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Fortbildung

Thema


 Fortbildung - ATF-Anerkennung online  

ATF-Anerkennung-online
[04.05.2007]

Jede Tierärztin und jeder Tierarzt ist laut Berufsordnung zur Fortbildung verpflichtet.
Der Umfang der Fortbildungspflicht beträgt nach der Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer für:

  • Tierärzte im Beruf: 20 Stunden/Jahr
  • Tierärzte mit einer Zusatzbezeichnung: 24 Stunden/Jahr, davon mindestens 6 Stunden im Bereich der Zusatzbezeichnung
  • Fachtierärzte: 30 Stunden/Jahr, davon mindestens 15 Stunden im jeweiligen Gebiet, zur Weiterbildung ermächtigte Tierärzte: 40 Stunden, davon mindestens 20 Stunden im Gebiet der Ermächtigung.
Anrechenbar sind nur Fortbildungen, die von der Tierärztekammer oder der Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer nach den Maßstäben des § 10 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der ATF-Statuten anerkannt sind.
Die tierärztliche Fortbildung wird normalerweise mit ATF-Stunden belegt. Die ATF bewilligt diese Stunden für Fortbildungsaktivitäten aus unterschiedlichen Fortbildungskategorien gemäß § 10 (2) der ATF-Statuten.

Mit der erfolgreichen Teilnahme an "Nicht-Präsenzveranstaltungen" werden von der ATF maximal 25% Ihrer Pflichtfortbildungszeit anerkannt.

Die Sächsische Landestierärztekammer und die Landestierärztekammer Thüringen erkennen die interaktive Fortbildung für ihr Fortbildungszertifikat an.


Ihr Vorteil - Die Online Fortbildungen auf www.vetline.de
  • Ohne zusätzliche Kosten* und wann immer Sie mögen, können Sie sich bequem online fortbilden.
  • Mit der erfolgreichen Teilnahme an unseren interaktiven Online-Fortbildungen werden von der ATF maximal 25% Ihrer Pflichtfortbildungszeit als "Nicht-Präsenzveranstaltungen" anerkannt.
  • Alle interaktiven Fortbildungen auf www.vetline.de sind ATF-anerkannt und als solche deutlich gekennzeichnet.
  • Ihr Prüfungsergebnis erfahren Sie direkt am Bildschim und per e-Mail.
  • Die offizielle Teilnahmeurkunde mit ATF-Anerkennung erhalten Sie bei bestandener Prüfung auf dem Postweg.



* Für Abonnenten der jeweiligen Fachzeitschrift sind die ATF-anerkannten interaktiven Fortbildungen kostenfrei !
[maximal ein Teilnehmer pro Abonnement]

Sonderregelung Praxen:
Innerhalb einer Praxis können maximal zwei Teilnehmer pro Abonnement die Fortbildungen kostenfrei nutzen (1 Inhaber und 1 Assistent oder 2 Inhaber nehmen teil).
Nicht möglich ist die Teilnahme von einer 2. Person, die außerhalb der Praxis tätig ist.

Die für Sie gültigen Preise werden automatisiert angezeigt.

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