Image
Hundeausstellung: In Zukunft für alle Hunde mit Defektmerkmalen verboten.
Foto: Dmitry - stock.adobe.com
Hundeausstellung: In Zukunft für alle Hunde mit Defektmerkmalen verboten.

Tierschutz-Hundeverordnung

Das Ausstellungsverbot für Qualzuchten

Seit Beginn dieses Jahres dürfen Hunde mit Qualzuchtmerkmalen in Deutschland nicht mehr ausgestellt werden oder an Prüfungen teilnehmen.

    • §10 der Tierschutz-Hundeverordnung verbietet Hunden mit Qualzuchtmerkmalen die Teilnahme an Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen wie Hundesportprüfungen. Der Vollzug des Ausstellungsverbotes ist bisher uneinheitlich und die Auslegung des Gesetzes umstritten.
    • Als pragmatische Zwischenlösung für die momentane Situation hat die bpt-Fachgruppe Kleintierpraxis in Kooperation mit dem VDH ein Untersuchungsformular entworfen und gibt Praktikern, die Gesundheitszeugnisse ausstellen, einige Empfehlungen.
    • Diana Plange, Projektleiterin der Informations-Datenbank QUEN, begrüßt, dass die Verordnung eine neue Diskussion um Qualzuchten anstößt. Das Ausstellungsverbot sei ein erster Schritt, dem nun weitere folgen müssten.

Möpse, die nur schwer atmen können, Doggen mit hängendem Augenlid und entzündeten Augen, Französische Bulldoggen, denen die Rute zur artgemäßen Kommunikation fehlt: Sie alle sollten eigentlich gar nicht mehr gezüchtet werden. §11b des Tierschutzgesetzes verbietet bereits seit Langem die Zucht von Tieren, wenn ihnen „erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten“. Doch der Vollzug dieses Gesetzes erweist sich bis heute als fast unmöglich. Trotz Bemühungen der Tierärzteschaft um Aufklärung scheinen Französische Bulldoggen, Mops und Co. immer beliebter zu werden. Auch auf Hundeausstellungen und bei Sportveranstaltungen waren sie bis vor kurzem regelmäßig vertreten, wurden bewertet und nicht selten prämiert – ein Umstand, der Normalität suggeriert und Rassen mit Defektmerkmalen Aufmerksamkeit verschafft.

Die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner entschloss sich daher, mit der neuen Tierschutz-Hundeverordnung das Ausstellungsverbot, das zuvor nur für bestimmte Hunde mit amputierten Ohren oder Rute galt, auf Qualzuchten auszuweiten. Zudem sollte es nicht mehr nur auf Hundeausstellungen gelten, sondern für alle Veranstaltungen, bei denen Hunde beurteilt werden. Sie sah das Verbot als „effektiven Hebel, um Anreize für derartige Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen“. Am 01. Januar 2022 trat die neue Verordnung in Kraft.

Image
Hunde mit brachycephalem obstruktivem Atemwegssyndrom (BOAS) dürfen nicht mehr ausgestellt werden.
Foto: Nikolaenko – Fotolia.com
Hunde mit brachycephalem obstruktivem Atemwegssyndrom (BOAS) dürfen nicht mehr ausgestellt werden.

Uneinheitliche Umsetzung der Tierschutz-Hundeverordnung

Im Mai 2022 waren die Internationale Rassehundeausstellung in Erfurt und dann die Hund & Katz in Dortmund unter den ersten großen Ausstellungen, bei denen die neue Verordnung griff. In Erfurt hatte das Veterinäramt umfangreiche Auflagen gemacht: Für jeden teilnehmenden Hund wurde eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung gefordert, für einige Rassen zusätzlich eine fachtierärztliche Bescheinigung. In einigen Fällen sollten weiterführende Untersuchungen klären, ob nicht-sichtbare Krankheitsmerkmale vorliegen. Am Messe-Eingang wurde die Einhaltung der Bestimmungen durch Tierärztinnen und Tierärzte kontrolliert. Die Teilnahme von 2.400 der ursprünglich rund 4.000 gemeldeten Rassehunde wurde zurückgezogen, eine Welle der Empörung schwappte durch die Szene der Hundezüchter.

