TY - JOUR KW - Sachkundenachweis KW - EXOPET-II-Studie KW - Lebendtierverkauf KW - Wissensstand Mitarbeiter im Zoofachhandel AU - H Gerbig AU - K Kirschner AU - M Ebner AU - A Bläske AU - N Hofmann AU - S Reese AU - M Erhard AU - A-C Wöhr AB - Voraussetzung für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren in Deutschland ist gemäß § 11 Tierschutzgesetz (2006) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Vorhandensein einer „verantwortlichen Person” ist eine Bedingung für die Erlaubniserteilung. Die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Person werden durch die zuständige Behörde geprüft. Für alle weiteren Beschäftigten ist die Sachkunde ebenso Pflicht, muss jedoch nicht der Behörde gegenüber nachgewiesen werden. Ein Vergleich des Wissensstandes zwischen den Mitarbeitern mit behördlich anerkanntem Sachkundenachweis und denjenigen ohne entsprechenden Nachweis aus 127 Zoofachhandlungen wurde im Rahmen der EXOPET-II-Studie für die Bereiche Säugetiere und Zierfische (Süß- und Meerwasseraquaristik) mithilfe eines Fragebogens durchgeführt. Personen mit „Sachkundenachweis für Säugetiere” (Notendurchschnitt: 3,3; n = 40; p = 0,003) und „Sachkundenachweis für Süßwasseraquaristik” (Notendurchschnitt: 3,4; n = 43; p = 0,020) erzielten signifikant bessere Ergebnisse als Mitarbeiter ohne den entsprechenden Nachweis (Säugetiere: Notendurchschnitt: 3,8; n = 29; Süßwasseraquaristik: Notendurchschnitt: 3,9; n = 27). Mögliche Gründe für den unzureichenden Wissensstand sind u. a. Defizite bezüglich der Sachkunde, der Fortbildung der Mitarbeiter und des eigentlichen Berufsbildes des „Zoofachpflegers”. Beispielsweise durch einen gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtenden Sachkundenachweis für alle im Handel tätigen Personen, eine bundesweite Vereinheitlichung, regelmäßige Fortbildungen und eine auf den Handel mit lebenden Tieren angepasste Berufsausbildung, könnte den Missständen entgegengewirkt werden. BT - Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift CY - Hannover DA - 12/2020 DO - 10.2376/1439-0299-2020-22 LA - German N2 - Voraussetzung für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren in Deutschland ist gemäß § 11 Tierschutzgesetz (2006) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Vorhandensein einer „verantwortlichen Person” ist eine Bedingung für die Erlaubniserteilung. Die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Person werden durch die zuständige Behörde geprüft. Für alle weiteren Beschäftigten ist die Sachkunde ebenso Pflicht, muss jedoch nicht der Behörde gegenüber nachgewiesen werden. Ein Vergleich des Wissensstandes zwischen den Mitarbeitern mit behördlich anerkanntem Sachkundenachweis und denjenigen ohne entsprechenden Nachweis aus 127 Zoofachhandlungen wurde im Rahmen der EXOPET-II-Studie für die Bereiche Säugetiere und Zierfische (Süß- und Meerwasseraquaristik) mithilfe eines Fragebogens durchgeführt. Personen mit „Sachkundenachweis für Säugetiere” (Notendurchschnitt: 3,3; n = 40; p = 0,003) und „Sachkundenachweis für Süßwasseraquaristik” (Notendurchschnitt: 3,4; n = 43; p = 0,020) erzielten signifikant bessere Ergebnisse als Mitarbeiter ohne den entsprechenden Nachweis (Säugetiere: Notendurchschnitt: 3,8; n = 29; Süßwasseraquaristik: Notendurchschnitt: 3,9; n = 27). Mögliche Gründe für den unzureichenden Wissensstand sind u. a. Defizite bezüglich der Sachkunde, der Fortbildung der Mitarbeiter und des eigentlichen Berufsbildes des „Zoofachpflegers”. Beispielsweise durch einen gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtenden Sachkundenachweis für alle im Handel tätigen Personen, eine bundesweite Vereinheitlichung, regelmäßige Fortbildungen und eine auf den Handel mit lebenden Tieren angepasste Berufsausbildung, könnte den Missständen entgegengewirkt werden. PB - Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG PP - Hannover PY - 2020 T1 - Deutschlandweite Situationsanalyse zum Sachkundestatus der Mitarbeiter in Zoofachhandlungen im Bereich Säugetiere und Zierfische T2 - Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift TI - Deutschlandweite Situationsanalyse zum Sachkundestatus der Mitarbeiter in Zoofachhandlungen im Bereich Säugetiere und Zierfische TT - Germany-wide situation analysis of the expertise status of employees in pet stores in the field of mammals and ornamental fish VL - 133 SN - 1439-0299 ER -