Tierseuchenrecht in Deutschland und Europa - 154. Ergänzung
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Die aktuelle Ergänzungslieferung steht ganz
im Zeichen weiterer Harmonisierungsmaßnahmen
der EU im Veterinärbereich. Die Aktualisierung
von Kriterien für den Gesundheitsstatus
einzelner Regionen und Mitgliedstaaten
gehört ebenso dazu wie die Erfassung
von Durchführungsbestimmungen zu den
behördlichen Kommunikationswegen innerhalb
der Europäischen Gemeinschaft (TRACES).
Für die Veterinärverwaltung sind insbesondere
die Vorschriften zur Neuregelung des
Systems der EG-Kofinanzierung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen
eminent wichtig.
Die Vorschriften sind jetzt strenger gefasst;
auch wurde die Antragsfrist erheblich verkürzt.
Bei Nichterfüllung der vorgegebenen
Anforderung drohen erhebliche Kürzungen
der EU-Gelder, was zu Lasten der Steuerzahler
und Beitragszahler in der Tierseuchenkasse
gehen würde. Für die Veterinärverwaltung
und für die Tierseuchenkassen in den Ländern
ist deshalb die genaue Beachtung dieser Neuregelungen
ein absolutes „Muss“.
Zu loben ist auch der Abdruck der bundeseinheitlichen
Leitlinien für den Umgang mit
Paratuberkulose, mit denen die bisherigen
Länderbestimmungen ersetzt werden sollen.
Jeder Rinder haltende Landwirt ist gut beraten,
sich frühzeitig mit diesen Bestimmungen
vertraut zu machen, um rechtzeitig an
den entsprechenden Tiergesundheitsprogrammen
teilnehmen zu können. Bleibt zu
hoffen, dass die Länder alsbald eine Harmonisierung
ihrer bisher autonom erlassenen
Bestimmungen vornehmen, um den „Flickenteppich“
bei einem so wichtigen Tiergesundheitsfeld
wie der Paratuberkulose zu beseitigen.
RS Schulz Verlag,
Sammlung tierseuchenrechtlicher
Vorschriften,
154. Ergänzungslieferung,
85 €;
Grundwerk 128 € (drei
Ordner, zz. ca. 6000 S.)
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(Quelle: BTK)