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Organentnahme vor Ort
[01.05.2010]
Auf der Fortbildung „Schweinekrankheiten“ im Juni 2009 in Hannover diskutierten Fachleute das Pro und Kontra von zielgerichteten Organentnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Dr. Ursula Gerdes vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Prof. Dr. Wolfgang Baumgärtner, Leiter des Institutes für Pathologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover, und Dr. Georg Bruns, praktischer Tierarzt aus Steinfeld, stellen die wichtigsten Aussagen aus ihren Vorträgen den Lesern von „Der Praktische Tierarzt“ vor.

In der Nutztierpraxis ist ein vermeintlicher Sektionsnotstand zu beklagen: Patho logischen Untersuchungseinrichtungen fehlt es an der Kapazität, um die erforderliche Anzahl an Sektionen vorzunehmen. Ein Lösungsansatz könnte die Entnahme von Organproben durch den behandelnden Tierarzt sein.

Rechtlicher Rahmen
Auf der Fortbildungstagung „Schweinekrankheiten“, die im vergangenen Jahr in Hannover stattgefunden hat, erläuterte Ursula Gerdes vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die aktuelle Rechtslage. Da die Körper toter Tiere, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischer Herkunft Träger von Tierseuchenerregern sein können, liegt auf ihrer korrekten Verarbeitung und Beseitigung ein besonderes Augenmerk des öffentlichen Veterinärdienstes. Den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Tierkörpern stellt auf EU-Ebene die „Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte“. Die EG-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht, bedarf also keiner nationalen Umsetzung. Allerdings gibt es die Möglichkeit, weitergehende nationale Regelungen – z. B. zur verwaltungstechnischen Durchführung – zu erlassen. Dies wurde in dem Gesetz zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte (TierNebG) vom 25. Januar 2004 umgesetzt. Die notwendige Rechtsangleichung erfolgt in den Ländern in der Regel durch Ausführungsgesetze zum Tierische-Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz.

Die Verordnung 1774/2002 beinhaltet Hygienevorschriften für das Abholen und Sammeln, das Befördern, die Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwendung oder Beseitigung aller tierischen Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Zu diesen tierischen Nebenprodukten gehören nicht für den Verzehr bestimmte Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischen Ursprungs.

Von tierischen Nebenprodukten geht potenziell eine Gefährdung für Menschen, Tiere und Umwelt aus. Spezielle Verwertungswege sollen sicherstellen, dass jegliche Infektionserreger inaktiviert werden.

Betriebe, die Materialien der Kategorien 1, 2 oder 3 abholen, sammeln, zwischenbehandeln, lagern, verbrennen oder verarbeiten, benötigen eine Zulassung. Tierarztpraxen oder andere Räumlichkeiten außerhalb der Tierhaltung, in denen Tierkörper pathologisch untersucht und/oder Organproben entnommen werden, bedürfen der Zulassung, da sie den Zwischenbehandlungsbetrieben zugeordnet werden. Nicht unter die Regelungen der Verordnung 1774/2002 fällt die Lagerung und Behandlung von Tierkörpern in der Tierhaltung, da der Geltungsbereich der Verordnung erst mit der Abholung beginnt.