Für Dortmund hatte der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), der die Anforderungen u.a. in Erfurt als „unverhältnismäßig“ empfunden hatte, gemeinsam mit den örtlich zuständigen Behörden ein vorläufiges Konzept zur Umsetzung entwickelt. Es wurden ebenfalls tierärztliche Gesundheitsbescheinigungen für jeden Hund gefordert, wobei die Auflagen allerdings weniger streng ausfielen als in Thüringen. Vor Ort wurde auf eine Einlasskontrolle aller Hunde verzichtet. Dennoch sanken auch hier die Teilnehmerzahlen auf etwas über 60 Prozent im Vergleich zur letzten Ausstellung.

Die Unsicherheit ist groß, viele Fragen zum Ausstellungsverbot sind noch offen: Für welche Merkmale in welcher Ausprägung gilt das Verbot? Sind auch phänotypisch gesunde Merkmalsträger betroffen? Für welche anderen Veranstaltungen neben Ausstellungen gilt der §10?

Gesundheitszeugnisse: Nur die klinische Untersuchung bescheinigen

Niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte stehen also zurzeit vor dem Problem, dass es keine verbindlichen Richtlinien für den Vollzug des §10 gibt, sie aber dennoch Gesundheitszeugnisse für Hunde ausstellen sollen, deren Besitzer an Ausstellungen teilnehmen möchten. Die Vorsitzende der Fachgruppe Kleintierpraxis des Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), Dr. Stefanie Schmidtke, berichtet: „Im Moment sitzen wir zwischen Baum und Borke. Am liebsten möchte man so eine Bescheinigung gar nicht ausstellen, weil alles so unsicher ist. Andererseits kann man gute Kunden auch nicht vor den Kopf stoßen.“ Die Fachgruppe wollte hier einen Weg finden, die Praktiker vor Ort zu unterstützen und entwarf in Zusammenarbeit mit dem VDH ein Untersuchungsformular für Gesundheitszeugnisse. Kleintierpraktikerin Schmidtke berichtet, dass der Zuchtverband zunächst selbst ein Formular erstellt hatte, das die Züchter  bei der Anmeldung für eine Ausstellung einreichen sollten. „Wir haben unseren Mitgliedern dringend davon abgeraten, dieses Formular auszufüllen“, sagt Schmidtke. „Damit hätte man attestiert, dass der Hund so gut wie frei von Qualzuchtmerkmalen ist – was man mit einer einfachen klinischen Untersuchung ja überhaupt nicht feststellen kann. Bei vielen Organsystemen sind Spezialuntersuchungen erforderlich.“ Die Fachgruppe fürchtete Regress-Ansprüche von Züchtern, wenn dieses Formular im hektischen Praxisalltag schnell ausgefüllt, der Hund dann aber an der Einlasskontrolle einer Veranstaltung doch abgewiesen wird.

Inzwischen hat die Fachgruppe Kleintierpraxis das Formular überarbeitet. Mit der neuen Version des Formulars wird ausdrücklich nur bescheinigt, dass die klinische Untersuchung keine Hinweise auf Qualzuchtmerkmale ergeben hat. „Was von der Formulierung her ja auch bedeutet, da kann dennoch etwas sein“, erklärt Schmidtke. Sie rät Praktikern trotzdem zur Vorsicht, um sich nicht haftbar zu machen. Schmidtke und die bpt-Fachgruppe Kleintierpraxis empfehlen den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen folgendes Vorgehen:

    • Verwenden Sie das von der Fachgruppe überarbeitete VDH-Formular, nutzen Sie keinesfalls selbst entworfene Formulare. Für bpt-Mitglieder ist die neue Version des Formulars hier abrufbar.
    • Ergänzen Sie auf dem Formular handschriftlich, dass nur eine klinische Untersuchung der im Formular angegebenen Merkmale am Untersuchungstag stattgefunden hat.
    • Weisen Sie den Züchter darauf hin, dass die Bescheinigung nur für die bevorstehende Veranstaltung gilt und dass er sich beim Veranstalter nach den aktuell gültigen Vorgaben der örtlichen Aufsichtsbehörde erkundigen muss.
    • Lassen Sie den Züchter zusätzlich unterschreiben, dass Sie mit der Gesundheitsbescheinigung nicht  den Einlass auf einer Ausstellung oder Hundesportveranstaltung garantieren können.

