@article{4032, title = {Therapienotstand als tierärztlicher Alltag}, abstract = {Tierarzneimittel dürfen nur bei Indikationen und Tierarten Anwendung finden, für die sie zugelassen sind, so das Arzneimittelgesetz (AMG). Aber wie wird im sogenannten Therapienotstand verfahren? Hierzu führte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Befragung zur Anwendung von Arzneimitteln unter Berücksichtigung der Zulassungsbedingungen durch. Auszüge der Ergebnisse und interessante Aspekte zu dieser Thematik behandelt der Beitrag „Umwidmungen von Arzneimitteln in der tierärztlichen Praxis“.}, year = {2013}, journal = {Der Praktische Tierarzt}, volume = {94}, month = {08/2013}, address = {Hannover}, language = {German}, }