01920nas a2200181 4500000000100000000000100001008004100002260007000043100001400113700001300127700001400140700002300154245010900177300001200286490000800298520141800306022001401724 2007 d c05/2007bSchlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KGaHannover1 aH Seifert1 aM Lüpke1 aH Niehaus1 aA Meyer-Lindenberg00aDie Strahlenexposition der Tierbetreuungsperson bei radiographischen Standardverfahren an Hund und Katze a251-2590 v1203 aIn Deutschland ist die Tierbetreuungsperson bei Röntgenuntersuchungen an Hunden und Katzen anwesend. Nach der novellierten Röntgenverordnung und der Richtlinie„Strahlenschutz in der Tierheilkunde" besteht die Notwendigkeit,die Körperdosis der Tierbetreuungsperson zu bestimmen. Die Studie in der Klinik für Kleine Haustiere umfasst jeweils mindestens zehn Messungen bei dreizehn verschiedenen Röntgenaufnahmen an Hunden und vier an Katzen. Die Äguivalent-dosen von Augenlinse,Schilddrüse, Brust, Händen,Gonaden und Unterschenkel wurden mitTLD (LiF:Mg,Cu,P) gemessen. Der Maximalwert von 52 uSv wurde an der rechten Hand gemessen. Die 99 %-Quantile betragen für die Augenlinse 13 uSv, Schilddrüse 9 uSv, Brust (unter Bleischürze) 2,3 uSv, beide Hände 14 uSv, Gonaden (unter Bleischürze) 2,1 uSv und Unterschenkel 2,0 uSv. Die Mediän- und Mittelwerte an den sieben Messpositionen liegen stets unterhalb von 2,5 uSv pro Röntgenaufnahme. Wegen der gemessenen Äguivalentdosen von stets weniger als 5 uSv unter der Bleischürze an Körperstamm und Gonaden ist der Aufwand nicht gerechtfertigt, die Personendosis der Tierbetreuungsperson bei jeder Röntgenaufnahme von Kleintieren zu messen. Alternativ könnte unter Bezugnahme auf aktuelle Messungen und die vorliegende Arbeit eine Ausnahmegenehmigung von der Dosisermittlung für Tierbetreuungspersonen bei der zuständigen Behörde beantragt werden. a0005-9366