Fleischhygienerecht - 82. Ergänzung
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Die 82. Ergänzungslieferung berücksichtigt
eine Entscheidung und sieben Änderungsentscheidungen
der Kommission, drei Änderungsverordnungen
und eine EG-VO über Kontrollberichte
und Beurteilungen für den
innergemeinschaftlichen Handelsverkehr.
Nach einer Kommissionsentscheidung wird
die Einfuhr von frischem Geflügelfleisch aus
Drittländern, das für ein Drittland bestimmt
ist und in der EG zwischengelagert wird, nur
gestattet, wenn entsprechende festgelegte
Anforderungen erfüllt werden. Ähnliche Regelungen
sieht eine Entscheidung bei der Einfuhr
von Kaninchenfleisch und bestimmtem
Fleisch von lebendem Wild und Zuchtwild vor.
Nach der Geflügelfleischhygiene-VO müssen
die baulichen Ausstattungen und Einrichtungen
der zugelassenen Betriebe gewährleisten,
dass die hygienischen Anforderungen
erfüllt und eingehalten werden. Bei
allen Voraussetzungen ist dem Betrieb nach
dem Geflügelfleischhygienegesetz die Zulassung
zu erteilen.
Die neue VO zur Festlegung einheitlicher
Musterbescheinungen sieht ein im Prinzip
dreigeteiltes Muster vor:
1. mit Angaben zur gestellten Partie,
2. mit der eigentlichen Bescheinigung und
den dort festgelegten Anforderungen und
3. mit der Kontrolle und den festgestellten
Ergebnissen.
Diese VO tritt am 31. Dezember 2004 in Kraft.
Bekannt gemacht werden die zugelassenen
Grenzkontrollstellen mit dem Verzeichnis
der 25 EG-Mitgliedstaaten, d. h. auch der neuen
EG-Mitgliedstaaten.
Schließlich hat die Kommission die Entscheidung
über Vorschriften zur Überwachung
der Hygienebedingungen durch betriebseigene
Kontrollen neu gefasst. Sie beziehen
sich auf die Gewinnung und das Inverkehrbringen
von frischem Fleisch und Geflügelfleisch.
Mit der Änderung der Fleischhygiene-VO sind besondere Vorschriften für
Schlachtbetriebe mit zusätzlichen Anforderungen
erlassen worden, in denen Tiere geschlachtet
werden dürfen, die Krankheitserreger
ausscheiden.
Sammlung Deutscher und Internationaler
Vorschriften mit Hinweisen,
Wolters Kluwer
Deutschland,
Neuwied,
82. Erg.,
250 S.,
88 €,
Stand: 1. August 2004
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(Quelle: BTK)