Eingeführte Lebensmittel können Tierseuchen einschleppen.
In vielen Ländern außerhalb Europas sind immer noch Tierseuchen heimisch, die in Deutschland schon längst ausgerottet oder seit längerer Zeit nicht mehr aufgetreten sind.
Um das Einschleppen von Tierseuchen in die EU zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch
und Milch sowie von daraus hergestellten Erzeugnissen aus Drittländern grundsätzlich nicht
erlaubt. Darauf weist die Bundestierärztekammer (BTK) hin.
Tierseuchen, die in anderen Ländern auftreten, sind z. B. die Maul- und Klauenseuche (MKS)
oder die afrikanische Schweinepest. Die Erreger dieser Tierseuchen können durch den
zunehmenden Reiseverkehr nach Deutschland eingeschleppt werden. „Der Erreger der Maulund
Klauenseuche ist sehr widerstandfähig und kann wochen- bis monatelang infektiös
bleiben“, warnt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der BTK. „Epidemien können sich rasch
länderübergreifend ausbreiten und zu hohen Tierverlusten führen.“ Aus wirtschaftspolitischen
Gründen darf die MKS nicht behandelt und es kann nicht ohne weiteres dagegen geimpft
werden. Im Seuchenfall ist die Tötung ganzer Bestände unvermeidbar, wie es beispielsweise
2001 in Großbritannien geschehen ist. Rund sieben Millionen Tiere wurden damals getötet.
Ein solcher Seuchenausbruch verursacht viel Leid und außerordentlichen wirtschaftlichen
Schaden.
Innerhalb Europas ist die Tierseuchenbekämpfung eine Gemeinschaftsaufgabe des Staates
und der Tierbesitzer. Alle Beteiligten sind verpflichtet, weitsichtige Maßnahmen für die
Gesundheit der Tierbestände zu ergreifen. Tierärzte sind im Hinblick auf die Vermeidung von
Krankheiten wichtige Berater. Tierseuchen können auf vielfältige Weise z.B. über den
Tierhandel, über den Personenverkehr oder durch Waren und Materialien verschleppt und
verbreitet werden.
Weitere Hinweise zur Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs finden Sie auch in dem
Merkblatt der Europäischen Kommission: