02751nas a2200241 4500000000100000000000100001008004100002260007000043653001500113653001400128653002000142653002400162100001600186700001200202700001600214700001300230245007000243250000800313300001200321490000800333520215400341022001402495 2017 d c11/2017bSchlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KGaHannover10aTierschutz10aGeflügel10aSchnabelkürzen10aHaltungsbedingungen1 aS Petermann1 aE Moors1 aJ Baumgarte1 aC Sürie00aTierschutzplan Niedersachsen – Arbeitsergebnisse Nutzgeflügel a5/6 a185-1960 v1303 aHauptaufgabe bei den Legehennen ist der Ausstieg aus dem Schnabelkürzen. Ab dem 01.01.2017 werden in Niedersachsen für diesen Eingriff keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden. Für den Umgang mit unkupierten Hennen wurden daher „Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen“ erarbeitet. Als Vorarbeit für spezialrechtliche Regelungen wurden zudem Mindestanforderungen für die Junghennenaufzucht und die Haltung von Legehennenelterntieren verabschiedet. Entsprechende Mindestanforderungen sind auch für die Masthühnerelterntierhaltung erarbeitet worden. Während der Ruhephase müssen demnach alle Tiere die Möglichkeit haben, einen erhöhten Sitzplatz aufzusuchen (Ebene oder Sitzstange). Bei Masthühnern ist die routinemäßige Beurteilung der Fußballengesundheit an den Schlachthöfen inzwischen Standard. Neben Tierverlusten und Arzneimitteleinsatz wird sie als geeigneter Tierschutzindikator zur Beurteilung des Managements herangezogen. Auch bei Puten soll zukünftig auf Schnabelkürzen verzichtet werden. Unter optimalen Haltungsbedingungen (Strukturierung, Beschäftigung und Stallklima) sowie intensiver Tierbetreuung mit sofortiger Separation bereits leicht verletzter Tiere war die Haltung unkupierter Putenhähne in ersten Versuchsdurchgängen ohne erhöhte Verluste möglich. Die „Bundeseinheitlichen Eckwerte“ wurden in Niedersachsen per Erlass umgesetzt; sie dienen zur Auslegung von §2 TierSchG. Im Rahmen des Gesundheitskontrollprogramms werden die Tierschutzindikatoren Mortalität (Mast) sowie Transporttote, Fußballengesundheit und Verwürfe (Schlachtbetrieb) erfasst. Auch für Peking- und Moschusenten wurden Mindestanforderungen für die Haltung erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen dabei das zusätzliche Wasserangebot für die Gefiederpflege sowie das Angebot von geeignetem Beschäftigungsmaterial. Die erarbeiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzgeflügelhaltung sind umsetzbar. Der damit verbundene Mehraufwand für die Tierhalter/innen muss allerdings entsprechend honoriert werden. Dabei kommt der Produkt-Deklaration eine besondere Bedeutung zu. a0005-9366