%0 Journal Article %B Der Praktische Tierarzt %C Hannover %D 2009 %G German %I Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG %P 1156-1168 %T Änderungen des § 56 Arzneimittelgesetz und seine Auswirkungen auf die tierärztliche Praxis %V 90 %1 {"oldId":70617,"title":"\u00c4nderungen des \u00a7 56 Arzneimittelgesetz und seine Auswirkungen auf die tier\u00e4rztliche Praxis","teaserText":"Seit dem 1. Januar 2006 ist die Herstellungvon F\u00fctterungsarzneimitteln nur noch in nach Arzneimittelgesetzzugelassenen Betrieben m\u00f6glich. Diese neue Regelung sowie dasFehlen eines nach \u00a7 13 Arzneimittelgesetz zugelassenen Herstellungsbetriebesf\u00fcr ...","content":"

Seit dem 1. Januar 2006 ist die Herstellungvon F\u00fctterungsarzneimitteln nur noch in nach Arzneimittelgesetzzugelassenen Betrieben m\u00f6glich. Diese neue Regelung sowie dasFehlen eines nach \u00a7 13 Arzneimittelgesetz zugelassenen Herstellungsbetriebesf\u00fcr F\u00fctterungsarzneimittel legten die Vermutungnahe, dass in Baden-W\u00fcrttemberg vermehrt oral applizierbare Fertigarzneimitteleingesetzt werden. Um die Situation zu erfassen,wurde zun\u00e4chst die Entwicklung der Verordnung von F\u00fctterungsarzneimittelnin Baden-W\u00fcrttemberg anhand der Auswertung vons\u00e4mtlichen (ca. 1100) in Baden-W\u00fcrttemberg ausgestellten Herstellungsauftr\u00e4genbzw. Verschreibungen seit dem Jahr 2000 bisSeptember 2006 untersucht. Hierbei wurde offensichtlich, dass dieVerordnung von F\u00fctterungsarzneimitteln in Baden-W\u00fcrttembergseit dem Jahr 2001 kontinuierlich abgenommen hat. Zum heutigenZeitpunkt spielen F\u00fctterungsarzneimittel in Baden-W\u00fcrttembergpraktisch keine Rolle mehr. Des Weiteren hat die Auswertungder Herstellungsauftr\u00e4ge gezeigt, dass der orale Applikationswegvon Tierarzneimitteln zur Behandlung von Tiergruppen oder desgesamten Bestandes insbesondere in der Schweinehaltung vonBedeutung ist. Um die tats\u00e4chliche Situation hinsichtlich der Artund Weise der Applikation von oral zu applizierenden Fertigarzneimitteln,der Entstehung einer Verschleppungs- und R\u00fcckstandsproblematiksowie der Einhaltung rechtlicher Vorgaben vor Ortzu erfassen, wurden von der Stabsstelle Ern\u00e4hrungssicherheit amRegierungspr\u00e4sidium T\u00fcbingen 72 landwirtschaftliche Betriebe,vorwiegend Schweinehaltungen verschiedener Betriebsgr\u00f6\u00dfen,aufgesucht. Im Zuge der Betriebskontrollen wurden haupts\u00e4chlichFuttermittel, vereinzelt auch Tr\u00e4nkwasser, Harn oder Blut beprobt.Die Proben wurden am Chemischen und Veterin\u00e4runtersuchungsamtKarlsruhe im Hinblick auf verschleppungsbedingte Arzneimittelr\u00fcckst\u00e4nde,die Arzneimittelkonzentration im Futter oderTr\u00e4nkwasser, die homogene Verteilung des Arzneistoffs im Futtermitteloder den therapeutischen Wirkspiegel im Blut untersucht.Ein Gro\u00dfteil der untersuchten Proben ergab Beanstandungen. DieResultate aus den Betriebskontrollen in Verbindung mit den Probenergebnissenhaben die Vermutung untermauert, dass in derMehrzahl der F\u00e4lle die Art und Weise der Einmischung von oralapplizierbaren Fertigarzneimitteln auf den landwirtschaftlichenBetrieben unbefriedigend ist und zu \u00dcber- und Unterdosierungensowie zu Verschleppungen von Arzneimitteln gef\u00fchrt hat. Zusammenfassendist festzuhalten, dass die Intention des Gesetzgebers,mit der \u00c4nderung der Rechtslage eine h\u00f6here Qualit\u00e4tssicherheitdes Arzneimittel-Futtermittel-Gemisches und damit eine Erh\u00f6hungder Therapie- und Verbrauchersicherheit zu erzielen, in der Bilanzf\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg als nicht erf\u00fcllt anzusehen ist.