Jede Tierärztin und jeder Tierarzt ist laut Berufsordnung zur Fortbildung verpflichtet.
Der Umfang der Fortbildungspflicht beträgt nach der Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer für:
- Tierärzte im Beruf: 20 Stunden/Jahr
- Tierärzte mit einer Zusatzbezeichnung: 24 Stunden/Jahr, davon mindestens 6 Stunden im Bereich der Zusatzbezeichnung
- Fachtierärzte: 30 Stunden/Jahr, davon mindestens 15 Stunden im jeweiligen Gebiet,
zur Weiterbildung ermächtigte Tierärzte: 40 Stunden, davon mindestens 20 Stunden im Gebiet der Ermächtigung.
Anrechenbar sind nur Fortbildungen, die von der Tierärztekammer oder der Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer nach den Maßstäben des § 10 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der ATF-Statuten anerkannt sind.
Die tierärztliche Fortbildung wird normalerweise mit ATF-Stunden belegt. Die ATF bewilligt diese Stunden für Fortbildungsaktivitäten aus
unterschiedlichen Fortbildungskategorien gemäß § 10 (2) der ATF-Statuten.
Mit der erfolgreichen Teilnahme an "Nicht-Präsenzveranstaltungen" werden von der ATF maximal 25% Ihrer Pflichtfortbildungszeit anerkannt.
Die Sächsische Landestierärztekammer und die Landestierärztekammer Thüringen erkennen die interaktive Fortbildung für ihr Fortbildungszertifikat an.
Ihr Vorteil - Die Online Fortbildungen auf www.vetline.de
- Ohne zusätzliche Kosten* und wann immer Sie mögen, können Sie sich bequem online fortbilden.
- Mit der erfolgreichen Teilnahme an unseren interaktiven Online-Fortbildungen werden von der ATF maximal 25% Ihrer Pflichtfortbildungszeit als "Nicht-Präsenzveranstaltungen" anerkannt.
- Alle interaktiven Fortbildungen auf www.vetline.de sind ATF-anerkannt und als solche deutlich gekennzeichnet.
- Ihr Prüfungsergebnis erfahren Sie direkt am Bildschim und per e-Mail.
- Die offizielle Teilnahmeurkunde mit ATF-Anerkennung erhalten Sie bei bestandener Prüfung auf dem Postweg.
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* Für Abonnenten der jeweiligen Fachzeitschrift sind die ATF-anerkannten interaktiven Fortbildungen kostenfrei ! [maximal ein Teilnehmer pro Abonnement]
Sonderregelung Praxen: Innerhalb einer Praxis können maximal zwei Teilnehmer pro Abonnement die Fortbildungen kostenfrei nutzen (1 Inhaber und 1 Assistent oder 2 Inhaber nehmen teil).
Nicht möglich ist die Teilnahme von einer 2. Person, die außerhalb der Praxis tätig ist.
Die für Sie gültigen Preise werden automatisiert angezeigt.
Hierzu müssen Sie sich über das gelbe Schlüsselsymbol zunächst
und im Anschluss
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