Brachycephalen-Syndrom: Fitnesstest für Möpse

Mithilfe eines neuen, standardisierten und evaluierten Fitnesstests können Möpse ohne Brachycephalen-Syndrom sicher identifiziert und für die Zucht ausgewählt werden.
Artikel lesen

Kontroverse Diskussion

Das neue Untersuchungsformular ist eine erste Anstrengung, um den Umgang mit dem Ausstellungsverbot zu vereinheitlichen. Doch noch wird der Vollzug der neuen Verordnung sehr unterschiedlich gehandhabt und kontrovers diskutiert. Diana Plange, Fachtierärztin für Tierschutz und Tierschutzethik, unterstützte in Erfurt die Kolleginnen und Kollegen bei den Kontrollen vor Ort, die Dortmunder Hundeausstellung hat sie als Besucherin erlebt. Plange setzt sich schon seit vielen Jahren gegen Defektzuchten ein. Sie leitet das Projekt QUEN, eine öffentlich verfügbare Informations-Datenbank zu Defektmerkmalen, die den Behörden evidenzbasierte Informationen liefern soll, um den Vollzug zu erleichtern. Gemeinsam mit dem eigentlich veralteten Gutachten zur Umsetzung des §11b Tierschutzgesetz (Qualzuchtgutachten) von 1999 bildet QUEN eine Grundlage für Anordnungen zum Zucht- und Ausstellungsverbot. Das Durchgreifen des Erfurter Veterinäramtsleiters Dr. Ulrich Kreis empfindet die Tierärztin als „unheimlich mutig“. Angesichts der kurzen Vorbereitungszeit seien Fehler aller Seiten unvermeidbar gewesen: „Aber das Vorgehen war richtig, um Bewegung in die Sache zu bringen“. Das Dortmunder Konzept zur Umsetzung des Ausstellungsverbots betrachtet Plange hingegen als gescheitert. Auf der Hund & Katz dokumentierte sie einige Hunde mit Merkmalen, die sie klar den Defektzuchten zuordnet – zum Beispiel Französische Bulldoggen mit extrem kurzer Rute. Diana Plange berichtet auch, dass solche Tiere nicht nur eingelassen, sondern  auch im Ring bewertet wurden.

Auf der anderen Seite betrachtet der VDH die bisherige Umsetzung der Verordnung generell als überzogen und sieht in den strengen Auflagen eine „Bestrafung“ seriöser Hundehalter und Züchter. In einer Stellungnahme schreibt der Verband: „Das Ausstellungsverbot, das die Zucht von Hunden mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen verhindern soll, wird diese sogar fördern.“ Vermehrer und illegaler Welpenhandel würden von dieser Beschränkung der kontrollierten Rassehundezucht profitieren. In einer Petition hat der VDH sich  daher an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gewandt. Er fordert konkrete Vorgaben für die Umsetzung des §10 Tierschutz-Hundeverordnung durch die Vollzugsbehörden und möchte selbst in die Entwicklung dieser Vorschriften einbezogen werden. Eine kostenpflichtige, laut VDH belastende Untersuchung aller teilnehmenden Hunde lehnen die Hundezüchter als tierschutzwidrig ab. Gesundheitliche Prüfungen seien nur bei Hunderassen angemessen, bei denen bestimmte erbliche Erkrankungen mit hoher Prävalenz auftreten.

Der Reiz des Besonderen

Käufer von Kleinsäugern, Reptilien und Vögel suchen nicht selten das Außergewöhnliche. Doch Extremzuchten verursachen Leiden und Schäden am Tier.
Artikel lesen

Ausstellungsverbot: Ein Anfang ist gemacht

Trotz der vielen offenen Fragen: Aus Diana Planges Sicht ist es essenziell, dass das Ausstellungsverbot ab sofort umgesetzt und kontrolliert wird: „Anfangen muss man, sonst passiert wieder nichts“ meint die QUEN-Leiterin und betont: „Die Tierschutz-Hundeverordnung gilt für alle Hunde aller Rassen!“ Das Ausstellungsverbot müsse daher überall und nicht nur auf Veranstaltungen des VDH kontrolliert werden – schließlich kommen 80 Prozent der Hunde mit Defektmerkmalen nicht aus einem der großen Zuchtverbände. Damit Veterinärämter auch auf kleine, nicht angemeldete Ausstellungen aufmerksam werden, arbeitet sie mit Kolleginnen an einer Liste geplanter Veranstaltungen, die auf der QUEN-Website veröffentlicht werden soll.

