Image
Globuli muss in Zukunft der Tierarzt umwidmen.
Foto:
Monika Wisniewska - stock.adobe.com
Globuli muss in Zukunft der Tierarzt umwidmen.

Tierarzneimittelgesetz

Das TAMG stärkt den Tierarztvorbehalt

Tierheilpraktikerinnen sehen die Regelungen des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) als partielles Berufsverbot. Ein Antrag, den Vollzug des Gesetzes auszusetzen, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. 

Seit dem 28. Januar gilt das neue Tierarzneimittelrecht. § 50 Absatz 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) schreibt unter anderem vor, dass Humanarzneimittel nur durch Tierärztinnen und Tierärzte umgewidmet werden dürfen. Anders als bisher schließt dies auch die Anwendung nicht-verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel bei Tieren ein, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen.

Personen ohne veterinärmedizinische Approbation dürfen diese Arzneimittel nur noch anwenden, wenn sie

  • von dem behandelnden Tierarzt verschrieben oder abgegeben wurden
  • und die Anwendung gemäß einer tierärztlichen Behandlungsanweisung erfolgt.

Europäisches Tierarzneimittelrecht und TAMG

Ein Überblick zum Europäischen Tierarzneimittelrecht seit 2022 und dem deutschen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) 2023.
Artikel lesen

Nur Tierärzte dürfen mit Globuli behandeln

Die neue Regelung ist ein großes Problem für Tierheilpraktiker, denn damit ist die Globuli-Therapie von Hund, Katze oder Pferd praktisch nur noch approbierten Veterinärmedizinern gestattet. Schließlich gelten auch Homöopathika und sogar entsprechend zugelassene Blutegel als Humanarzneimittel.

Nur ein Bruchteil der homöopathischen Arzneimittel ist für Tiere zugelassen, daher schränkt der tierärztliche Vorbehalt die Behandlungsmöglichkeiten in der Tierheilpraxis deutlich ein. Nach Ansicht der Tierheilpraktiker-Verbände kommt die Regelung einem teilweisen Berufsverbot gleich, die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. hält das TAMG daher für verfassungswidrig.

Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kam zu dem Schluss, das Verbot der homöopathischen Behandlung durch Nicht-Tierärzte könnte erhebliche Auswirkungen auf das Grundrecht der Berufsfreiheit der Tierheilpraktiker haben. Europarechtlich sei diese Regelung nicht gefordert. Weil nur geringe Vorteile für das Tierwohl zu erwarten seien, könnte die Regelung als unverhältnismäßig angesehen werden.

Therapieerlaubnis für Tierheilpraktiker

Im Herbst 2022 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Anwendung von Homöopathika beim Tier nicht allein Tierärztinnen und Tierärzten vorbehalten sein darf.
Artikel lesen

Keine Eilentscheidung gegen das Gesetz

Einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einiger Tierheilpraktikerinnen hat das Bundesverfassungsgericht am 24. Januar 2022 jedoch abgelehnt, sodass das TAMG am 28. Januar in Kraft treten konnte. Das Gericht befand, die von den Tierheilpraktikerinnen, die seit Jahren Kleintiere und Pferde homöopathisch behandeln, vorgetragenen Nachteile seien durchaus gewichtig. Sie genügten jedoch nicht, um eine Eilentscheidung gegen ein Gesetz zu begründen. 

Mehr zum Thema

Image
Milchviehbetrieb der Zukunft: Neue Rahmenbedingungen für die tierärztliche Arbeit?
Foto: Clara - stock.adobe.com

Diskussion

Rinderpraxis der Zukunft

Die medizinische Versorgung der Nutztiere vor dem Hintergrund von Strukturwandel in der Landwirtschaft und Tierärztemangel

Image
AdobeStock_11639647.jpeg
Foto: Lemonade - stock.adobe.com

Umfrageergebnisse

Zu wenig Geld, zu viele Stunden

Im Traumberuf Tierarzt ist die Unzufriedenheit groß. Die tierärztlichen Berufsverbände haben 2021 die Arbeitsbedingungen angestellter Tierärztinnen und Tierärzte unter die Lupe genommen. Wie steht es um Gehalt, Arbeitszeit und die Berufszufriedenheit?

Image
Es zählt jedes einzelne Huhn: Bestandsuntergrenzen gibt es für die Erfassung der Antibiotika-Verbrauchsmengen nicht.
Foto: esalienko - stock.adobe.com

Verbrauchsmengenerfassung

Neues TAMG: Meldepflicht für Tierärzte ab Januar 2023

Ab dem 01. Januar 2023 werden die Antibiotika-Verbrauchsmengen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten erfasst. Die Meldepflicht geht auf die Tierärzte und Tierärztinnen über.

Image
Angst vor Versorgungslücken: Es braucht kreative Lösungen für den tierärztlichen Notdienst.
Foto: Юлия Завалишина - stock.adobe.com

Stellungnahme

Notdienstkrise in der Tiermedizin: Auch Einzelpraktiker sind oftmals überlastet

Wie in den Kliniken ist auch in den Einzelpraxen das Arbeitspensum gewachsen. Für den Notdienst braucht es kreative Lösungen, die Kliniken, Einzelpraxen und Tierhalter gleichermaßen berücksichtigen.