03086nas a2200241 4500000000100000000000100001008004100002260004800043653001900091653001700110653001500127653001700142653001700159100001100176700001500187700001300202245015900215250000700374300001600381490000800397520242500405022001402830 2020 d c12/2020bSchlütersche VerlagsgesaHannover10aKandarengebiss10aKraftmessung10aPferdemaul10aVerletzungen10aTurniersport1 aT Hinz1 aP Witzmann1 aD Winter00aEinfluss von Kandarenzäumung und Gebiss auf die Länge der Maulspalte des Pferdes sowie Ermittlung der Zugkraft auf die Backenstücke des Kandarenzaums a12 a1200–12100 v1013 aAus der Statistik des Pferdesportverbandes und der Landeskommission BW e. V. bezüglich tierärztlicher Beanstandungen auf Pferdeleistungsschauen der Jahre 1999 bis 2018 geht hervor, dass 67,60 % der Beanstandungen das Pferdemaul betreffen. Davon wiederum betreffen 78,80 % die Maulwinkel (Witzmann 2019). Dies führt zu der Vermutung, dass ein Zusammenhang zwischen Zügelzug, Gebiss und Zaumzeug in Bezug zu den Beanstandungen besteht. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Einfluss von Kanda­renzäumung und Gebiss auf die Länge der Maulspalte des Pferdes sowie die Zugkraft auf die Backenstücke des Kandarenzaums zu ermitteln. Grundlage bildet hierfür die Untersuchung an zwölf gerittenen Pferden und Ponys im Halten. Die Maulspalte wird zuerst im unbeeinflussten Zustand am Halfter gemessen, um deren Normallänge zu ermitteln. Anschließend erfolgt die Messung der Maulspaltenlänge unter Einfluss des Kandarenzaums mit Kandarengebiss ohne und mit Zügeleinwirkung. Um die Wirkung der Kandare isoliert betrachten zu können, wird die Unterlegtrense für die Versuche herausgeschnallt. Die Messungen zeigen, dass sich die Maulspalte bereits nach dem Aufzäumen im Durchschnitt auf 114,68 % verlängert, davon ausgehend, dass die gemessene Maulspaltenlänge am Halfter im Normalzustand 100,00 % beträgt. Unter Zugkraft am Zügel durch den Reiter verlängert sich die Maulspalte im Vergleich zum Normalzustand am Halfter durchschnittlich auf 121,83 %. Die Länge der Maulspalte wird also bereits durch das Aufzäumen auf Kandare ohne Zügelzug deutlich verlängert. Anhand der vorgenommenen Messungen der Zugkraftveränderung an den Backenstücken der Kandare ist erkennbar, dass sich die Zugkraft unter Einfluss von Kandarengebiss mit ausgeschnallten Zügeln, hingegebenen Kandarenzügeln und aufgenommenen Kandarenzügeln messbar erhöht. Bereits nach dem Einschnallen der Kandarenzügel ergibt sich eine Zugkraftzunahme an den Backenstücken am linken Backenstück im Durchschnitt auf 153,52 % und am rechten Backenstück auf 117,72 %, wobei die gemessene Zugkraft ohne Kandarenzügel 100,00 % beträgt. Unter Zug am Zügel durch den Reiter erhöht sich die Zugkraft im Vergleich zum Zustand ohne Zügel durchschnittlich auf 164,33 % am linken Backenstück und am rechten Backenstück auf 147,19 %. Kandarenzäumung und -gebiss beeinflussen die Zugkraft an den Backenstücken signifikant. a0032-681X