar messbar gemacht werden. Er erlaubt den Tierhaltern problematische oder gar schädigende Bedingungen zu erkennen und falsch dimensionierte oder platzierte Einrichtungsgegenstände für die Vögel zu optimieren.

Innerhalb Europas existieren aktuell auf betrieblicher Ebene keine einheitlichen Normen für die Erfassung von Tierwohl in Nutztierstallungen (Butterworth 2009). Deshalb müssen Indikatoren tierartenspezifisch etabliert und insbesondere standardisiert werden, um mit deren Ergebnissen dann auch z. B. ein „Benchmarking“ als Instrument der Wettbewerbsanalyse zur Erkennung von Ursachen überbetrieblicher Unterschiede und zur innerbetrieblichen Verbesserung zu ermöglichen.

Für Broiler, Puten, Jung- und Legehennen existieren bereits unterschiedliche Beurteilungsschemata an denen sich Untersucher orientieren können. Ein derartiges System existiert unseres Wissens bislang nicht speziell für die Wachtel. In Anlehnung an national und international anerkannte Scoringsysteme wie Welfare Quality® (2009): Assessment protocol for poultry (broilers, laying hens), LayWel (2006): Welfare implications of changes in production systems for laying hens sowie KTBL (2016): Tierschutzindikatoren: Leitfaden für die Praxis – Geflügel, wurde von den Autoren ein bebildertes Boniturschema auf Basis eines Scoring Systems zur Beurteilung der Tiergerechtheit von Haltungssystemen bei Wachteln anhand tierbezogener Indikatoren erstellt, welches im Supplementary Material als Beurteilungsgrundlage eingesehen werden kann.

Anforderungen an eine tiergerechte Wachtelhaltung

Um den Wachteln die Ausübung der wichtigsten natürlichen Verhaltensweisen, d. h. Erkundungsverhalten, Ruheverhalten und Komfortverhalten (Eigenkörperpflege) sowie eine ungestörte Eiablage zu ermöglichen, sollten Haltungseinrichtungen mit entsprechenden Ressourcen angeboten werden. Appleby et al. (2004) postulierten, dass Wohlbefinden das Resultat der Wechselbeziehung zwischen Tieren und deren Umwelt ist. Dazu müssen aber auch erst einmal Strukturen in der Umwelt vorhanden sein, die diese Wechselbeziehungen zulassen. Da Wachteln ihre Eier vorzugweise in Deckung legen, sollten Haltungseinrichtungen für Legewachteln analog zu § 13 Abs. 5 Nr. 4 TierSchNutztV (Anforderungen an die Haltung von Legehennen) mit einem Nest oder Nestbereich ausgestattet sein, der jedem Tier während der Legephase uneingeschränkt zur Verfügung steht und eine ungestörte Eiablage ermöglicht. Der Boden dieses Bereiches ist so zu gestalten, dass die Wachteln nicht ausschließlich mit Drahtgitter in Berührung kommen können. In der Schweiz können nach TSchV (2008) Wachtelküken der Art Coturnix japonica in den ersten beiden Lebenswochen auf Vollgitter gehalten werden. Allerdings ist hier „das Gitter teilweise mit einem für die Küken nicht rutschigen Material abzudecken, auf das Futter gestreut werden kann.“ Hier ist zu beachten, dass in der Schweizer TSchV (2008) Japanwachteln noch als Wildtiere bezeichnet werden. Zur Ausübung des Erkundungs- und Komfortverhaltens (Staubbaden) ist in allen Haltungseinrichtungen analog zu § 13 Abs. 5 Nr. 5 TierSchNutztV ein Einstreubereich zu schaffen, der mit geeignetem Einstreumaterial von lockerer Struktur und in ausreichender Menge ausgestattet ist. Dies kann beispielweise durch eine Kombination von Boden- und Rosthaltung erreicht werden. Die Besatzdichte sollte nach Alter, Gewicht und Nutzungsrichtung gewählt werden und die Käfige mit Rückzugsmöglichkeiten versehen werden, sodass die Tiere verhaltensgerecht und ungestört ruhen können. Bei hohen Besatzdichten konnte nachgewiesen werden, dass Broiler bevorzugt an der Wand ruhten um Störungen von Artgenossen aus dem Weg zu gehen. Ungestörtes Ruheverhalten ist für die Vögel wichtig (Buijs et al. 2010). Auf ein adäquates Geschlechterverhältnis bei Zuchtwachteln muss geachtet werden, bei der Haltung von Legewachteln sollte gänzlich darauf verzichtet werden, Hähne mit einzustallen. Zur weiteren Beschäftigung der Tiere können manipulierbare Materialien angeboten werden, wie beispielsweise aus speziellen Futtermitteln bestehende Pickblöcke. Picksteine und Luzerneballen sind besonders als Beschäftigungsmaterialien bei Legehennen geeignet (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, BMEL, BLE 2016). Der Beschäftigungseffekt von manipulierbaren Materialien sowie Einstreu, hat eine positive Wirkung auf Verhaltensstörungen wie Federpicken und Kannibalismus, insbesondere in einer wenig strukturierten Haltungsumwelt bei Legehennen (Schreiter et al. 2019), da das Angebot die Tiere zu vermehrtem Bodenpicken anregt, das wiederum die Federpickrate reduziert (Huber-Eicher und Wechsler 1998). Dabei empfehlen die letztgenannten Autoren auch die Beschaffenheit der Materialien öfters zu verändern. Damit kann u. a. die Attraktivität des angebotenen Materials erhalten werden. Das Bepicken eines geeigneten Blockes führt gleichzeitig zur natürlichen Abnutzung des Schnabels und verhindert somit überlanges Schnabelwachstum. Gleichzeitig sollte auf die Möglichkeit des Krallenabriebes im Haltungssystem geachtet werden, um überlanges Krallenwachstum und damit einhergehende Verletzungen zu vermeiden. Dies könnte durch das Angebot von Scharrmöglichkeiten unterstützt werden.

