02527nas a2200229 4500000000100000000000100001008004100002260007000043653002000113653003100133653002800164653002800192653002200220100001300242700001300255245021700268250001000485300001200495490000800507520176800515022001402283 2015 d c11/2015bSchlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KGaHannover10aExpertenmeinung10aEquine Infektiöse Anämie10aMaul- und Klauenseuche10aKlassische Schweinepest10aAviäre Influenza1 aN Denzin1 aU Gerdes00aModellierung der für Kompensationen im Zusammenhang mit Tierseuchenausbrüchen erforderlichen finanziellen Rücklagen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse unter Berücksichtigung räumlicher Restriktionszonen a11/12 a495-5060 v1283 aTierseuchenkassen haben unter anderem die Aufgabe, Tierhalter für durch bestimmte Tierseuchen bedingte Verluste bzw. Kosten von Bekämpfungsmaßnahmen finanziell zu entschädigen. Diese Leistungen werden in der Regel zur Hälfte aus Rücklagen, die aus Beiträgen der Halter der jeweiligen Tierart gebildet werden, und zur anderen Hälfte durch das jeweilige Bundesland finanziert. Für die Berechnung der vorgenannten Rücklagen gibt es aber kaum eine Referenz. In grundsätzlicher Anlehnung an eine kürzlich vorgestellte Abschätzung für die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt wurden in einer stochastischen Modellierung der erforderlichen Rücklagen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse erstmals auch die zu erwartenden Kosten in den Restriktionszonen von Ausbrüchen berücksichtigt. Es wurden die Gesamtkosten (inklusive der Landesleistungen) der Kompensation bzw. der Anteil der Tierseuchenkasse an den Gesamtkosten (notwendige Rücklagen) sowie die anteiligen Kosten für insgesamt 25 Tierkategorien bzw. -subkategorien an letzteren ermittelt. Es zeigte sich, dass die Gesamtkosten/ der Anteil der Tierseuchenkasse an diesen unter den Erkrankungen insbesondere durch die Maul- und Klauenseuche und unter den einzelnen Kostenposten durch die zu erstattenden Tierwerte in den Gebieten um die Ausbrüche, in denen alle empfänglichen Tiere getötet werden (im Weiteren Räumungszone genannt), determiniert werden. Das 80., 40. und 45. Perzentil der ermittelten Wahrscheinlichkeitsverteilung der Gesamtkosten entsprachen dabei einem Finanzvolumen von etwa 312, 04 bzw. 50 Millionen Euro, die entsprechenden Perzentile der Wahrscheinlichkeitsverteilung der notwendigen Rücklagen der Tierseuchenkasse einem Volumen von 175, 225 bzw. 246 Millionen Euro. a0005-9366