02122nas a2200229 4500000000100000000000100001008004100002260007000043653002000113653001700133653001500150653002600165100001300191700001200204700001500216700001300231245017400244300001000418490000800428520144200436022001401878 2014 d c02/2014bSchlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KGaHannover10aExpertenmeinung10aModellierung10aSimulation10aSensitivitätsanalyse1 aN Denzin1 aB Ewert1 aF Salchert1 aM Kramer00aAbschätzung der für Kompensationen im Zusammenhang mit Tierseuchenausbrüchen erforderlichen finanziellen Rücklagen einer Tierseuchenkasse am Beispiel Sachsen-Anhalts a28-340 v1273 aDie Bundesländer sind für die Um- und Durchsetzung tierseuchenrechtlicher Vorschriften zuständig. Diese Verpflichtung beinhaltet auch, dass Tierhalter für durch definierte Tierseuchen bedingte Tierverluste finanziell zu entschädigen sind. Soweit von Tierbesitzern für bestimmte Tierarten zur Gewährung von Entschädigungen durch Tierseuchenkassen Beiträge erhoben werden, haben die Bundesländer die Entschädigung jedoch nur zur Hälfte zu leisten. Die restlichen 50 % der Entschädigung hat die jeweilige Tierseuchenkasse aus über die Beiträge gebildeten Rücklagen zu finanzieren. Für die Berechnung solcher Rücklagen gibt es aber keine Referenz. Es wurde daher versucht, eine Abschätzung der erforderlichen Rücklagen der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt vorzunehmen. Zu diesem Zweck wurden Expertenmeinungen bezüglich der erwarteten Anzahl von Ausbrüchen bei einem möglichen Auftreten verschiedener Erkrankungen erhoben. In einem konservativen Ansatz, der von einem parallelen Auftreten dieser Erkrankungen innerhalb eines Jahres ausging, wurde eine stochastische Modellierung der Gesamtkosten sowie der Kosten für insgesamt 25 Tierkategorien bzw. -subkategorien ausgeführt. Das 99,9%-Perzentil der ermittelten Häufigkeitsverteilung der Gesamtkosten entsprach dabei einem Finanzvolumen von etwa 23 Millionen Euro, aus dem sich eine Rückstellungsempfehlung von 11,5 Millionen Euro für die Tierseuchenkasse ergibt. a0005-9366