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Der Praktische Tierarzt

Cross Compliance – Verpflichtung, auch für den Tierarzt

Der Praktische Tierarzt 90, 450-459

Publiziert: 05/2009

Zusammenfassung

Cross Compliance wird im deutschsprachigenRaum auch als „anderweitige Verpflichtungen“ bezeichnet undkoppelt im Bereich der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaftab 2005 die Prämienzahlungen an gesetzlich definierteUmwelt-, Tierschutz-undQualitätsstandards (Verordnung (EG)Nr. 1782/2003). Damit ergeben sich für den Landwirt durch dieErzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel erhebliche monetäreNutzenaspekte. Allerdings sind Landwirte seit dem 1. Januar2005 für das Erhalten von Prämienzahlungen an die Wahrung vonVerpflichtungen gebunden, die systematisch zu kontrollieren sind.Cross-Compliance-Kontrollen erfolgen sowohl als systematischeKontrollen aufgrund von Risikoanalysen als auch in Form so genannterCross Checks (anlassbezogene Kontrollen). Um Landwirtebei der Erfüllung der geforderten Standards zu unterstützen definiertdie Verordnung auch Ansprüche an die LandwirtschaftlicheBeratung. So mussten die Mitgliedstaaten spätestens bis 2007 miteinem Angebot an Landwirtschaftlicher Beratung reagiert haben,mit dem die Landwirte bei der Erfüllung der geforderten Standardsunterstützt werden können. Die finanzielle Unterstützung derBeratung von Landwirten erfolgt in Deutschland im Rahmen der„Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur unddes Küstenschutzes“ (GAK) und ist an die Einführung eines einzelbetrieblichenManagementsystems gekoppelt. Die Integrierte TierärztlicheBestandsbetreuung (ITB) kann als ein unabhängiges undarbeitsfähiges Controllingsystem für die Bereiche Tiergesundheit,Tierhaltung, Lebensmittelsicherheit und -qualität einen wichtigenBeitrag zu den Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einzelbetrieblichenManagementsystemen leisten. Daher sollte die Tierärzteschaftihren Anspruch auf eine Beteiligung an dieser Beratungdeutlich formulieren und einfordern.

 

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