@article{3247, keywords = {Fetus, Schweine, Trächtigkeit, Schlachthof, Tierschutz}, author = {P Rolzhäuser and J Saffaf and S Wohlfahrt and L Walter and A Pahl and A Hamedy and E Lücker and K Riehn}, title = {Zur Altersbestimmung von Schweinefeten vor dem Hintergrund der illegalen Abgabe hochträchtiger Säugetiere zur Schlachtung}, abstract = {Seit dem 1. September 2017 ist die Abgabe eines hochträchtigen Säugetieres zum Zwecke der Schlachtung in Deutschland verboten. Um im Zusammenhang mit der amtlichen Überwachung gravide Tiere den einzelnen Trächtigkeitsdritteln zuordnen zu können, ist eine Altersbestimmung der Feten erforderlich. Im Rahmen eines durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderten Forschungsprojektes zur Schlachtung trächtiger Nutztiere wurden 338 Schweineembryonen und -feten untersucht. Es wurde die Scheitel-Steiß-Länge gemessen sowie der Entwicklungsstand der Augenlider, der Zahndurchbruch und die Behaarung erfasst. Eine Scheitel-Steiß-Länge von über 19 cm, separierte Augenlider und der Zahndurchbruch der Incisivi (I3) sind Merkmale, die Feten im dritten Trimester aufweisen. Für die Altersbestimmung von Schweinefeten bedarf es zunächst jedoch weiterer Datenerhebungen und einer Evaluierung bisheriger Literaturangaben. Erst exakte und aktuelle Daten zur Altersbestimmung der Feten moderner Hybridschweine ermöglichen die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf das Abgabeverbot hochträchtiger Säugetiere zum Zwecke der Schlachtung.}, year = {2019}, journal = {Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift}, volume = {132}, month = {11/2019}, publisher = {Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG}, address = {Hannover}, issn = {0005-9366}, doi = {10.2376/0005-9366-18075}, language = {German}, }