Für einen effektiven Vollzug sollten aus Planges Sicht bei jeder Ausstellung der Einlass durch Veterinärmediziner kontrolliert sowie abgewiesene Tiere dokumentiert und dauerhaft gesperrt werden. Die Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung des Ausstellungsverbots liegt laut Verordnung beim Veranstalter. Plange fürchtet, dass diese Verantwortung auf die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen abgewälzt wird, wenn Gesundheitszeugnisse Einlasskontrollen komplett ersetzen und auch die Zuchtrichter nicht durchgreifen, wie sie es in Dortmund beobachtet hat. Plange betont, dass Tiere mit Qualzuchtmerkmalen überhaupt nicht im Ring zur Bewertung vorgestellt, sondern am Eingang abgefangen werden sollten, damit sie nicht der Öffentlichkeit gezeigt werden. Die Zuchtrichter könnten die Kontrollen nicht übernehmen, denn sie gerieten in einen Konflikt, wenn Hunde zwar dem Rassestandard entsprechen, aber dennoch tierschutzrelevante Defekte aufwiesen.

Der Fokus der Kontrollen könne wegen der leichteren Umsetzbarkeit zunächst auf sichtbaren Defekten liegen, beispielsweise fehlendem Haarkleid oder Rute, Ektropium oder Entropium. „Dabei müssen die Voraussetzungen klar definiert sein. Zum Beispiel reichen einige tastbare Schwanzwirbel nicht aus, es muss eine genügend lange, funktionstüchtige Rute zum artgemäßen Gebrauch vorhanden sein.“ Auch dürften Defekte nicht als „rassetypisch“ akzeptiert werden. Mittelfristig müsste laut Plange aber eine Liste von „Risikogenen“ erarbeitet werden, deren Träger nicht ausgestellt werden dürfen. 

Die Gesundheitskontrolle von der Ausstellung weg zu den Haustierärzten zu verlagern, findet Stefanie Schmidtke vom bpt grundsätzlich sinnvoll. Zum einen würden so sehr lange Wartezeiten am Einlass vermieden, zum anderen sei die umfangreiche Untersuchung besser in Ruhe in der Praxis durchführbar. Komplett ersetzen können die Gesundheitszeugnisse eine Einlasskontrolle aber auch aus ihrer Sicht nicht. Schmidtke erklärt: „Es geht darum, dass die Hunde, die wirklich auffällig Qualzuchtmerkmale haben, gar nicht erst für eine Ausstellung angemeldet werden. So kann man einem Mops- oder Französische-Bulldoggen-Züchter schon in der Haustierarztpraxis sagen: Es tut uns leid, mit diesem Hund werden Sie keine Chance haben durch die Eingangskontrolle zu kommen und ich kann Ihnen auch kein entsprechendes Gesundheitszeugnis ausstellen.“ Bei einigen anderen Rassen mit Defektmerkmalen gäbe es aber vielleicht individuelle gesunde Hunde, denen der Haustierarzt das dann bescheinigen könne. „Die Arbeit der Amtstierärzte bei den Einlasskontrollen wird so erleichtert.“

Image
Merle-Border-Collie beim Hundesport: Gilt das Ausstellungsverbot auch für Merkmalsträger?
Foto: Sabine Glässl - Fotolia.com
Merle-Border-Collie beim Hundesport: Gilt das Ausstellungsverbot auch für Merkmalsträger?

Leitlinien für den Vollzug

Konkrete Hinweise für die Auslegung des Ausstellungsverbots sind bereits in Arbeit. Um den Vollzug des  §10 der Tierschutz-Hundeverordnung bundesweit abzustimmen, hat die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgruppe Verbraucherschutz (AGT) eine Projektgruppe eingerichtet, die entsprechende Leitlinien erarbeiten soll. Was die Leitlinien beinhalten sollen und wann sie veröffentlicht werden können, ist bisher allerdings noch unklar.