Als wichtige Komponente der Haltungsumwelt ist auf das Stallklima mit Zirkulation, Staubgehalt, Temperatur, Luftfeuchte, Gaskonzentration der Luft sowie Licht (Lichtdauer, Lichtintensität sowie Beleuchtungsqualität) analog zu § 3 Abs. 3 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 9 TierSchNutztV zu achten.

In solcherart strukturierten Systemen können Wachteln ihre angeborenen Verhaltensweisen ausüben, sodass diese den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechen.
Während die Mast und Aufzucht der Japanwachteln bereits gewinnbringend in Bodenhaltung erfolgen kann und nach Roshdy et al. (2010) diese Haltung signifikant positive Effekte im Vergleich zur Batteriekäfighaltung aufwies, wird laut Wehlitz (2010) für die Haltung von Japanwachteln für die Eierproduktion und Zucht noch nach praktikablen Haltungsalternativen, wie Boden-, Freiland- und Volierenhaltung gesucht, die außerdem den hygienischen Anforderungen an eine Konsumeierproduktion gerecht wird.
Für die Entwicklung von alternativen Haltungssystemen für Wachteln bedarf es einer umfangreichen Forschung und die Bereitschaft der Stalleinrichtungsunternehmen ein solch entwickeltes Haltungssystem in Serie zu bauen. In der Übergangszeit (Abschreibung von Altanlagen) sollte durch Modifikation bestehender Käfiganlagen in der oben beschriebenen Art und Weise auf freiwilliger Basis (freiwillige Vereinbarung) und mit Unterstützung des Handels und der Verbraucher den Japanwachteln in Deutschland, bessere Haltungsbedingungen als in den anderen EU-Staaten angeboten werden.

Danksagung

An dieser Stelle danken wir Herrn Patrick Renner für die Bildbearbeitung sowie Frau Jane Englmeier für ihre tatkräftige fotografische Unterstützung.

Interessenkonflikt

Die Autoren bestätigen, dass mit dieser Veröffentlichung keine Interessenskonflikte verbunden sind und keine finanzielle Unterstützung gewährt wurde, die das Ergebnis der vorliegenden Studie hätten beeinflussen können.

Ethische Anerkennung

Nicht notwendig.

Autorenbeitrag

Die Idee für das Paper wurde von MK-S und SB konzipiert. Die Literaturrecherchen wurden von allen (Co-)Autoren durchgeführt. Die Auswertungen und fotodokumentarische Ausarbeitung wurden von MKS, JM und SB durchgeführt. Das Manuskript wurde von SB und MK-S geschrieben. Alle Autoren überarbeiteten und genehmigten das Manuskript in seiner jetzigen Form.

Korrespondenzadressen

PD Dr. Shana Bergmann
Veterinärwissenschaftliches Department
Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde,
Tierhygiene und Tierhaltung
Tierärztliche Fakultät
Ludwig-Maximilians-Universität, LMU München
Veterinärstr. 13/R
80539 München
s.bergmann@lmu.de

Dr. Michaele Knoll-Sauer,
Landesinstitut für Tiergesundheit I
TG1 – Sachgebiet Tierschutz
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit
Veterinärstr. 2
85764 Oberschleißheim
Michaele.Knoll-Sauer@lgl.bayern.de

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