<\/p>","categories":["Der Praktische Tierarzt","Abostufe DPT","Fachartikel","Nutztier"],"fromDate":"Dec 1, 2009 12:00:00 AM","toDate":"Dec 31, 2050 12:00:00 AM","oldUrls":["http:\/\/vetline.de\/aenderungen-56-arzneimittelgesetz-auswirkungen\/150\/3230\/70617"],"doiLanguage":"deutsch","doiProductFormat":"Online","doiPublisher":"Schl\u00fctersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG","doiSerialWorkTitle":"Prakt Tierarzt","doiDocumentUri":"http:\/\/www.vetline.de\/aenderungen-56-arzneimittelgesetz-auswirkungen\/150\/3230\/70617","doiSource":"Praktischer Tierarzt 90: Ausgabe 12, Seite 1156\u00961168 (2009)","doiFirstPage":"1156","doiLastPage":"1168","doiTransmitted":false,"doiAuthor":"Weinhold C., J\u00e4ger C.","pdf":{"path":"http:\/\/data\/dpt_2009_12_1156.pdf","title":"dpt_2009_12_1156.pdf","description":"\u00c4nderungen des \u00a7 56 Arzneimittelgesetz und seine Auswirkungen auf die tier\u00e4rztliche Praxis"},"authors":[{"firstName":"C","middleName":"","lastName":"Weinhold"},{"firstName":"C","middleName":"","lastName":"J\u00e4ger"}],"contentOptimised":"

Seit dem 1. Januar 2006 ist die Herstellungvon F\u00fctterungsarzneimitteln nur noch in nach Arzneimittelgesetzzugelassenen Betrieben m\u00f6glich. Diese neue Regelung sowie dasFehlen eines nach \u00a7 13 Arzneimittelgesetz zugelassenen Herstellungsbetriebesf\u00fcr F\u00fctterungsarzneimittel legten die Vermutungnahe, dass in Baden-W\u00fcrttemberg vermehrt oral applizierbare Fertigarzneimitteleingesetzt werden. Um die Situation zu erfassen,wurde zun\u00e4chst die Entwicklung der Verordnung von F\u00fctterungsarzneimittelnin Baden-W\u00fcrttemberg anhand der Auswertung vons\u00e4mtlichen (ca. 1100) in Baden-W\u00fcrttemberg ausgestellten Herstellungsauftr\u00e4genbzw. Verschreibungen seit dem Jahr 2000 bisSeptember 2006 untersucht. Hierbei wurde offensichtlich, dass dieVerordnung von F\u00fctterungsarzneimitteln in Baden-W\u00fcrttembergseit dem Jahr 2001 kontinuierlich abgenommen hat. Zum heutigenZeitpunkt spielen F\u00fctterungsarzneimittel in Baden-W\u00fcrttembergpraktisch keine Rolle mehr. Des Weiteren hat die Auswertungder Herstellungsauftr\u00e4ge gezeigt, dass der orale Applikationswegvon Tierarzneimitteln zur Behandlung von Tiergruppen oder desgesamten Bestandes insbesondere in der Schweinehaltung vonBedeutung ist. Um die tats\u00e4chliche Situation hinsichtlich der Artund Weise der Applikation von oral zu applizierenden Fertigarzneimitteln,der Entstehung einer Verschleppungs- und R\u00fcckstandsproblematiksowie der Einhaltung rechtlicher Vorgaben vor Ortzu erfassen, wurden von der Stabsstelle Ern\u00e4hrungssicherheit amRegierungspr\u00e4sidium T\u00fcbingen 72 landwirtschaftliche Betriebe,vorwiegend Schweinehaltungen verschiedener Betriebsgr\u00f6\u00dfen,aufgesucht. Im Zuge der Betriebskontrollen wurden haupts\u00e4chlichFuttermittel, vereinzelt auch Tr\u00e4nkwasser, Harn oder Blut beprobt.Die Proben wurden am Chemischen und Veterin\u00e4runtersuchungsamtKarlsruhe im Hinblick auf verschleppungsbedingte Arzneimittelr\u00fcckst\u00e4nde,die Arzneimittelkonzentration im Futter oderTr\u00e4nkwasser, die homogene Verteilung des Arzneistoffs im Futtermitteloder den therapeutischen Wirkspiegel im Blut untersucht.Ein Gro\u00dfteil der untersuchten Proben ergab Beanstandungen. DieResultate aus den Betriebskontrollen in Verbindung mit den Probenergebnissenhaben die Vermutung untermauert, dass in derMehrzahl der F\u00e4lle die Art und Weise der Einmischung von oralapplizierbaren Fertigarzneimitteln auf den landwirtschaftlichenBetrieben unbefriedigend ist und zu \u00dcber- und Unterdosierungensowie zu Verschleppungen von Arzneimitteln gef\u00fchrt hat. Zusammenfassendist festzuhalten, dass die Intention des Gesetzgebers,mit der \u00c4nderung der Rechtslage eine h\u00f6here Qualit\u00e4tssicherheitdes Arzneimittel-Futtermittel-Gemisches und damit eine Erh\u00f6hungder Therapie- und Verbrauchersicherheit zu erzielen, in der Bilanzf\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg als nicht erf\u00fcllt anzusehen ist.<\/p>","primaryLanguage":"","zusammenfassung":"

