01813nas a2200205 4500000000100000000000100001008004100002260005300043653003300096653001900129653001600148653002100164100001300185245006200198250000600260300001200266490000800278520130700286022001401593 2022 d c01/2022bSchlütersche Fachmedien GmbHaHannover10aAbnorm repetitives Verhalten10aZwangsstörung10aStereotypie10aTierschutzgesetz1 aK Riedel00aHaltungsbedingte Verhaltensstörungen – ein Fallbericht a1 a24–350 v1033 aDer vorliegende Fall berichtet von einer Hundehaltung, bei welcher der betroffene Hund über mehrere Wochen in der Küche einer Wohnung isoliert worden war und dort inmitten von Unrat in einer von seinen Ausscheidungen verunreinigten Umgebung ohne jeglichen Sozialkontakt leben musste. Die Einschränkung seines Verhaltens in sämtlichen Funktionskreisen führte bei dem betroffenen Hund zu einer Verhaltensstörung in Form eines abnorm repetitiven Verhaltens sowie zu einem gestörten Aggressionsverhalten. In der anschließend durchgeführten pathologischen Untersuchung stellten sich zudem hochgradige Entzündungen an der Haut des Hundes dar. Dem Hund wurden durch die Haltung und die damit verbundenen Einschränkungen in der Auslebung seiner natürlichen Verhaltensbedürfnisse daher erhebliche und länger anhaltende Leiden und Schmerzen zugefügt, die schließlich zu einer Euthanasie führten. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die Halterin wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gemäß § 17 Nr. 2b zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, zudem wurde ein gerichtliches Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot verhängt. Durch das zuständige Veterinäramt wurde ein unbefristetes Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot nach § 16a Tierschutzgesetz verhängt. a0032-681X