Stefanie Schmidtke und Dr. Petra Sindern, 1. Vizepräsidentin des bpt, werden als Mitglieder der Projektgruppe gemeinsam mit Behördenvertretern an der Ausarbeitung von Leitlinien beteiligt sein, an denen sich mittelfristig hoffentlich Behörden und Praktiker orientieren können. Der bpt wünscht sich in Sachen Gesundheitszeugnisse ein bundeseinheitliches Vorgehen. Offene Fragen z.B. zur Gültigkeitsdauer, sollten geklärt werden. Dem Verband ist zudem wichtig, dass alle Kleintierpraktiker Gesundheitszeugnisse ausstellen dürfen. Einerseits sei jeder Kleintierpraktiker dafür qualifiziert, andererseits könnte eine Beschränkung auf Fachtierärzte aus Sicht des Verbandes zu Kapazitätsproblemen in den ohnehin völlig überlasteten Kliniken und Fachtierarztzentren führen.

Eine Schnauzenlänge voraus: Zucht mit brachycephalen Rassen

In den Niederlanden bekommen Welpen brachycephaler Rassen vom Zuchtverein nur noch eine Ahnentafel, wenn ein tierärztliches Zeugnis vorliegt.
Artikel lesen

Ein erster Schritt

QUEN-Projektleiterin Diana Plange hält das Ausstellungsverbot für einen längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung, dem nun aber weitere folgen müssten, um Defektzuchten effektiv zu reduzieren. „Wir müssen uns doch an unsere eigenen Gesetze halten. Irgendwann müssen wir damit mal anfangen. Seit 25 Jahren reden wir darüber und es ist nichts passiert, es ist nicht besser, sondern schlimmer geworden“, meint die Tierärztin. QUEN ist angetreten, um den Vollzug des Qualzuchtverbots in §11b des Tierschutzgesetzes zu stärken. Aus Planges Sicht sollten Zucht- und Ausstellungsverbot wie in Österreich zudem flankiert werden von einem Handels-, Verbringungs- und Weitergabeverbot für Defektzuchten: „Diese Hunde dürfen nicht mehr eingeführt werden, sie dürfen nicht mehr abgegeben werden, sie dürfen auch nicht mehr gekauft werden“. Wünschenswert sei zudem eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung und des Vollzugs auf europäischer Ebene.

Image
Defektzucht Mops: Brachycephale Rassen haben zahlreiche gesundheitliche Probleme.
Foto: variskusujarit - Fotolia.com

Defektzucht

Tierschutzpreis für QUEN

Diana Plange gründete das Qualzucht-Evidenz-Netzwerk (QUEN). Jetzt wurde die Tierärztin  mit dem Niedersächsischen Tierschutzpreis ausgezeichnet. 

Image
Vier Ohren: Ein besonders beliebtes Bild in Dr. Carsten Vogts Fotoausstellung zeigt nicht Pferde, sondern – Esel. 
Foto: Carsten Vogt

Porträt: Dr. Carsten Vogt

Der Tierarzt, dessen Fotos das Absurde im Alltag zeigen

Dr. Carsten Vogt kam zur Pferdezahnheilkunde, als das Gebiet in Deutschland noch neu war. Daneben hat er ein künstlerisches Hobby: die Fotografie.

Image
Die Öffentlichkeit muss über Tierleid durch zuchtbedingte Defekte aufgeklärt werden.
Foto: Galina Baranova - stock.adobe.com

Interview

„Ein Tier soll nicht lebenslang leiden müssen“

Das Qualzucht-Evidenz Netzwerk liefert umfassende wissenschaftsbasierte Informationen und soll den Vollzug erleichtern. 

Image
Notschlachtung: Frakturen, Rupturen und Traumata wurden am häufigsten als Diagnose bescheinigt.
Foto: Copyright: Azaliya (Elya Vatel) - stock.adobe.com

Notschlachtung

Rinderpraktiker als amtliche Tierärzte

Bei der Notschlachtung übernimmt ein Praktiker die Rolle des amtlichen Tierarztes – doch eine Dokumentenprüfung lässt vermuten, dass die Anforderungen häufig nicht eingehalten werden.