Im Gesetz zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte finden sich unter anderem Bestimmungen zum Umgang mit Tierkörpern in der Tierhaltung. Für die Eröffnung von Tierkörpern in der Tierhaltung sind folgende Regelungen von Belang:
  • Für tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 oder 2 – ausgenommen Milch, Kolostrum, Gülle sowie Magen- und Darminhalt – besteht eine Beseitigungspflicht.
  • Die zuständige Behörde kann Ausnahmen hiervon genehmigen u. a. für tierische Nebenprodukte, die zu Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken in zugelassenen Anlagen verwendet werden.
  • Bis zur Abholung hat der Besitzer das Material jeweils getrennt nach den in der Verordnung 1774/2002 bestimmten Kategorien und getrennt von anderen Abfällen sowie geschützt vor Witterungseinflüssen so aufzubewahren, dass weder unbefugte Personen noch Tiere mit diesem Material in Berührung kommen können. Nach der Abholung hat der Besitzer die Behältnisse oder Örtlichkeiten, in denen das Material aufbewahrt wurde, unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Verendete oder getötete Tiere dürfen während dieser Zeit nicht abgehäutet, geöffnet oder zerlegt werden. Das Verbot der Eröffnung von Tierkörpern gilt nicht für Zerlegungen durch beamtete Tierärzte oder beauftragte andere Tierärzte.
Die Entnahme von Organproben in Tierhaltungen, bei der der Tierkörper zu eröffnen ist, ist in Deutschland außerhalb amtlicher Tätigkeiten verboten. Die Realität sieht jedoch anders aus: Um eine zügige und finanziell machbare Bestandsdiagnostik zu gewährleisten, werden insbesondere in Schweinehaltungen sehr häufig Organproben entnommen. Inzwischen wurde von Seiten der praktizierenden Tierärzte der Ruf nach Eröffnung einer legalen Verfahrensweise laut. Um zu verhindern, dass sich die Verschleppungsgefahr vergrößert und um die Arbeitsbedingungen sowie qualitativen Möglichkeiten vor Ort zu verbessern, wären in einem solchen Zusammenhang sowohl Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe als auch an die durchführenden Tierärzte zu formulieren.

Forderung nach legalisierung der Organentnahme
Initiiert von der Tierärztekammer Niedersachsen und in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Außenstelle für Epidemiologie in Bakum der Tiermedizinischen Hochschule Hannover, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, den Veterinärämtern der teilnehmenden Landkreise, dem bpt sowie praktizierenden Tierärzten wurde Anfang 2008 eine Arbeitsgruppe „Zielgerichtete Organentnahme auf dem landwirtschaftlichen Betrieb“ gegründet. Gemeinsam sollten für eine zielorientierte Organentnahme erforderliche und realitätsnahe Abläufe, zwingende Erfordernisse und Ausschlusskriterien definiert werden. Georg Bruns, praktischer Tierarzt aus Steinfeld und Gründungsmitglied dieser Arbeitsgruppe, berichtete in Hannover von der aktuellen Situation aus Sicht des Praktikers. Demnach wurden zahlreiche Einrichtungen zur pathologischen Untersuchung in den vergangenen Jahren geschlossen. Das Leistungs angebot und insbesondere die Qualität einiger der übrig gebliebenen Einrichtungen haben sich durch Mittel- und Personalkürzungen stark verschlechtert. Fachkräfte sind kaum verfügbar und werden häufig von der Industrie abgeworben. Kollegen und Kunden müssen zur Diagnostik Anfahrtswege von bis zu 200 km in Kauf nehmen. Zudem sind Untersuchungen häufig nur im eigenen Bundesland möglich. Der hohe Zeit- und Kostenaufwand führt dazu, dass Untersuchungen nur im Notfall durchgeführt werden. Pathologischanatomische Verlaufskontrollen zur Absicherung einer Therapie entfallen mitunter vollständig. Aus dieser Not heraus werden Untersuchungen an Tierkörperbeseitigungsanstalten durchgeführt. Aufgrund der fortgeschrittenen Autolyse der Tierkörper qualifizieren die erzielten Ergebnisse diese Methode als bestenfalls für die Feststellung der Todesursache geeignet, für weitergehende Untersuchungen sind sie hingegen obsolet.

Den Forderungen der Antibiotika-Leitlinien nach weitergehenden Untersuchungen sowie den Anforderungen, die sich aus der Guten Veterinärmedizinischen Praxis (GVP) ergeben, kann nur in geringem Umfang nachgekommen werden.

Wünschenswert wäre daher, dass Arbeitsplätze für Pathologen in Instituten attraktiver gestaltet werden (räumliche und finanzielle Ausstattung, Forschungsmöglichkeiten), um die derzeit starke Abwanderung in die Industrie zu reduzieren. Bundesweit müssten die vorhandenen Kapazitäten gebündelt werden. Zumindest sollten vorhandene Untersuchungseinrichtungen erhalten bleiben und ausgebaut werden. Staatliche Untersuchungsämter könnten logistisch auch für die Routinediagnostik genutzt werden. Kurzfristig muss es möglich sein, nach den unter anderem von der oben genannten Arbeitsgruppe erarbeiteten Rahmenbedingungen eine zielorientierte Organentnahme vorzunehmen. In die Weiterbildungsverpflichtung nach der Schweinehaltungshygieneverordnung sollten Module aufgenommen werden, in denen die Technik der Organentnahme erlernt wird.

