@article{1375, keywords = {Ethik, Recht, Güterabwägung, Nutzeneinstufung}, author = {K Weich}, title = {Privater oder öffentlicher Vernunftgebrauch? Zur Prüfung auf ethische Vertretbarkeit von Tierversuchsvorhaben}, abstract = {Ob Tierversuche ethisch vertretbar sind, und wenn ja, in welchen Fällen, ist Gegenstand öffentlicher Debatte sowie moralphilosophischer Fachdiskussionen. Zugleich sind die genehmigenden Behörden damit beauftragt, Tierversuchsvorhaben auf „ethische Vertretbarkeit“ hin zu evaluieren, da diese eine Genehmigungsvoraussetzung darstellt. Die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit nimmt somit eine Zwitterstellung zwischen den Sphären von Ethik und Recht ein. Als Folge erscheint oft unklar, wie weit gesellschaftliche und ethische Verantwortung und Befugnisse im behördlichen Genehmigungsverfahren reichen können und sollten.Mit der kantischen Unterscheidung zwischen einem privaten und einem öffentlichen Gebrauch der Vernunft können die Grenzen zwischen den Verantwortungsbereichen entwirrt werden. Der private Vernunftgebrauch entspricht dem durch rechtliche Vorgaben eingeschränkten Vernunftgebrauch, der im Genehmigungsverfahren gefordert ist. Öffentlicher Gebrauch von Vernunft ist hingegen nicht formal und rechtlich eingeschränkt. Die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit erfordert beide Formen des Vernunftgebrauchs, ohne sie miteinander zu verwechseln oder aufeinander zu reduzieren. Welche Konsequenzen die kantische Unterscheidung für die Entscheidung über „ethische Vertretbarkeit“ im Behördenalltag haben kann, wird mit besonderem Augenmerk auf die Bewertung des Nutzens von Forschungsvorhaben ausgeführt. Dazu wird am Beispiel der Nutzenbewertung von Forschung an lebensstilbedingten Krankheiten gezeigt, wie die Beurteilung auf „ethische Vertretbarkeit“ nach sorgfältiger Unterscheidung zwischen öffentlicher Diskussion von Werturteilen und behördlicher Pflichterfüllung verlangt. Der hohe Anspruch an die ethische Rechtfertigung von Tierversuchen wird so nicht geschmälert, sondern durch die Klärung von Bedingungen und Zuständigkeiten gefördert.}, year = {2018}, journal = {Berliner und Münchener Tierärztliche Wochenschrift}, volume = {131}, month = {06/2018}, publisher = {Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG}, address = {Hannover}, issn = {0005-9366}, doi = {10.2376/0005-9366-17099}, language = {German}, }