TY - JOUR KW - Abnorm repetitives Verhalten KW - Zwangsstörung KW - Stereotypie KW - Tierschutzgesetz AU - K Riedel AB - Der vorliegende Fall berichtet von einer Hundehaltung, bei welcher der betroffene Hund über mehrere Wochen in der Küche einer Wohnung isoliert worden war und dort inmitten von Unrat in einer von seinen Ausscheidungen verunreinigten Umgebung ohne jeglichen Sozialkontakt leben musste. Die Einschränkung seines Verhaltens in sämtlichen Funktionskreisen führte bei dem betroffenen Hund zu einer Verhaltensstörung in Form eines abnorm repetitiven Verhaltens sowie zu einem gestörten Aggressionsverhalten. In der anschließend durchgeführten pathologischen Untersuchung stellten sich zudem hochgradige Entzündungen an der Haut des Hundes dar. Dem Hund wurden durch die Haltung und die damit verbundenen Einschränkungen in der Auslebung seiner natürlichen Verhaltensbedürfnisse daher erhebliche und länger anhaltende Leiden und Schmerzen zugefügt, die schließlich zu einer Euthanasie führten. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die Halterin wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gemäß § 17 Nr. 2b zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, zudem wurde ein gerichtliches Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot verhängt. Durch das zuständige Veterinäramt wurde ein unbefristetes Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot nach § 16a Tierschutzgesetz verhängt. BT - Der Praktische Tierarzt CY - Hannover DA - 01/2022 DO - 10.2376/0032-681X-2203 ET - 1 LA - German N2 - Der vorliegende Fall berichtet von einer Hundehaltung, bei welcher der betroffene Hund über mehrere Wochen in der Küche einer Wohnung isoliert worden war und dort inmitten von Unrat in einer von seinen Ausscheidungen verunreinigten Umgebung ohne jeglichen Sozialkontakt leben musste. Die Einschränkung seines Verhaltens in sämtlichen Funktionskreisen führte bei dem betroffenen Hund zu einer Verhaltensstörung in Form eines abnorm repetitiven Verhaltens sowie zu einem gestörten Aggressionsverhalten. In der anschließend durchgeführten pathologischen Untersuchung stellten sich zudem hochgradige Entzündungen an der Haut des Hundes dar. Dem Hund wurden durch die Haltung und die damit verbundenen Einschränkungen in der Auslebung seiner natürlichen Verhaltensbedürfnisse daher erhebliche und länger anhaltende Leiden und Schmerzen zugefügt, die schließlich zu einer Euthanasie führten. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die Halterin wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gemäß § 17 Nr. 2b zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, zudem wurde ein gerichtliches Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot verhängt. Durch das zuständige Veterinäramt wurde ein unbefristetes Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot nach § 16a Tierschutzgesetz verhängt. PB - Schlütersche Fachmedien GmbH PP - Hannover PY - 2022 EP - 24–35 T1 - Haltungsbedingte Verhaltensstörungen – ein Fallbericht T2 - Der Praktische Tierarzt TI - Haltungsbedingte Verhaltensstörungen – ein Fallbericht TT - Behavioural disorders caused by environment – a case report VL - 103 SN - 0032-681X ER -