Pathologische Untersuchungen müssen in Kaskaden ablaufen:
  1. Einfache Untersuchungen wie Kot-, Tupfer- oder Spülproben: Die Entnahme ist unproblematisch, ausreichend Untersuchungsstellen sind vorhanden.
  2. Zielgerichtete Organentnahmen durch den behandelnden Tierarzt: Der Tierarzt kennt das Problem und den Bestand, er kann Veränderungen der klinischen Situation zuordnen. Ausreichend Laborkapazitäten zur weiteren Probenbearbeitung stehen zur Verfügung.
  3. Umfangreiche pathologische Untersuchungen: Durchführung, wenn eine endgültige Diagnostik sonst nicht möglich ist.
Wirkliche Alternativen zur zielorientierten Organentnahme gibt es derzeit kaum. Lösungen wie die Unterstützung von Transporten führen bestenfalls zu einer geringfügigen Ent lastung. In zunehmendem Maße wird auf einen indirekten Erregernachweis (z. B. Serologie) ausgewichen, oder auf pseudo-direkte Methoden wie die brochoalveoläre Lavage, die leider in vielen Fällen eher zur Verwirrung (z. B. Multiplex PCR) oder fehlerhaften Schlussfolgerungen führen. Falsche medikamentöse Therapien (wie bei dem häufig nachgewiesenen Bakterium Hämophilus parasuis) oder unzureichende Impfprogramme können die Folge sein. Die pathologische Absicherung und Verknüpfung von Laborbefunden ist häufig unumgänglich. Eine Erleichterung der gesetzlichen Vorgaben würde zu einer wesentlichen Verbesserung der diagnostischen Möglichkeiten führen – allein schon durch eine Erhöhung der Untersuchungszahlen. Letztendlich ist hierdurch eine wesentliche Verbesserung im Sinne des Verbraucherschutzes zu erwarten.

Grenzen der Diagnostik vor Ort
Professor Dr. Wolfgang Baumgärtner, Leiter des Institutes für Pathologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover, hält eine Spezialisierung mit verschiedenen Fachrichtungen (so wie sie heute existieren), die gebündelt in Kompetenzzentren die Befunde erarbeiten, für die einzig sinnvolle, zukunftsweisende und allen Bedürfnissen gerecht werdenden Vorgehensweise. Baumgärtner erläuterte aus Sicht der Hochschule rechtliche wie auch diagnostische Probleme, die sich bei einer weiterführenden Diagnostik vor Ort ergeben: Eine „normale“ und eine „wissenschaftliche“ Diagnostik gibt es nicht, sondern nur eine der tierärztlichen Kunst entsprechende Diagnostik. Anders formuliert: Es gibt nur gute und schlechte Diagnostik. Letztere entspricht nicht den Regeln der tiermedizinischen Kunst und fällt somit in die Rubrik Kunstfehler. Eine gute Diagnostik beinhaltet u. a. Klinik, Pathologie, Virologie und Bakteriologie sowie eine übergreifende abschließende Befundinterpretation. Da die klinische Diagnostik insbesondere bei landwirtschaftlichen Nutztieren sehr schnell an ihre Grenzen stößt, stellt die Sektion nicht nur den Goldenen Standard, sondern auch eine hoch sensitive und kostengünstige Methode zur Abklärung von Einzeltier- und Bestandsproblemen dar, wenn sie professionell und nach den Regeln der tierärztlichen Kunst vorgenommen wird. Darüber hinaus zeichnet sich die Sektion durch eine hohe Treff sicherheit und das zusätzliche Erkennen von verschiedenen klinisch eher unauffälligen Krankheitsprozessen aus. Aus diesem Grund kann die gezielte Organentnahme keine vollwertige Alternative zur klassischen Sektion darstellen.

