@article{1723, author = {H Seifert and M Lüpke and H Niehaus and A Meyer-Lindenberg}, title = {Die Strahlenexposition der Tierbetreuungsperson bei radiographischen Standardverfahren an Hund und Katze}, abstract = {In Deutschland ist die Tierbetreuungsperson bei Röntgenuntersuchungen an Hunden und Katzen anwesend. Nach der novellierten Röntgenverordnung und der Richtlinie„Strahlenschutz in der Tierheilkunde" besteht die Notwendigkeit,die Körperdosis der Tierbetreuungsperson zu bestimmen. Die Studie in der Klinik für Kleine Haustiere umfasst jeweils mindestens zehn Messungen bei dreizehn verschiedenen Röntgenaufnahmen an Hunden und vier an Katzen. Die Äguivalent-dosen von Augenlinse,Schilddrüse, Brust, Händen,Gonaden und Unterschenkel wurden mitTLD (LiF:Mg,Cu,P) gemessen. Der Maximalwert von 52 uSv wurde an der rechten Hand gemessen. Die 99 %-Quantile betragen für die Augenlinse 13 uSv, Schilddrüse 9 uSv, Brust (unter Bleischürze) 2,3 uSv, beide Hände 14 uSv, Gonaden (unter Bleischürze) 2,1 uSv und Unterschenkel 2,0 uSv. Die Mediän- und Mittelwerte an den sieben Messpositionen liegen stets unterhalb von 2,5 uSv pro Röntgenaufnahme. Wegen der gemessenen Äguivalentdosen von stets weniger als 5 uSv unter der Bleischürze an Körperstamm und Gonaden ist der Aufwand nicht gerechtfertigt, die Personendosis der Tierbetreuungsperson bei jeder Röntgenaufnahme von Kleintieren zu messen. Alternativ könnte unter Bezugnahme auf aktuelle Messungen und die vorliegende Arbeit eine Ausnahmegenehmigung von der Dosisermittlung für Tierbetreuungspersonen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.}, year = {2007}, journal = {Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift}, volume = {120}, pages = {251-259}, month = {05/2007}, publisher = {Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG}, address = {Hannover}, issn = {0005-9366}, doi = {10.2376/0005-9366-120-251}, language = {German}, }