Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat am 25.03.2010 die Gefahr-in-Verzug-Zulassungen für die streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmittel "Strepto" und "Firewall 17 WP" erteilt. Der Streptomycin-Einsatz als Ergänzung zur bestehenden Bekämpfungsstrategie ist dabei an strengste Auflagen geknüpft, sodass daraus kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt resultiert und wird weiters, wie bereits in den Vorjahren, durch umfassende Monitoringmaßnahmen begleitet.
Der etwaige Einsatz von Streptomycin käme demnach nur bei akuter Gefahr in von den zuständigen Landesbehörden festgelegten, geografisch abgegrenzten Gebieten in der Kernobst-Intensivproduktion in Frage und ist auch dort nur als ergänzende Maßnahme im Rahmen einer gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie vorgesehen. Die maximal zwei Behandlungen während der Blüte dürfen nur nach einer wissenschaftsbasierten Warnmeldung über das Auftreten der Pflanzenseuche und Freigabe durch die zuständige Landesbehörde vorgenommen werden. Im Rahmen der Anwendung müssen Mindestabstände zu Gewässern und Wohngebäuden eingehalten werden. Die Obstbauern erhalten das Antibiotikum nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines, der auch die maximal zu beziehende Produktmenge festlegt. Ziel ist es, unter Wahrung des Gesundheits- und Umweltschutzes, die Ausbreitung des Quarantäne-Schaderregers bestmöglich zu verhindern. Weitere Informationen zum Thema Feuerbrand können Sie hier finden. Seit kurzem ist auch der Bericht über die gesamtheitliche Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes und das Feuerbrandauftreten im Jahr 2009 verfügbar.
Details zu den zugelassenen streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmitteln sind den jeweiligen Auszügen aus dem öffentlichen Teil des Pflanzenschutzmittelregisters zu entnehmen ("Strepto", Reg.nr. 3025; "Firewall", Reg.nr. 3026).
Um den massiven Feuerbrandbefall in Obstbaumanlagen zu stoppen, hat die Schweiz bereits Anfang Jänner 2010 die Zulassung von Streptomycin zur Feuerbrandbekämpfung erneuert. Ziel ist es auch hierbei, die Ausbreitung dieses gefährlichen Erregers zu verhindern. Der Streptomycin-Einsatz als eine mögliche Ergänzung zu den priorisierten Standardmaßnahmen ist in der Schweiz wie in Österreich an strengste Auflagen geknüpft.