Die Entscheidung, die Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit abzuschaffen, erstaunt viele
Experten und Akteure im Bereich Tiergesundheit. Warum hat sich die Mehrheit der Bundesländer für
eine freiwillige Impfung entschieden?
„Die Tierhalter müssen hilflos zusehen, wie sich die Seuche
ausbreitet und die betroffenen Tiere jämmerlich verenden.“ Es
ist noch nicht lange her, da machten Petitionslisten nicht nur in
Tierhalter- und Tierschützerkreisen die Runde. Das Ziel: Eine flächendeckende
Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Betroffene
warfen den Entscheidern vor, sich nicht schnell genug um
die Beschaffung und Zulassung des Impfstoffs bemüht zu haben.
Seit die Impfung Pflicht geworden ist, hat sich das Bild gewandelt:
Petitionen für einen Impfstopp beherrschen das Bild.
Zweifel an der Notwendigkeit
Bei einigen – oft in Ketten-Emails oder auf prominenten Internetseiten
verbreiteten – haarsträubenden Behauptungen von Impfgegnern
ist von einem „vermeintlich krankmachenden Virus“ die
Rede, von einer Krankheit, für die es weder einen Virus- noch
einen Übertragungsnachweis gebe. Eine Erklärung hat man auch
gleich parat, nämlich, dass die blaue Zunge Symptom einer Vergiftung
sei, verursacht vermutlich durch Chemikalien wie chemische
Zusätze im Futter. Die „gemäßigteren“ Impfgegner kritisieren, dass
die Krankheit längst nicht so gefährlich sei wie angenommen und
die Kosten der Impfung nicht im Verhältnis zum Nutzen stünden.
So spricht etwa der Demeter-Verband von „zahlreich aufgetretenen
Impfschäden bei den Tieren, unzureichender Qualitätssicherung
der Impfkampagne sowie der generellen Fragwürdigkeit einer flächendeckenden
Impfung in den Ställen bei gleichzeitig Hunderttausenden
Tieren Rotwild als ungeimpften potenziellen Überträgern“.
Beim letzten Kritikpunkt ist auch in der Wissenschaft durchaus
Zweifel vorhanden. So hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in
seiner jüngst veröffentlichten „Qualitativen Risikobewertung zur
Aufhebung der Impfpflicht zur Blauzungenkrankheit 2010“ angemerkt:
„Es ist nicht sicher, ob mit einer verpflichtenden Impfung
eine Eradikation der Krankheit erreicht werden kann.“ Dies heißt
aber auch im Umkehrschluss, dass das FLI – obwohl man sich
der Tatsache bewusst ist, dass BTV-8 in der Wildwiederkäuerpopulation
persistiert – eine Eradikation nicht ausschließt. Bisherige
Untersuchungen konnten zeigen, dass die Viruslast in Wildwiederkäuern
geringer ist als in Rindern und Schafen. Das Institut
schätzt das Freisetzungsrisiko
durch einen Wiedereintrag von
BTV-8 aus der einheimischen
Wildtierpopulation nur als mäßig
ein. Ganz anders sieht die
Risikoabschätzung aus, wenn
die freiwillige Impfung für eine
geringe Impfabdeckung in den
Haustierbeständen sorgt.
Aufhebung der Impfpflicht
Für das kommende Jahr schätzt das FLI das Risiko der Freisetzung
von BTV-8 durch Persistenz in einheimischen Haustieren wegen
der hohen Impfabdeckung für 2010 noch als mäßig ein. Im übernächsten
Jahr wird sich dies vermutlich ändern: „Sinkt der Anteil
der 2010 geimpften Tiere stark ab, so ist das Freisetzungsrisiko als
hoch einzuschätzen“, so das FLI. Das Fazit der Risikoabschätzung:
Die freiwillige Impfung führe nicht zu einer Eradikation der Krankheit,
deshalb würden die Impfkosten nicht einmalig, sondern jährlich
auf unbestimmte Zeit anfallen. Er sei über die Entscheidung
der Länder „nicht glücklich“, erklärte daher jüngst FLI-Präsident
Thomas Mettenleiter. Dass das FLI die Abschaffung der Impfpflicht
kritisch sieht, lässt tief blicken. Da verwundert es nicht, wenn der
bpt und viele andere Interessenvertretungen, Institutionen und
Gremien das frühzeitige Umschwenken auf die freiwillige Impfung
torpedieren.
Die Bundestierärztekammer weist im Hinblick auf die Erfahrungen
in Frankreich darauf hin, dass die Impfung die Tiere nur
schützen könne, wenn mindestens 80 Prozent aller Tiere einer
Art in der „potentiellen Seuchenregion“ geimpft seien. Zu Zeiten
der freiwilligen Impfung in Frankreich sind nicht genügend Tiere
immunisiert worden, so dass sich die Tierseuche in der Vergangenheit
sehr rasant ausbreiten konnte. Frankreich wird daher auch
im nächsten Jahr an der Pflichtimpfung festhalten. Sogar im Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
Bundestags äußerten Abgeordnete durch alle Fraktionen hindurch
Bedenken. „Die Abkehr von der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit
ist ein Fehler“, so der Vorsitzende des Bundestagesausschusses
und FDP-Abgeordnete Hans-Michael Goldmann. „Die
Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass die
Blauzungenkrankheit nur dann dauerhaft in den Griff zu bekommen
ist, wenn für mindestens drei bis vier Jahre an der Impfpflicht
festgehalten wird.“ Auch der Tierarzt und agrarpolitische Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier forderte die
Länder auf, zu einer realistischen Einschätzung zu kommen. Die
verpflichtende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit sei eine
„sinnvolle Maßnahme, mit der die Seuche in den letzten beiden
Jahren erfolgreich bekämpft wurde“. Priesmeier sagte voraus, dass
eine freiwillige Impfung zu einer zusätzlichen Kostenbelastung der
Tierhalter führen werde. Damit wird er sicher Recht behalten.