Eine gute Diagnostik in der Pathologie muss Makroskopie, Histologie, ergänzende Untersuchungen und Epikrise beinhalten. Bei der abschließenden Befundbewertung sind Klinik, lichtmikroskopische und molekularbiologische Untersuchungsbefunde wie z. B. Immunhistologie, RT-PCR und in situ-Hybridisierung ebenso zu berücksichtigen wie die Bestandssituation. Morphologische und ätiologische Diagnosen sind frühzeitig zu bedenken. Eine zu schnelle Festlegung auf ein bestimmtes Krankheitsbild birgt die Gefahr einer Fehldiagnose. Hier sollte ein strukturiertes Vorgehen von der Befundbeschreibung über Makroskopie, Histologie und die Einbeziehung der Ergebnisse von Zusatzuntersuchungen unbedingt berücksichtigt werden. Dadurch wird ein Kunstfehler-behafteter Ansatz bei der Diagnosestellung, insbesondere bei der sogenannten „gezielten Organentnahme“, vermieden. Dies gilt auch für das frühzeitige Erkennen von neuen Krankheitsbildern. Eine schlechte Diagnostik zeichnet sich demnach dadurch aus, dass nur gefunden wird, was schon vermutet wurde und Differentialdiagnosen nicht adäquat berücksichtigt werden.

Dies schlägt sich auch in der rechtlichen Einschätzung nieder. Bei der Diagnosestellung handelt es sich in der Regel um einen Werkvertrag und nicht um einen Dienstvertrag, wo das Wirken ohne Gewährleistungsrechte im Vordergrund steht. Werkverträge stellen haftungsrechtlich die „gefährlichste“ Tätigkeit des Tierarztes dar. Rechtlich kann die Richtigkeit einer Diagnose nicht eingeklagt werden, wohl aber die Durchführung einer adäquaten Diagnostik. Weiterhin unterliegt jede Tätigkeit eines Tierarztes der tierärztlichen Sorgfaltspflicht – die in der Praxis übliche Sorgfalt kann hiervon erheblich abweichen. Die tierärztliche Sorgfaltspflicht beinhaltet die ausdrückliche Aufforderung, im Zweifelsfall Spezialisten zu konsultieren. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht stellt unstrittig einen Behandlungsfehler dar. Bei der sogenannten „gezielten Proben- oder Organentnahme“ begeben sich Nicht-Pathologen und Nicht-Mikrobiologen in eine rechtliche Grauzone mit unsicherem Ausgang bei Streitigkeiten mit möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld. Auch aus diesen Gründen ist die gezielte Organentnahme keine Alternative zu einer professionellen postmortalen Untersuchung.

Es soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass für jeden Tierarzt die standesrechtliche, tiermedizinische und zivilrechtliche Verpflichtung besteht, die Diagnose und Therapie schriftlich festzuhalten (gesteigerte Dokumentationspflicht). Auch sollen beispielsweise die durch zeitlich abgestufte Diagnostik gewonnenen Ergebnisse dokumentiert werden, damit sie jederzeit miteinander vergleichbar sind. Wird von dem Auftraggeber des Tierarztes auf eine weitergehende Diagnostik verzichtet, sollte dies, wie auch die Aufklärung, sofort dokumentiert werden, um spätere Regressrisiken zu vermeiden. Dies gilt auch für die „gezielte Organentnahme“ und die damit einhergehenden Zusatzuntersuchungen. Soweit es um das Element der Beweisvorsorge der tierärztlichen Dokumentation geht, handelt es sich um eine Obliegenheit des Veterinärmediziners. Fehlende bzw. unvollständige Unterlagen gehen zu Lasten des Tierarztes!

