Tierschutzaspekte bei Extremzuchten von Heimtieren
[10.11.2008]
Genetik: Seit Jahrtausenden hat der Mensch Haus-,
Nutz-, Heim-, Begleit- und Wildtiere durch gezielte
Zucht für seine Verwendungszwecke verändert, unter
anderem zu erhöhter Produktivität und Sportleistung
sowie zu speziellem Aussehen und Verhalten.
Verschiedene Zuchtpraktiken werden seit einiger Zeit unter
Tierschutzaspekten kritisch beurteilt, nachdem bei verschiedenen
Zuchtformen morphologische, physiologische
oder verhaltensmäßige Veränderungen aufgetreten waren,
von denen vermutet wird, dass sie zu Leiden, Schäden
oder anderer Beeinträchtigung beim Tier führen können.
Solche Zuchtformen werden häufig je nach Standpunkt unter
wertenden Begriffen wie Qualzucht, Extremzucht und
Defektzucht, oder weniger wertend als Problemzucht bezeichnet.
Es werden künftig auch grundsätzliche ethische
Ermessensentscheide zu treffen sein, die über den Tierschutz
im engeren Sinn hinausgehen und welche auch Aspekte
der „Würde der Kreatur“ beinhalten. Beispiele dazu
können sein Letalfaktoren, die zu frühen embryonalen
Tod von Nachzucht führen, oder die Ammenaufzucht von
Jungtieren durch Eltern anderer Zuchtformen, wenn die
eigenen Elterntiere wegen ihrer angezüchteten morphologischen
Eigenschaften dazu nicht fähig sind.
Das im Europarat in Straßburg ausgearbeitete Europäische
Übereinkommen von 1987 zum Schutz von
Heimtieren enthält eine allgemeine Regelung betreffend
tierzüchterischen Änderungen von Heimtieren: Wer ein
Heimtier zur Zucht auswählt, ist gehalten, die anatomischen,
physiologischen und ethologischen Merkmale
zu berücksichtigen, die Gesundheit und Wohlbefinden
der Nachkommenschaft oder des weiblichen Elternteils
gefährden könnten. Das Übereinkommen wurde bisher
von 18 europäischen Staaten ratifiziert. Im Rahmen
der vorliegenden Arbeit wurden zuchtbedingte Defekte
bei Rassehunden in tierschützerischer Hinsicht zusammengestellt
und bewertet. Dabei wurden ca. 40 rassebegleitende
Defekte bei 108 Hunderassen aufgeführt. Ein
Gutachten zur Auslegung des § 11b des deutschen Tierschutzgesetztes
schlägt als Maßnahmen Zuchtverbote
bei Hunden mit folgenden ausgeprägten Merkmalen vor:
Blue-dog-Syndrom, Brachy- und Anurien sowie Schwanzverkrüppelungen,
Dermoid/Dermoidzysten, Grey-Collie-
Syndrom, Haarlosigkeit, Merle-Syndrom, Brachyzephalie,
Ektropium, Entropium und Hüftgelenks-Dysplasie. Die
Bundestierärztekammer hat 1996 den Hund als „das zu
schützende Tier des Jahres 1996“ erklärt, um den Hund
vor zuchtbedingten Schmerzen, Leiden und Schäden zu
schützen. Auch in der Katzenzucht schlägt das Gutachten
als Maßnahmen Zuchtverbote für Zuchtlinien bei
Katzen mit folgenden ausgeprägten Merkmalen vor: Kurzschwänzigkeit
bzw. Schwanzlosigkeit, Farbaufhellungen
des Felles und der Iris, Anomalien des äußeren Ohres,
Anomalien/Abweichungen des Haarkleides, Polydaktylie,
Brachyzephalie und Entropium. Gestützt auf diese Zuchtregelung
in § 11b des deutschen Tierschutzgesetztes hat
das Amtsgericht Kassel 1994 eine Katzenzüchterin wegen
tierschutzwidriger Defektzucht (unter anderem Taubheit)
von weißen Katzen verurteilt. Auch in der Zucht von Kaninchen,
kleinen Heimtieren, Geflügel und Tauben sind
viele Beispiele von fragwürdigen oder klar abzulehnenden
Zuchtformen bekannt. Beim Kaninchen sind dies
vor allem Fellveränderungen (Scheckung, Fellstruktur),
Skelettveränderungen (Zwergwuchs) und Veränderungen
am Kopf (Kieferverkürzung und Langohrigkeit). Beim
Kleinnager und Zwergkaninchen sind zusätzlich Angoraformen,
Zwerg- und Tanzformen abzulehnen. Beim Geflügel
werden Probleme aufgeführt mit Hautveränderungen
(Hautfalten, Bereiche Kopf, Schnabel und Schwanz), Gefiederveränderungen
(Bereiche Läufe, Schwanz und Kopf,
Federmissbildungen, sekundäre Geschlechtsmerkmale)
und einige mit Letalfaktoren gekoppelte Rassenmerkmale
(Lauflänge, Ohrbommeln). Bei Tauben und Ziervögeln
kommen noch Färbungsvarianten und extreme Verhaltensmerkmale
sowie Dispositionen zu bestimmten Krankheiten
hinzu. Auch bei Zierfischen und Reptilien finden
sich Extremformen. Hier betreffen die wichtigsten Veränderungen
die Flossen (Länge, Anzahl), die Körperform,
die Augen und die Körperfarbe. Unter Reptilien sind bei
Schlangen die ersten Probleme mit Pigmentmutationen
aufgetreten.
Die Zusammenstellungen zeigen die Vielfältigkeit der
Zuchterscheinungen bei verschiedenen Rassezuchten und
den Handlungsbedarf für zahlreiche Verbesserungen. Gefragt
sind Maßnahmen durch zahlreiche beteiligte Kreise.
Angesprochen sind neben der Eigenverantwortung der
Züchter, ein in allen Bereichen gesundes Tier zu züchten,
vor allem auch die Zuchtrichter. Sie sind dazu angehalten,
nicht das Extremste und Ausgefallenste hervorzuheben,
sondern nur gesunde Tiere zu bewerten. Maßgeblich verantwortlich
sind auch die Käufer von gezüchteten Tieren.
Hierzu sollte im Zoofachhandel und bei der veterinärmedizinischen
Betreuung bessere Aufklärung über Haltung
und Krankheitsdispositionen betroffener Arten betrieben
werden.
(Quelle: A. Steiger (2008): Tierschutzaspekte bei Extremzuchten
von Heimtieren, A. Steiger, F. Stucki, N. Peyer, P. Keller: Zur
Beurteilung von Tierschutzaspekten bei Extremzuchten von
Hunden und Katzen, F. Stucki, T. Bartels, A. Steiger: Zur
Beurteilung von Tierschutzaspekten bei Extremzuchten von
Rassekaninchen, Rassegeflügel und Rassetauben, I. Not, E.
Isenbügel, T. Bartels, A. Steiger: Zur Beurteilung von Tierschutzaspekten
bei Extremzuchten von kleinen Heimtieren,
Schw. Arch. Tierheilk. 150, 5, 211–241.)
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