TY - JOUR AU - W Pflug AU - R Mansfeld AB - Cross Compliance wird im deutschsprachigenRaum auch als „anderweitige Verpflichtungen“ bezeichnet undkoppelt im Bereich der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaftab 2005 die Prämienzahlungen an gesetzlich definierteUmwelt-, Tierschutz-undQualitätsstandards ... BT - Der Praktische Tierarzt C1 - {"oldId":70287,"title":"Cross Compliance \u0096 Verpflichtung, auch f\u00fcr den Tierarzt","teaserText":"Cross Compliance wird im deutschsprachigenRaum auch als \u0084anderweitige Verpflichtungen\u0093 bezeichnet undkoppelt im Bereich der Agrarpolitik der Europ\u00e4ischen Gemeinschaftab 2005 die Pr\u00e4mienzahlungen an gesetzlich definierteUmwelt-, Tierschutz-undQualit\u00e4tsstandards ...","content":"

Cross Compliance wird im deutschsprachigenRaum auch als \u201eanderweitige Verpflichtungen\u201c bezeichnet undkoppelt im Bereich der Agrarpolitik der Europ\u00e4ischen Gemeinschaftab 2005 die Pr\u00e4mienzahlungen an gesetzlich definierteUmwelt-, Tierschutz-undQualit\u00e4tsstandards (Verordnung (EG)Nr. 1782\/2003). Damit ergeben sich f\u00fcr den Landwirt durch dieErzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel erhebliche monet\u00e4reNutzenaspekte. Allerdings sind Landwirte seit dem 1. Januar2005 f\u00fcr das Erhalten von Pr\u00e4mienzahlungen an die Wahrung vonVerpflichtungen gebunden, die systematisch zu kontrollieren sind.Cross-Compliance-Kontrollen erfolgen sowohl als systematischeKontrollen aufgrund von Risikoanalysen als auch in Form so genannterCross Checks (anlassbezogene Kontrollen). Um Landwirtebei der Erf\u00fcllung der geforderten Standards zu unterst\u00fctzen definiertdie Verordnung auch Anspr\u00fcche an die LandwirtschaftlicheBeratung. So mussten die Mitgliedstaaten sp\u00e4testens bis 2007 miteinem Angebot an Landwirtschaftlicher Beratung reagiert haben,mit dem die Landwirte bei der Erf\u00fcllung der geforderten Standardsunterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen. Die finanzielle Unterst\u00fctzung derBeratung von Landwirten erfolgt in Deutschland im Rahmen der\u201eGemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur unddes K\u00fcstenschutzes\u201c (GAK) und ist an die Einf\u00fchrung eines einzelbetrieblichenManagementsystems gekoppelt. Die Integrierte Tier\u00e4rztlicheBestandsbetreuung (ITB) kann als ein unabh\u00e4ngiges undarbeitsf\u00e4higes Controllingsystem f\u00fcr die Bereiche Tiergesundheit,Tierhaltung, Lebensmittelsicherheit und -qualit\u00e4t einen wichtigenBeitrag zu den Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einzelbetrieblichenManagementsystemen leisten. Daher sollte die Tier\u00e4rzteschaftihren Anspruch auf eine Beteiligung an dieser Beratungdeutlich formulieren und einfordern.<\/p>","categories":["Der Praktische Tierarzt","Abostufe DPT","Fachartikel","Nutztier"],"fromDate":"May 4, 2009 12:00:00 AM","toDate":"Dec 31, 2050 12:00:00 AM","oldUrls":["http:\/\/vetline.de\/cross-compliance\/150\/3230\/70287"],"doiLanguage":"deutsch","doiProductFormat":"Online","doiPublisher":"Schl\u00fctersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG","doiSerialWorkTitle":"Prakt Tierarzt","doiDocumentUri":"http:\/\/www.vetline.de\/cross-compliance\/150\/3230\/70287","doiSource":"Praktischer Tierarzt 90: Ausgabe 5, Seite 450\u0096459 (2009)","doiFirstPage":"450","doiLastPage":"459","doiTransmitted":false,"doiAuthor":"Pflug W, Mansfeld R","pdf":{"path":"http:\/\/data\/dpt_2009_05_0450.pdf","title":"dpt_2009_05_0450.pdf","description":"Cross Compliance \u0096 Verpflichtung, auch f\u00fcr den Tierarzt"},"authors":[{"firstName":"W","middleName":"","lastName":"Pflug"},{"firstName":"R","middleName":"","lastName":"Mansfeld"}],"contentOptimised":"