Seit dem 1. Januar 2006 ist die Herstellungvon F\u00fctterungsarzneimitteln nur noch in nach Arzneimittelgesetzzugelassenen Betrieben m\u00f6glich. Diese neue Regelung sowie dasFehlen eines nach \u00a7 13 Arzneimittelgesetz zugelassenen Herstellungsbetriebesf\u00fcr F\u00fctterungsarzneimittel legten die Vermutungnahe, dass in Baden-W\u00fcrttemberg vermehrt oral applizierbare Fertigarzneimitteleingesetzt werden. Um die Situation zu erfassen,wurde zun\u00e4chst die Entwicklung der Verordnung von F\u00fctterungsarzneimittelnin Baden-W\u00fcrttemberg anhand der Auswertung vons\u00e4mtlichen (ca. 1100) in Baden-W\u00fcrttemberg ausgestellten Herstellungsauftr\u00e4genbzw. Verschreibungen seit dem Jahr 2000 bisSeptember 2006 untersucht. Hierbei wurde offensichtlich, dass dieVerordnung von F\u00fctterungsarzneimitteln in Baden-W\u00fcrttembergseit dem Jahr 2001 kontinuierlich abgenommen hat. Zum heutigenZeitpunkt spielen F\u00fctterungsarzneimittel in Baden-W\u00fcrttembergpraktisch keine Rolle mehr. Des Weiteren hat die Auswertungder Herstellungsauftr\u00e4ge gezeigt, dass der orale Applikationswegvon Tierarzneimitteln zur Behandlung von Tiergruppen oder desgesamten Bestandes insbesondere in der Schweinehaltung vonBedeutung ist. Um die tats\u00e4chliche Situation hinsichtlich der Artund Weise der Applikation von oral zu applizierenden Fertigarzneimitteln,der Entstehung einer Verschleppungs- und R\u00fcckstandsproblematiksowie der Einhaltung rechtlicher Vorgaben vor Ortzu erfassen, wurden von der Stabsstelle Ern\u00e4hrungssicherheit amRegierungspr\u00e4sidium T\u00fcbingen 72 landwirtschaftliche Betriebe,vorwiegend Schweinehaltungen verschiedener Betriebsgr\u00f6\u00dfen,aufgesucht. Im Zuge der Betriebskontrollen wurden haupts\u00e4chlichFuttermittel, vereinzelt auch Tr\u00e4nkwasser, Harn oder Blut beprobt.Die Proben wurden am Chemischen und Veterin\u00e4runtersuchungsamtKarlsruhe im Hinblick auf verschleppungsbedingte Arzneimittelr\u00fcckst\u00e4nde,die Arzneimittelkonzentration im Futter oderTr\u00e4nkwasser, die homogene Verteilung des Arzneistoffs im Futtermitteloder den therapeutischen Wirkspiegel im Blut untersucht.Ein Gro\u00dfteil der untersuchten Proben ergab Beanstandungen. DieResultate aus den Betriebskontrollen in Verbindung mit den Probenergebnissenhaben die Vermutung untermauert, dass in derMehrzahl der F\u00e4lle die Art und Weise der Einmischung von oralapplizierbaren Fertigarzneimitteln auf den landwirtschaftlichenBetrieben unbefriedigend ist und zu \u00dcber- und Unterdosierungensowie zu Verschleppungen von Arzneimitteln gef\u00fchrt hat. Zusammenfassendist festzuhalten, dass die Intention des Gesetzgebers,mit der \u00c4nderung der Rechtslage eine h\u00f6here Qualit\u00e4tssicherheitdes Arzneimittel-Futtermittel-Gemisches und damit eine Erh\u00f6hungder Therapie- und Verbrauchersicherheit zu erzielen, in der Bilanzf\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg als nicht erf\u00fcllt anzusehen ist.<\/p>","translatedTitle":"","abstractE":"Seit dem 1. Januar 2006 ist die Herstellungvon F\u00fctterungsarzneimitteln nur noch in nach Arzneimittelgesetzzugelassenen Betrieben m\u00f6glich. Diese neue Regelung sowie dasFehlen eines nach \u00a7 13 Arzneimittelgesetz zugelassenen Herstellungsbetriebesf\u00fcr ...","date":{"year":2009,"date":"12\/2009","accepted":"2009-12-01"},"volume":"90","openAccess":false,"journal":"Der Praktische Tierarzt","titleImageId":945,"pages":"1156-1168","redirects":["aenderungen-56-arzneimittelgesetz-auswirkungen\/150\/3230\/70617"],"tierartCategories":["Nutztier"],"artikelartCategories":["Der Praktische Tierarzt","Abostufe DPT","Fachartikel"]} %8 12/2009