02776nas a2200277 4500000000100000000000100001008004100002260007000043653001500113653002600128653001500154653002600169653001600195100001400211700001400225700001600239700001200255700001200267700001500279700001300294700001400307245010000321490000800421520205500429022001402484 2018 d c05/2018bSchlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KGaHannover10aTierschutz10aTierbörsenleitlinien10aTierhandel10aexotische Säugetiere10aTierbörsen1 aA Bläske1 aN Hofmann1 aA Schwarzer1 aM Ebner1 aS Reese1 aS Bergmann1 aM Erhard1 aA-C Wöhr00aTierschutzaspekte beim Handel mit (exotischen) Säugetieren auf deutschen Tiermärkten/-börsen0 v1313 aIn Deutschland finden pro Jahr mehrere hundert Tierbörsen/-märkte statt. Im Jahr 2016 wurden im Rahmen der EXOPET-I-Studie 17 Veranstaltungen besucht, um einen Einblick in die dort gehandelten (exotischen) Säugetierarten zu erhalten. Zudem wurde die tierschutzkonforme Unterbringung der Säugetiere in Anlehnung an die Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten (Börsenleitlinien) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) von 2006 beurteilt. Auf den besuchten Veranstaltungen standen 25 Säugetierarten zum Verkauf; unter ihnen fanden sich auch selten gehaltene (exotische) Säugetiere, wie Afrikanische Waldbilche (Afrikanische Zwergschläfer, Graphiurus murinus) oder Hausspitzmaus-Beutelratten (Graue Kurzschwanz-Opossums, Monodelphis domestica). Auf allen Veranstaltungen fielen im Bereich Versorgung der Tiere mit Wasser und Futter sowie der Unterbringung der Tiere in ausreichend großen und eingestreuten Verkaufskäfigen mit Rückzugsmöglichkeiten tierschutzrelevante Mängel auf. Auf nur einer besuchten Veranstaltung stand den Tieren in allen Käfigen Wasser zur freien Verfügung. Auf neun Tierbörsen hatten die Tiere in über 20 % der Käfige kein geeignetes Futter. Die in den Börsenleitlinien geforderten Mindestmaße für die einzelnen Tierarten wurden auf elf Tierbörsen bei über 60 % der Käfige nicht erfüllt. Stabile Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere fehlten auf 16 Tierbörsen in über 60 % der Käfige. Um deutschlandweit einen möglichst einheitlichen Ablauf von Tierbörsen zu garantieren und den Tierschutz zu verbessern, müssen die Vorgaben der Börsenleitlinien des BMELV (2006) konsequenter auf den Veranstaltungen umgesetzt werden. Zielführend ist hierfür eine Verbesserung der Kontrollen des Veranstalters vor Ort durch die zuständigen Behörden sowie durch von den Veterinärämtern beauftragte Experten (z. B. spezialisierte Tierärzte), welche die Behörden bei den Vor-Ort-Kontrollen unterstützen. a0005-9366