Mehr Kosten
Schon jetzt haben erste Tierseuchenkassen ihr Unverständnis geäußert.
Auf einer turnusmäßigen Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse
Rheinland-Pfalz waren sich die Teilnehmer einig, dass es
Entschädigungen bei Blauzungenfällen nach einem Wiederaufflammen
der Seuche nicht mehr geben werde, da allen Tierhaltern mit
der Impfung ein wirksamer Schutz zur Verfügung stehe. Mit einem
bundesweiten Ausstieg aus der Pflichtimpfung wird zudem die Kofinanzierung
durch die EU entfallen: „Es handelt sich eindeutig um
eine Entscheidung gegen jede Vernunft,“ erklärt bpt-Präsident Dr.
Hans-Joachim Götz. „Impfen auf Gutdünken ist kein strategisches
Gesundheitskonzept, und ohne Konzept gibt es kein Geld.“ Weitere
Kosten kommen auf die Landwirte zu, wenn sie beispielsweise Impfbescheinigungen
für den Kälber-
Export benötigen, da nun nicht
mehr automatisch davon ausgegangen
werden kann, dass die
Tiere frei von der Blauzungenkrankheit
sind. Die Entscheidung,
Impfkosten einzusparen,
kann sowohl für die Politik als
auch für die Landwirte schnell
zu einer Milchmädchenrechnung
werden. „Es macht keinen
Sinn, auf die Blauzungenimpfung
zu verzichten, wenn man
unternehmerisch und mittelfristig denkt“, meint auch bpt-Geschäftsführer
Heiko Färber. Wie erklärt sich anhand dieser Fülle an Gegenargumenten
der Kurswechsel der Bundesländer?
Massiver Widerstand
Ausgerechnet in Bayern, das bisher wenig von der Krankheit betroffen
war, formierte sich massiver Widerstand von Impfgegnern, so
massiv, dass sich der bayerische Minister Markus Söder Mitte Oktober
als erster Landesminister gegen eine Impfpflicht aussprach:
„Ich glaube, dass die Impfung generell richtig ist, aber dass eine
Pflichtimpfung im nächsten Jahr eher nicht angezeigt ist, da es
erhebliche Probleme bei der Umsetzung gab“, so Söder gegenüber
dem Bayerischen Rundfunk. Damit komme er betroffenen Landwirten
entgegen, die die Impfung verweigern. Schon Ende Oktober
setzten sich in einer Telefonkonferenz zehn von 16 Ländern für
eine freiwillige Impfung ein. Und am 30. November folgte dieser
Strategie auch der Agrarausschuss des Bundesrates. Auch wenn
zu Redaktionsschluss die endgültige Abstimmung des Bundesrates
noch ausstand, gilt es doch als ausgemachte Tatsache, dass die
Impfpflicht dort fällt. Und dann ist auch von der Bundesregierung
nicht mehr viel Widerstand zu erwarten. Eine Vertreterin der Bundesregierung
hat es im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz bereits angedeutet: Auch wenn man sich
eine Fortsetzung der Impfpflicht gewünscht habe, werde man das
Votum des Bundesrates akzeptieren.
„Offensichtlich haben es die laut schreienden Impfverweigerer
aus dem Süden der Republik geschafft, dass politische Erwägungen
die fachlichen Tatsachen bei der Tierseuchenbekämpfung
in Deutschland überwiegen“, schließt Dr. Hans-Joachim Götz, sein
Fazit: Mit der Entscheidung der Bundesländer werde dem Prinzip
„Impfen statt Keulen“ als Instrument der Tierseuchenbekämpfung,
wie es auch in der EU-Tiergesundheitsstrategie vorgesehen ist, bei
erst bester Möglichkeit ein Bärendienst erwiesen und die Erfolge
der beiden vergangenen Jahre zunichte gemacht.
FLI: Risikoeinschätzung beim Wegfall der Impfpflicht.
| Risiko des Wiederauftretens und der
Ausbreitung von BT V-8 nach Deutschland |
Risikoeinschätzung |
| Freisetzungsrisiko (Persistenz des
Virus in der Haus- und Wildtierpopulation,
Wiedereintrag von BTV-8 über
belebte Vektoren, Eintrag von BTV-8
durch den Handel mit Tieren) |
mäßig bis hoch (stark abhängig
von der Impfpolitik in anderen
betroffenen Ländern) |
| Expositionsrisiko |
hoch |
| Konsequenzabschätzung |
hoch |
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