Untersuchung besteht aus einer neutralen Befundbeschreibung und einer pathologisch-anatomischen und histologischen bzw. ätiologischen Diagnose unter Einbeziehung morphologischer und ätiologischer Differentialdiagnosen. Die verschiedenen Diagnoseformen sollten nicht mit dem Krankheitsnamen verwechselt werden. Bei der gezielten Organentnahme ist nicht nur ein professioneller Umgang mit diesen verschiedenen Begriffen der Befunderhebung und Diagnosestellung unumgänglich, sondern es ist auch eine epikritische Einschätzung der verschiedenen Zusatzuntersuchungen notwendig. Dies beinhaltet z. B. die Einschätzung, inwieweit mikrobiologische Untersuchungsbefunde einschließlich molekularbiologischer Ergebnisse mit morphologischen Ergebnissen korrelieren. Weiterhin gehört hierzu auch ein tiefgreifendes Verständnis der Terminologie der pathologischen und histologischen Diagnostik sowie eine zeitgemäße Einschätzung der Bedeutung der Ergebnisse verschiedener Nachweismethoden und deren Spezifität und Sensitivität. Da sich das gesamte medizinische Wissen mit rasantem Tempo vermehrt, ist zu befürchten, dass bei der gezielten Organentnahme die Mehrzahl der Kollegen vor Ort bezüglich einer abschließenden Interpretation der Einzelbefunde letztlich alleine „im Regen steht“.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Haftung eines Tierarztes unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes aus positivem Tun oder Unterlassen. Unter Berücksichtigung verschiedenster rechtlicher und diagnostischer Aspekte besteht die Gefahr, dass sich der beklagte Sektionsnotstand bei der gezielten Organentnahme nur auf eine andere Ebene verlagert – zu Ungunsten des Praktikers.

Kurzfassung der Vorträge anlässlich der Fortbildung „Schweinekrankheiten“ vom 26. Juni 2009 in Hannover
Veranstalter: Tierärztekammer Niedersachsen und Klinik für kleine Klauentiere der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover



Beispielrechnung Sektionsbedarf
In einem Mastbetrieb mit 2500 Mastplätzen und einer Jahresproduktion von 6000 Schweinen verenden ca. 240 Schweine pro Jahr. Wenn davon fünf Prozent untersucht werden, sind dies 12 Schweine pro Jahr, also ein Schwein pro Monat.

In einem Zuchtbetrieb mit 500 Sauen verenden ca. 25 bis 30 Sauen pro Jahr, davon fünf Prozent wären zwei Sauen pro Jahr.

In demselben Zuchtbetrieb mit 500 Sauen (25,5 abgesetzte Ferkel pro Sau pro Jahr ergibt insgesamt 12 750 Ferkel) treten ca. 3,5 Prozent Verluste bei den abgesetzten Ferkeln auf, entsprechend also 450 Ferkel. Würden davon fünf Prozent weitergehend untersucht, ergeben sich daraus 24 Ferkel, also zwei Ferkel pro Monat.
G. Bruns

© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
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[11.09.2005]
Brennpunkt
PinkPoint Gute Pharmakovigilanz-Praxis: Ohne Tierärzte geht nichts
[11.09.2005]
Praxismanagement
PinkPoint Der Tag des leeren Schreibtischs
[02.08.2005]
Praxisleitung
PinkPoint Hilfe, ich bin Chef!
[02.08.2005]
Brennpunkt
PinkPoint Abschied vom Allrounder: Spezialisierung in Europa
[02.08.2005]
Recht
PinkPoint Baby-Glück und Bürokratie
[02.08.2005]
Berufsanerkennung
PinkPoint Freiberufler: EU-weit mobil
[13.07.2005]
Förderung
PinkPoint Praktikantengehalt vom Arbeitsamt
[13.07.2005]
Therapeutische Empfehlungen
PinkPoint Die Crux mit der Compliance
[13.07.2005]
Brennpunkt
PinkPoint Berufspolitik im Brennpunkt
[13.07.2005]
Arbeitsrecht
PinkPoint Achtung bei Sonntagsarbeit
[13.06.2005]
Brennpunkt
PinkPoint Das Ende des Einzelkämpfertums?
[13.06.2005]
Arbeitszeit
PinkPoint Flexibel in die Zukunft
[13.05.2005]
Brennpunkt
PinkPoint Die digitale (R)Evolution
[13.05.2005]
Brennpunkt
PinkPoint Abschied vom Alleskönner
[10.04.2005]
Betriebliche Altersvorsorge
PinkPoint Rente für die Helferin
[10.04.2005]
Arbeitsplatzgestaltung
PinkPoint Fit für die neue Arbeitsstättenverordnung
[10.04.2005]
Mietkosten
PinkPoint Gute Zeiten für den Praxisumzug
[10.04.2005]
Schwerpunktthema
PinkPoint Das große Krabbeln - Parasitosen beim Klein- und Heimtier
[16.03.2005]
Brennpunkt
PinkPoint GVP in der Diskussion
[09.03.2005]
Schwerpunktthema
PinkPoint Kaufuntersuchung und -vertrag beim Handel mit Pferden
[06.03.2005]
Veterinärmedizinische Publikationen
PinkPoint Mit kritischem Blick
[05.03.2005]
Praxisführung
PinkPoint Der kleine Leitfaden für’s Kritikgespräch
[05.03.2005]
Brennpunkt
PinkPoint Auf dem Weg zum Euro-Tierarzt
[10.02.2005]
Tierärztliche Behandlung
PinkPoint Der Behandlungsvertrag
[10.02.2005]
Praxissoftware
PinkPoint Kostenlos abrechnen
[10.02.2005]
Das effektive Büro
PinkPoint Dem Bürofrust keine Chance
[04.01.2005]
Recall-Programme
PinkPoint Persönliche Erinnerungs-SMS kommt gut an
[04.01.2005]
Brennpunkt
PinkPoint Merchandising: Nur Mode oder ein Muss?
[04.01.2005]
Anwesenheitsmanagement
PinkPoint Abschied vom blauen Montag
[06.12.2004]
Brennpunkt
PinkPoint Schöne neue Tierwelt
[06.12.2004]
Work-Life-Balance-Strategy
PinkPoint Dem Frust keine Chance
[05.11.2004]
Brennpunkt
PinkPoint Beraten und Behandeln
[05.11.2004]
Praxisteam
PinkPoint Erfolgsfaktor Mitarbeiterbindung
[05.11.2004]
Marktforschung
PinkPoint Zweimal im Jahr zum Tierarzt
[05.11.2004]
Marketing
PinkPoint Wohlfühlen trotz Wettbewerb
[18.10.2004]
Brennpunkt
PinkPoint „Die therapeutische Freiheit bleibt unberührt“
[18.10.2004]
Brennpunkt
PinkPoint Positiver Trend in der Tierphysiotherapie
[23.09.2004]
Praxistipp
PinkPoint Ärger durch Dokumentation vermeiden
[23.09.2004]
Mitarbeitereinarbeitung
PinkPoint Vom Neuling zum Mitspieler
[24.08.2004]
Praxiseinrichtung
PinkPoint Kreativität contra Sterilität
[24.08.2004]
Brennpunkt
PinkPoint Mehr als ein Modetrend
[24.08.2004]
Praxistipp
PinkPoint Zahnbehandlung ohne Risiko
[24.08.2004]
Kundenbindung
PinkPoint Wiedersehen macht Freude
[21.07.2004]
Brennpunkt
PinkPoint Überweisen überfällig?
[21.07.2004]
Brennpunkt
PinkPoint Mitgeschöpf oder Forschungsobjekt
[15.06.2004]
Berufstätige Mütter und Väter
