02467nas a2200217 4500000000100000000000100001008004100002260005300043653002200096653001000118653004000128100001400168700001900182700001300201245010300214250000700317300001400324490000800338520188900346022001402235 2023 d c03/2023bSchlütersche Fachmedien GmbHaHannover10aHaltung im Freien10aLeine10adeutsche Tierschutz-Hundeverordnung1 aD Döring1 aS Chandraratne1 aM Erhard00aBetteln mit Hunden: Tierschutzaspekte und amtstierärztliche Überwachung durch die Stadt München a03 a236–2470 v1043 a

Seit einigen Jahren werden in München (Bayern, Deutschland) zunehmend Hunde gezielt zum Betteln eingesetzt. Insbesondere bei Veranstaltungen wie dem Münchner Oktoberfest oder auf Weihnachtsmärkten sind häufiger Personen anzutreffen, die sich zusammen mit einem Hund auf den Boden setzen und Geld erbetteln möchten. Die Hunde sind dabei über längere Zeit mit einer kurzen Leine fixiert, oft sind weder Wasser noch Witterungsschutz vorhanden, teilweise handelt es sich um Junghunde oder kranke Tiere. Im Zeitraum von 2015 bis 2019 wurden durch die Veterinärbehörde München 326 Einzelkontrollen von insgesamt 113 Hunden durchgeführt. Dabei wurden in 78 Fällen tierschutzrechtliche Verstöße und in 26 Fällen tierseuchenrechtliche Verstöße festgestellt. Die Veterinärbehörde hat zusammen mit dem Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung der LMU München Maßnahmen zur Erleichterung der Kontrollen und zur Verbesserung des Tierschutzes ausgearbeitet. Dazu zählt das Verbot, beim Betteln Hunde mitzuführen, die jünger als zwölf Monate sind, die krank oder verletzt sind, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden oder die Angst- oder Stresssymptome zeigen. Des Weiteren ist für einen adäquaten Witterungsschutz und das permanente Angebot von Trinkwasser während des Bettelns zu sorgen. Es ist nicht erlaubt, Hunde während des Bettelns derart in eine Decke zu wickeln, dass sie sich aus eigener Kraft nicht daraus befreien können, und sie Stressoren auszusetzen, vor denen sie sich nicht zurückziehen können. Im Jahr 2019, nach Ausgabe eines Informationsflyers, der in verschiedene Sprachen übersetzt wurde, gab es keinen weiteren Anstieg von Verstößen gegen das deutsche Tierschutzgesetz, insbesondere wurden weniger Welpen und Junghunde bei Kontrollen aufgefunden. 

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