%0 Journal Article %K Unterbringung %K Abgabe %K Tierschutz %K Futtertiere %K Lebensmittel %B Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift %C Hannover %D 2018 %G German %I Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG %R 10.2376/0005-9366-17109 %T Was geschieht mit Versuchstieren nach dem Versuch? Bestimmungen des Tierschutzrechtes und mögliche Vorgehensweisen %V 131 %1 {"oldId":108406,"title":"Was geschieht mit Versuchstieren nach dem Versuch? Bestimmungen des Tierschutzrechtes und m\u00f6gliche Vorgehensweisen","topline":"","teaserText":"What to do with experimental animals after the trial? Provisions of the German Animal Welfare Act and feasible approaches","content":"

Zusammenfassung<\/span>
Das Tierschutzgesetz verbietet die T\u00f6tung von Tieren ohne vern\u00fcnftigen Grund. Ein solcher Grund f\u00fcr die schmerzlose T\u00f6tung von Tieren am Ende eines Tierversuchsvorhabens
kann bestehen, wenn z. B. das Weiterleben nur mit mehr als geringf\u00fcgigen Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den verbunden w\u00e4re, Organe f\u00fcr Untersuchungen entnommen werden m\u00fcssen oder von den Tieren Gefahren f\u00fcr Menschen, andere Tiere oder die Umwelt ausgehen. Auch die Abgabe von toten Tieren als Futtertiere f\u00fcr Raubv\u00f6gel oder -tiere kann ein vern\u00fcnftiger Grund f\u00fcr die T\u00f6tung sein. Tiere, deren Gesundheit nach der Verwendung im Versuch wiederhergestellt ist, k\u00f6nnen nach Beendigung des Versuches und abschlie\u00dfender tier\u00e4rztlicher Untersuchung weiterleben. Der Verbleib von \u00fcberlebenden oder \u00fcberz\u00e4hligen Versuchstieren sollte bereits bei der Beantragung einer Zuchterlaubnis oder eines Tierversuchsvorhaben mitbedacht werden. Es muss eine sorgf\u00e4ltige Entscheidung getroffen werden, ob eine erneute Verwendung in Versuchsvorhaben oder eine anderweitige Unterbringung m\u00f6glich erscheint. Ist die Abgabe von Klein- und Heimtieren geplant, darf von Ihnen keine Gefahr f\u00fcr andere Tiere oder Menschen ausgehen. Die abgebende Einrichtung sollte \u00fcber Programme zur Vermittlung von Tieren verf\u00fcgen, die sowohl die sorgf\u00e4ltige Auswahl von Tieren und zuk\u00fcnftigen Besitzern als auch die Vorbereitung der Tiere auf ihre k\u00fcnftigen Lebensbedingungen und die Sicherstellung der ad\u00e4quaten Unterbringung, Ern\u00e4hrung und veterin\u00e4rmedizinischen Versorgung umfasst oder mit darin erfahrenen Institutionen zusammenarbeiten. Bei der Abgabe von Tieren, die m\u00f6glicherweise der Gewinnung von Nahrungsmitteln dienen, muss zus\u00e4tzlich die Sicherheit der von ihnen abstammenden Produkte f\u00fcr andere Tiere, Menschen und die Umwelt belegt werden.<\/p>

Schl\u00fcsselw\u00f6rter<\/span>
Unterbringung, Abgabe, Tierschutz, Futtertiere, Lebensmittel<\/p>

Summary<\/span>
The German Animal Welfare act prohibits the killing of animals without a reasonable justification. One possible justification for a humane killing of animals at the end of an animal experiment may consist if a further living would be associated with more than minor pain, suffering or lasting harm, if organs have to be removed for further processing or if the animals endanger other animals, humans or the environment. The delivery of animals as feed animals for birds of prey or predators can be a reasonable justification for humane killing. Animals, which restored to health after use in a trial may continue to live after subsequent veterinary examination. The fate of laboratory animals should be taken into consideration even when applying for a breeding license or an animal experiment. A responsible decision has to be made as to whether re-use in experimental projects or alternative accommodation seems possible. If the adoption of small and domestic animals is planned, they must not pose any danger to other animals or humans. The facility should provide programs for the rehoming of animals, including the careful selection of animals and future owners, as well as the preparation of animals for their future living conditions and ensuring adequate housing, nutrition and veterinary care. It is also possible to work together with institutions experienced in the rehoming and adoption of animals. In addition, when delivering animals that might be used for the production of food, the safety of the products derived from them must be proven concerning other animals, humans, and the environment.<\/p>