PinkPoint Karriere mit Kind
[15.06.2004]
Tierarzthelfer/-innen
PinkPoint Beruf: Tiermedizinische Fachangestellte
[15.06.2004]
Arbeitsplatzsicherheit
PinkPoint Pannen,Pech und Prävention
[15.06.2004]
Ehevertrag
PinkPoint Ende der Liebe – Ende der Praxis?
[13.05.2004]
Brennpunkt
PinkPoint Rasse statt Klasse
[13.05.2004]
Mitarbeiter-Coaching
PinkPoint Von Spitzensportlern lernen
[13.05.2004]
Mitarbeiter-Coaching
PinkPoint Abschied vom Kontrollator
[15.04.2004]
Brennpunkt
PinkPoint Frischer Wind im bpt
[15.04.2004]
Praxistipp
PinkPoint Praxisbedarf gezielt einkaufen
[05.03.2004]
Einstellungsgespräche
PinkPoint Liebe auf den zweiten Blick
[05.03.2004]
Arbeitsalltag
PinkPoint Hinweise zur Stressvermeidung
[12.02.2004]
Ausbildungsplätze
PinkPoint Freiberufler bilden weniger aus
[12.02.2004]
Berufskrankheiten
PinkPoint Hauptsache Hautschutz
[12.02.2004]
Praxistipp
PinkPoint Schutz vor Nässe
[12.02.2004]
Praxisübernahme- und übergabe
PinkPoint Ins gemachte Nest gesetzt
[20.01.2004]
Brennpunkt
PinkPoint Zukunft der Schweinepraxis
[20.01.2004]
Praxisstrategien
PinkPoint Von Querulanten und Pfennigfuchsern
[20.01.2004]
Brennpunkt
PinkPoint Ein Ziel, viele Wege
[18.11.2003]
Qualitätssicherungssystem
PinkPoint Der GVP-Kodex: Modell mit Zukunft
[11.11.2003]
Feedback-Regeln
PinkPoint Schweigen ist Silber, Reden ist Gold
[11.11.2003]
Praxistipp
PinkPoint Den Rücken entlasten
[11.11.2003]
Tierarzthelfer/-innen
PinkPoint Das Ausbildungs-ABC
[01.10.2003]
Praxistipp
PinkPoint 9 Tipps für die Dermatologie
[01.10.2003]
Brennpunkt
PinkPoint Kodex zum Erfolg
[01.09.2003]
Arzneimittel
PinkPoint Pharma zwischen Arzt und Apotheke.
[01.09.2003]
Antiparasitika
PinkPoint Zeckenalarm:Nur wenige Mittel helfen
[05.08.2003]
Brennpunkt
PinkPoint Antibiotika-Resistenzen: Tierärzte in der Mitverantwortung?
[31.07.2003]
Praxisversicherung
PinkPoint Verwirrende Vielfalt
[14.07.2003]
Marketing
PinkPoint Immer gut verbunden
[14.07.2003]
Arbeitsalltag
PinkPoint Raus aus dem Stressgefängnis
[17.06.2003]
Brennpunkt
PinkPoint Verbraucherschutz, Tierschutz, Arzneimittelrecht - Ergebnisse des 23. Deutschen Tierärztetages
[17.06.2003]
Praxistipp
PinkPoint Preiswerter Unterschlupf für stationäre Katzen
[04.06.2003]
Verstümmelung verboten
PinkPoint Von Sofas und Katzenkrallen
[07.04.2003]
Praxistipp
PinkPoint Atemmaske beim Kaninchen sicher fixieren
[07.04.2003]
Brennpunkt
PinkPoint Qualitätsmanagementsysteme: Besser geht immer
[07.04.2003]
Wirbelsäulenerkrankungen
PinkPoint Das Kreuz mit dem Rücken
[07.04.2003]
Mitarbeiter-Führung
PinkPoint Wer ist ein guter Chef?
[31.03.2003]
Praxistipp
PinkPoint Patientenbesitzer richtig beraten
[07.03.2003]
Bürokratrie-Frust
PinkPoint Der alltägliche Papierkrieg
[07.03.2003]
Gesundheit
PinkPoint Gefährlicher Montag
[13.02.2003]
Praxistipp
PinkPoint Mit Gelassenheit auch Kritisches durchsetzen
[13.02.2003]
Brennpunkt
PinkPoint Blutbanken: Hilfe aus dem Gefrierfach
[13.02.2003]
Raumklima
PinkPoint Ersticken oder Erfrieren?
[13.02.2003]
Mitarbeiterführung
PinkPoint Schlechte Zeiten für Alleskönner
[04.12.2002]
Brennpunkt
PinkPoint Allzeit bereit?
[03.06.2002]
Organisation
PinkPoint Der vermeidbare Termin-Infarkt
[08.02.2002]
Reportage
PinkPoint Die 7 populären Irrtümer der Praxisführung
[10.01.2002]
Personal
PinkPoint Praxis sucht Helferin
[10.09.2001]