@article{3901, author = {M v. Wenzlawowicz}, title = {Zur elektrischen Betäubung von Sauen und Schafen}, abstract = {Die in der Tierschutz-Schlachtverordnung (1997) genannten Mindestwerte für dieStromstärke von 1,3 Ampere und Stromflussdauer beruhen auf Untersuchungen,die an Schweinen mit einem Körpergewicht von bis zu 130 kg gemacht wurden(Hoenderken, 1978; Anil, 1991). Nach eigenen Erfahrungen sollten zur Betäubungvon Sauen Wechselspannungen von mindestens 260 Volt (50 Hz) und Stromstärkenvon 1,8–2,0 Ampere verwendet werden.Die Gewährleistung einer ausreichend lange anhaltenden Betäubungswirkung istohne die Anwendung einer Herzdurchströmung bei Sauen nicht möglich, da dieZeitintervalle bis zum Stich und die Zeit bis zum Verlust einer ausreichend großenBlutmenge häufig länger sind als die Dauer der Betäubungswirkung.Die Dauer der Wirkung der elektrischen Betäubung von Schafen wurde bisherüberschätzt. Nach neueren Untersuchungen von Velarde et al. (2002) sollte derEntblutungsschnitt, der beide Halsschlagadern (A. carotidae) durchtrennen muss,spätestens 8 Sekunden nach dem Ende der Kopfdurchströmung erfolgt sein.Die gängige Praxis der Elektrobetäubung von frei beweglichen Schafen ineiner Betäubungsbucht mit anschließender Entblutung im Hängen lässt in denmeisten Fällen eine derart rasche Durchführung des Entbluteschnitts nicht zu.Daher sollten Schafe zur Elektrobetäubung auf einem Schlachtschragen, oder beigrößeren Schlachtgeschwindigkeiten im Restrainer ruhig gestellt werden, umeine unverzügliche Entblutung zu gewährleisten.}, year = {2009}, journal = {Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift}, volume = {116}, pages = {107-109}, month = {03/2009}, publisher = {M. & H. Schaper GmbH}, address = {Hannover}, issn = {0341-6593}, doi = {10.2376/0341-6593-116-107}, language = {German}, }