"Ziel des nun diskutierten verpflichtenden
Hundeführscheins für die sogenannten Kampfhunde ist, das
Zusammenleben von Mensch und Hund in der Großstadt konfliktfreier zu
gestalten", erläutert der Wiener Tierschutzombudsmann Hermann
Gsandtner zur aktuellen Debatte rund um die Volksbefragung in Wien.
Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie ihren
Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben.
Der von der Stadt Wien 2006 in enger Kooperation mit der Tierschutzombudsstelle
eingeführte freiwillige Hundeführschein war der erste Schritt, um das
Miteinander in der Großstadt zu verbessern, rund 3000
HundebesitzerInnen haben davon Gebrauch gemacht und wurden dabei auch
durch den Entfall der Hundeabgabe belohnt. Nun soll das Miteinander
in einem nächsten Schritt mit der Verpflichtung des Führscheins für
bestimmte Gruppen weiter verstärkt werden.
Wünschenswert wäre ein genereller Sachkundenachweis
"Als Tierschutzombudsmann würde ich mir natürlich wünschen, dass
alle Halter von Tieren in Wien einen Sachkundenachweis hätten, um mit
ihrem Tier richtig umzugehen", so Gsandtner. "Ich bin mir aber
bewusst, dass es sich dabei um ein Wunschdenken handelt, welches
allein schon wegen des damit verbundenen Aufwandes nicht realisiert
werden kann". Was die Liste der
betroffenen Hunderassen betrifft, so wurde diese aufgrund ihrer
großen Bisskraft und Bisshäufigkeit ausgewählt. Der Vorschlag wird
nunmehr mit Expertinnen diskutiert. "Es sind dies oft auch jene
Hunde, über die es bei unserer Tierschutzombudsstelle häufig
Beschwerden gibt, oft auch von anderen Hundebesitzern. Dass es
Probleme bei der Haltung einiger dieser Hunderassen gibt zeigt auch
die Tatsache, dass diese überproportional oft in den Tierheimen
landen, erläutert Gsandtner das Zustandekommen der Liste. Bisse
dieser Hunde führen darüber hinaus meist zu vergleichsweise
schwerwiegenderen Verletzungen.
Änderung des Tierhaltegesetzes geplant
Nach derzeitigem Stand sind folgende Gruppen für einen
verpflichtenden Hundeführschein vorgesehen: Bullterrier,
Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino
Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, , Mastiff, Bullmastiff,
Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino. Der
verpflichtende Hundeführschein soll auch für Mischlinge gelten.
Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien
gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings
für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich.
Nach dem derzeitigen Entwurf ist der geplante Hundeführschein
innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung zu absolvieren.
Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter des Hundes zum Zeitpunkt
der Prüfung sechs Monate betragen muss. HundehalterInnen, die bereits
jetzt einen "Kampfhund" besitzen, müssen den Hundeführschein
innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes
absolvieren. Die Prüfung zum Hundeführschein wird von PrüferInnen,
die sich einer von der Tierschutzombudsstelle Wien organisierten
Schulung unterzogen haben, abgenommen. Eine der Voraussetzungen zur
Zulassungen zur Prüfung ist der Nachweis über eine gültige
Haftpflichtversicherung für den Hund. Die aktuelle Diskussion hat
jedenfalls schon zu einer verstärkten Nachfrage nach dem
Hundeführschein geführt.