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Cross Compliance wird im deutschsprachigenRaum auch als \u201eanderweitige Verpflichtungen\u201c bezeichnet undkoppelt im Bereich der Agrarpolitik der Europ\u00e4ischen Gemeinschaftab 2005 die Pr\u00e4mienzahlungen an gesetzlich definierteUmwelt-, Tierschutz-undQualit\u00e4tsstandards (Verordnung (EG)Nr. 1782\/2003). Damit ergeben sich f\u00fcr den Landwirt durch dieErzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel erhebliche monet\u00e4reNutzenaspekte. Allerdings sind Landwirte seit dem 1. Januar2005 f\u00fcr das Erhalten von Pr\u00e4mienzahlungen an die Wahrung vonVerpflichtungen gebunden, die systematisch zu kontrollieren sind.Cross-Compliance-Kontrollen erfolgen sowohl als systematischeKontrollen aufgrund von Risikoanalysen als auch in Form so genannterCross Checks (anlassbezogene Kontrollen). Um Landwirtebei der Erf\u00fcllung der geforderten Standards zu unterst\u00fctzen definiertdie Verordnung auch Anspr\u00fcche an die LandwirtschaftlicheBeratung. So mussten die Mitgliedstaaten sp\u00e4testens bis 2007 miteinem Angebot an Landwirtschaftlicher Beratung reagiert haben,mit dem die Landwirte bei der Erf\u00fcllung der geforderten Standardsunterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen. Die finanzielle Unterst\u00fctzung derBeratung von Landwirten erfolgt in Deutschland im Rahmen der\u201eGemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur unddes K\u00fcstenschutzes\u201c (GAK) und ist an die Einf\u00fchrung eines einzelbetrieblichenManagementsystems gekoppelt. Die Integrierte Tier\u00e4rztlicheBestandsbetreuung (ITB) kann als ein unabh\u00e4ngiges undarbeitsf\u00e4higes Controllingsystem f\u00fcr die Bereiche Tiergesundheit,Tierhaltung, Lebensmittelsicherheit und -qualit\u00e4t einen wichtigenBeitrag zu den Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einzelbetrieblichenManagementsystemen leisten. Daher sollte die Tier\u00e4rzteschaftihren Anspruch auf eine Beteiligung an dieser Beratungdeutlich formulieren und einfordern.<\/p>","translatedTitle":"","abstractE":"Cross Compliance wird im deutschsprachigenRaum auch als \u0084anderweitige Verpflichtungen\u0093 bezeichnet undkoppelt im Bereich der Agrarpolitik der Europ\u00e4ischen Gemeinschaftab 2005 die Pr\u00e4mienzahlungen an gesetzlich definierteUmwelt-, Tierschutz-undQualit\u00e4tsstandards ...","date":{"year":2009,"date":"05\/2009","accepted":"2009-05-04"},"volume":"90","openAccess":false,"journal":"Der Praktische Tierarzt","titleImageId":945,"pages":"450-459","redirects":["cross-compliance\/150\/3230\/70287"],"tierartCategories":["Nutztier"],"artikelartCategories":["Der Praktische Tierarzt","Abostufe DPT","Fachartikel"]} CY - Hannover DA - 05/2009 LA - German N2 - Cross Compliance wird im deutschsprachigenRaum auch als „anderweitige Verpflichtungen“ bezeichnet undkoppelt im Bereich der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaftab 2005 die Prämienzahlungen an gesetzlich definierteUmwelt-, Tierschutz-undQualitätsstandards ... PB - Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG PP - Hannover PY - 2009 SP - 450 EP - 459 T1 - Cross Compliance – Verpflichtung, auch für den Tierarzt T2 - Der Praktische Tierarzt TI - Cross Compliance – Verpflichtung, auch für den Tierarzt VL - 90 ER -