Keywords<\/span>
laboratory animals, rehoming, adoption, animal welfare, feed animals, food<\/p>","categories":["Tier\u00e4rztliche Wochenschrift","Abostufe BMTW","Fachartikel"],"fromDate":"Jun 18, 2018 1:01:08 PM","oldUrls":["http:\/\/vetline.de\/was-geschieht-mit-versuchstieren-nach-dem-versuch-bestimmungen-des-tierschutzrechtes-und-moegliche-vorgehensweisen\/150\/3130\/108406"],"doiLanguage":"deutsch","doiProductFormat":"online","doiPublisher":"Schl\u00fctersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG","doiSerialWorkTitle":"Berl M\u00fcnch Tier\u00e4rztl Wochensch","doiDocumentUri":"https:\/\/vetline.de\/files\/smfiledata\/7\/2\/2\/4\/6\/8\/BMTW_AOP_17109_Ladwig.pdf","doiSource":"Berl M\u00fcnch Tier\u00e4rztl Wochensch","doiissn":"0005-9366","doiNr":"10.2376\/0005-9366-17109","doiFirstPage":".","doiLastPage":"..","doiTransmitted":true,"doiAuthor":"Ladwig-Wiegard M, Maa\u00df G","pdf":{"path":"http:\/\/data\/BMTW_AOP_17109_Ladwig.pdf","title":"BMTW_AOP_17109_Ladwig","description":"Was geschieht mit Versuchstieren nach dem Versuch? Bestimmungen des Tierschutzrechtes und m\u00f6gliche Vorgehensweisen"},"authors":[{"firstName":"M","middleName":"","lastName":"Ladwig-Wiegard"},{"firstName":"G","middleName":"","lastName":"Maa\u00df"}],"contentOptimised":"

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Das Tierschutzgesetz verbietet die T\u00f6tung von Tieren ohne vern\u00fcnftigen Grund. Ein solcher Grund f\u00fcr die schmerzlose T\u00f6tung von Tieren am Ende eines Tierversuchsvorhabens
kann bestehen, wenn z. B. das Weiterleben nur mit mehr als geringf\u00fcgigen Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den verbunden w\u00e4re, Organe f\u00fcr Untersuchungen entnommen werden m\u00fcssen oder von den Tieren Gefahren f\u00fcr Menschen, andere Tiere oder die Umwelt ausgehen. Auch die Abgabe von toten Tieren als Futtertiere f\u00fcr Raubv\u00f6gel oder -tiere kann ein vern\u00fcnftiger Grund f\u00fcr die T\u00f6tung sein. Tiere, deren Gesundheit nach der Verwendung im Versuch wiederhergestellt ist, k\u00f6nnen nach Beendigung des Versuches und abschlie\u00dfender tier\u00e4rztlicher Untersuchung weiterleben. Der Verbleib von \u00fcberlebenden oder \u00fcberz\u00e4hligen Versuchstieren sollte bereits bei der Beantragung einer Zuchterlaubnis oder eines Tierversuchsvorhaben mitbedacht werden. Es muss eine sorgf\u00e4ltige Entscheidung getroffen werden, ob eine erneute Verwendung in Versuchsvorhaben oder eine anderweitige Unterbringung m\u00f6glich erscheint. Ist die Abgabe von Klein- und Heimtieren geplant, darf von Ihnen keine Gefahr f\u00fcr andere Tiere oder Menschen ausgehen. Die abgebende Einrichtung sollte \u00fcber Programme zur Vermittlung von Tieren verf\u00fcgen, die sowohl die sorgf\u00e4ltige Auswahl von Tieren und zuk\u00fcnftigen Besitzern als auch die Vorbereitung der Tiere auf ihre k\u00fcnftigen Lebensbedingungen und die Sicherstellung der ad\u00e4quaten Unterbringung, Ern\u00e4hrung und veterin\u00e4rmedizinischen Versorgung umfasst oder mit darin erfahrenen Institutionen zusammenarbeiten. Bei der Abgabe von Tieren, die m\u00f6glicherweise der Gewinnung von Nahrungsmitteln dienen, muss zus\u00e4tzlich die Sicherheit der von ihnen abstammenden Produkte f\u00fcr andere Tiere, Menschen und die Umwelt belegt werden.<\/p>

Schl\u00fcsselw\u00f6rter:<\/strong>
Unterbringung, Abgabe, Tierschutz, Futtertiere, Lebensmittel<\/p>

Summary<\/strong>
The German Animal Welfare act prohibits the killing of animals without a reasonable justification. One possible justification for a humane killing of animals at the end of an animal experiment may consist if a further living would be associated with more than minor pain, suffering or lasting harm, if organs have to be removed for further processing or if the animals endanger other animals, humans or the environment. The delivery of animals as feed animals for birds of prey or predators can be a reasonable justification for humane killing. Animals, which restored to health after use in a trial may continue to live after subsequent veterinary examination. The fate of laboratory animals should be taken into consideration even when applying for a breeding license or an animal experiment. A responsible decision has to be made as to whether re-use in experimental projects or alternative accommodation seems possible. If the adoption of small and domestic animals is planned, they must not pose any danger to other animals or humans. The facility should provide programs for the rehoming of animals, including the careful selection of animals and future owners, as well as the preparation of animals for their future living conditions and ensuring adequate housing, nutrition and veterinary care. It is also possible to work together with institutions experienced in the rehoming and adoption of animals. In addition, when delivering animals that might be used for the production of food, the safety of the products derived from them must be proven concerning other animals, humans, and the environment.<\/p>

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