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Arzt hält Tablet Patientenakte

Digitalisierung

Der Online-Tierarzt: Telemedizin für Praktiker

Medizinische Beratung von Tierbesitzern wird in Zukunft zunehmend nicht nur in der Tierarztpraxis stattfinden, sondern auch online. Wie können Praktiker diese Entwicklung für sich nutzen? Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte hat ein Positionspapier zur berufspolitischen Einordnung der Telemedizin publiziert.

Die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass die Digitalisierung der deutschen Veterinärmedizin einen gewaltigen Sprung nach vorne gemacht hat. Spürbar war diese Entwicklung schon im April 2020: Die Bundestierärztekammer (BTK) reagierte mit einigen Empfehlungen auf zahlreiche Anfragen der Kolleginnen und Kollegen zur rechtlich korrekten Anwendung telemedizinischer Dienstleitungen.

So langsam etabliert sich die digitale Veterinärmedizin auch in Deutschland. Die Tierärztekammer Nordrhein hat ihre Berufsordnung bereits entsprechend geändert und die BTK hat die Musterberufsordnung angepasst. Der Arbeitskreis "Telemedizin" des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) hat sich intensiv damit beschäftigt, wie Praktiker diese Entwicklung für sich nutzen können. Am 15. Februar 2021 veröffentlichte der Verband ein Positionspapier, in dem er das Thema berufspolitisch bewertet.

Position des bpt zur Veterinär-Telemedizin

Der bpt definiert Telemedizin als "den Gebrauch von Informations- und Telekommu-nikationstechnologien zur Bereitstellung und Unterstützung medizinischer Versorgung, wenn Tierärzte von Patienten und deren Haltern räumlich getrennt sind."

  • Befürwortet wird der unterstützende Einsatz bei Untersuchung, Befundung und Behandlung.
  • Fachtierärztliche Standards sollen eingehalten werden.
  • Aufklärung über Besonderheiten und Risiken der Veterinär-Telemedizin ist obligatorisch.
  • Für Rezeptierung und Medikamentenabgabe gelten AMG und TÄHAV.
  • Antibiotika können nicht im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung abgegeben werden. Ausnahme: eine Folgeabgabe im gleichen Behandlungsfall.

((Auch auf dem bpt-Kongress 2020 wurde intensiv über die Telemedizin diskutiert. Das Fazit: Es gibt einiges nachzuholen! Hier lesen Sie eine Zusammenfassung der Diskussion))

Tierärzte, die Telemedizin anbieten, benötigen:

  • hinreichende praktische Erfahrung im Fachgebiet,
  • Kenntnisse zur Kommunikation über digitale Medien,
  • eine Berufshaftpfichtversicherung.

Veterinär-telemedizinische Dienstleistungen sind laut bpt nach der Gebührenordnung für Tierärzte abzurechnen. Solange es dafür keine eigene Position gibt, sind beispielsweise § 7 (Außerordentliche Leistungen) oder GOT-Position 10 (Beratung) anzuwenden und ggf. ist der Zeitfaktor über die Höhe des Gebührensatzes zu berücksichtigen.

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